Hallo,
Mutter hat für minderjähriges Kind ausgeschlagen. FamG hat uns den Genehmigungsbeschluss zur Kenntnis übersandt, auch mit Rechtskraftvermerk.
Ich habe vorsorglich die Mutter noch einmal darauf hingewiesen, dass sie uns die Genehmigung schleunigst herreichen muss. Kein Eingang.
Nach über einem Jahr meldet sich nun die Anwältin des mittlerweile volljährigen Kindes. Die Mutter habe wohl die Genehmigung eingereicht. Was man da nun machen könne?
Ich seh hier lediglich Ansprüche der Tochter gegen die Mutter.
Wir haben diese Genehmigung von der Mutter nicht in der Akte. Eine verspätete Einreichung mit Anfechtung fällt auch weg, da die Mutter ja von dem Erfordernis wusste. Nachlassverwaltung dürfte nicht in Frage kommen wegen § 2062 BGB, da der Verstorbene noch unbekannte Kinder hat.
Bleibt noch Nachlassinsolvenz. Oder fällt euch noch mehr ein?