Hallo,
das Großvater will seinen 4 minderjährigen Enkeln den Nießbrauch an seinem Kommanditanteil einräumen. Auch die Stimmrechte sowie alle anderen Gestaltungsrechte aus dem Gesellschaftsvertrag gehen auf die Beschenkten über, deren Eltern als gesetzliche Vertreter diese Rechte ausüben.
Ursprünglich wollte der Großvater seinen Enkeln Kommanditanteile schenken. Nach Beanstandung durch unser Familiengericht soll nun der Nießbrauch bestellt werden. Notariell beurkundet soll der Vertrag nicht werden.
Ist die Schenkung des Nießbrauchs an dem Kommanditanteil genehmigungsfähig?
Angeblich wird der Kommanditanteil nur in der Weise belastet, dass die Erträgnisse den Minderjährigen zugewendet werden, die Stimmrechte werden von den Erziehungsberechtigten ausgeübt.
Die Enkelkinder sind 12, 10, 8 und 5 Jahre alt. Ich muss daher einen Ergänzungspfleger bestellen. Genügt ein Ergäzungspfleger für alle 4 Kinder?
Bestehen Bedenken gegen den Vorgang?