Nießbrauch an einem Kommanditanteil für minderjährige Kinder

  • Hallo,

    das Großvater will seinen 4 minderjährigen Enkeln den Nießbrauch an seinem Kommanditanteil einräumen. Auch die Stimmrechte sowie alle anderen Gestaltungsrechte aus dem Gesellschaftsvertrag gehen auf die Beschenkten über, deren Eltern als gesetzliche Vertreter diese Rechte ausüben.
    Ursprünglich wollte der Großvater seinen Enkeln Kommanditanteile schenken. Nach Beanstandung durch unser Familiengericht soll nun der Nießbrauch bestellt werden. Notariell beurkundet soll der Vertrag nicht werden.

    Ist die Schenkung des Nießbrauchs an dem Kommanditanteil genehmigungsfähig?
    Angeblich wird der Kommanditanteil nur in der Weise belastet, dass die Erträgnisse den Minderjährigen zugewendet werden, die Stimmrechte werden von den Erziehungsberechtigten ausgeübt.
    Die Enkelkinder sind 12, 10, 8 und 5 Jahre alt. Ich muss daher einen Ergänzungspfleger bestellen. Genügt ein Ergäzungspfleger für alle 4 Kinder?

    Bestehen Bedenken gegen den Vorgang?

  • Wonach besteht hier denn überhaupt ein Genehmigungserfordernis? :confused:

    Was die Pflegerbestellung anbelangt, scheint mir 1 Pfleger ausreichend, der alle Kinder bei der Nießbrauchsvereinbarung vertritt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das Forum beschränkt sich hinsichtlich des Themas "Nießbrauch" auch nur auf solche, die sich auf Grundstücke beziehen.
    Kann vorl. ebenfalls kein Genehmigungerfordernis ad hoc erkennen.

    Im übrigen stimme ich unserem Experten für gesellschaftsrechtliche Genehmigungsfragen ebenfalls zu.:daumenrau

  • Da die Kinder hier ja durch die Bestellung des Nießbrauchs begünstigt sind und sie nur Nießbraucher, nicht aber selbst Gesellschafter werden, kann ich keinen Genehmigungstatbestand erblicken, welcher hier zum Tragen käme.

    Allerdings hatte ich so einen Fall selbst noch nicht und habe daher jetzt nicht "geforscht".

    Ulf

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