MV-Rechtspfl. gefragt

  • Guten Morgen, hier sind sicher auch viele Kollegen aus MV - ich bitte Euch mal um Hilfe. Folgendes Problem: mit der Kreisgebietsreform wurde ja ein Riesenkreis MSP geschaffen- die Jugendämter sind nach Standorten zuständig. Ich habe dem Mündel einen Vormund bestellt JA am Standort X. Mitarbeiterin des Jugendamtes am Standort Y erklärt für das Mündel die Erbausschlagung. Ist das wirksam ? Sie hat nicht erklärt, dass sie in Vertretung der Kollegin vom Standort X tätig wurde,keine Vollmacht, sie erklärte" als bestellter Vormund" ..... :confused:

  • Wenn du dem Jugendamt in X die Vormundschaft übertragen hast, so kann dieses Jugendamt einer Person die Führung der Vormundschaft übertragen. Denn Amt als solches kann kein Mündel besuchen. ;)
    Nun kann es sein, dass Jugendamt X eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Y dazu bestimmt hat.

    Bei uns erhalten die jeweilig ausübenden Mitarbeiter eine Bestallung in welcher steht, dass Jugendamt XYZ die Vormundschaft hat und Frau oder Herr sowieso die Vormundschaft als natürliche Person ausüben.
    Somit ist ein Name existent und überprüfbar, ob alles seine Richtigkeit hat.
    Wenn die Vormundschaft auf einen anderen Mitarbeiter wechselt, teilt JA das dem Gericht mit.

    Warum rufst du nicht einfach besagte Dame an? Das wird alles schnell aufklären.

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