Es gibt eine Kopie eines Testamentes in der Akte, aber Keiner hat das Original. Eine Anfrage zum Verbleib des Originals ist bisher unbeantwortet geblieben. Kann ich dieser Person, welche bisher nicht mitgeteilt hat, ob er Kenntnis zum Verbleib des Originals hat, Zwangsgeld androhen oder was tue ich weiterhin ? Das Testament soll nur zur Eröffnung hier eingereicht werden.
Abgabe Testament
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Wenn Du weißt wer es [das Original] hat (§ 2259 BGB), dann kannst Du die Ablieferungspflicht gem. § 358 FamFG durchsetzen.
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ich weiß eben leider nicht wer es hat. Es ist aber noch ein Beteiligter offen, den ich angefragt habe, ob er im Besitz ist und der mir nicht antwortet. Kann ich dem ein Zwangsgeld androhen, weil er mir nicht die Auskunft erteilt ?
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Siehe Keidel/Zimmermann, FamFG, 16. Aufl., Rn 10, 11 zu § 358.
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