ZU, Vollmacht nach § 10 AKB

  • Hallo,

    Klage gegen B und Haftpflichtversicherer. Hauptsache wurde für erledigt erklärt, Kosten der Beklagtenseite auferlegt. Dieser Beschluss wurde aber lediglich an den Versicherer zugestellt. Greift die Vollmacht des § 10 Abs. 4 AKB soweit, dass dadurch auch an die B wirksam zugestellt wurde? M.E. reicht der Wortlaut nicht so weit.

    Vielen Dank.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!