Mein Erblasser hinterlässt 28.000 EUR bei der Sparkasse und drei nichteheliche geborene - davon zwei erwachsene -Kinder.
Die Vaterschaft eines der Kinder wird derzeit gerichtlich abgeklärt. Der Termin ist noch nicht absehbar.
Ich habe die Beerdigungskosten im Rahmen eines gerichtlichen Beschlusses "freigegeben" auf Bitten einer Tochter.
Ebenso sollte ich verfahren mit einer Rechnung des örtlichen Klinikums über 14000 EUR gegen den nicht versicherten Erblasser. Hier tu ich mich jedoch schwer.
Nun habe ich einen Antrag des Klinikums auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft nach §1961 BGB vorliegen.
Die Nachlasspflegschaft würde gleich 200 EUR kosten.
Spricht etwas dagegen, - um den Kindern wenigstens etwas zu erhalten- die bekannte Tochter als NL Pfleger einzusetzen und muss diese mögliche Unterhaltsforderungen des noch festzustellenden Kindes einkalkulieren?