Wirkungskreis " Geldanlage "

  • hallo,


    ... habe eine Akte auf dem Tisch, in der eine Ergänzungspflegschaft mit dem Wirkungskreis "Geldanlage " vor längerer Zeit eingerichtet worden ist. In der Akte befindet sich auch eine Genehmigung über die Gewährung eines Darlehens des Kindes an seinen Vater. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich die Rückzahlung des Darlehens durch den Kindesvater noch überwachen muss oder die Ergänzungspflegschaftsakte nicht einfach schließen kann, da die Angelegenheit der Bestellung ja erledigt ist.

  • Kommt ganz auf den Inhalt des Darlehensvertrages an, ggf. noch auf das Alter des Kindes.
    Wenn Eltern schon bei ihren Kindern ein Darlehen aufnehmen müssen, bin ich schon mal etwas sketptisch und tendiere eher dazu, dass die Rückzahlung auch in geeigneter Weise mal überwacht werden sollte.

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