hallo,
... habe eine Akte auf dem Tisch, in der eine Ergänzungspflegschaft mit dem Wirkungskreis "Geldanlage " vor längerer Zeit eingerichtet worden ist. In der Akte befindet sich auch eine Genehmigung über die Gewährung eines Darlehens des Kindes an seinen Vater. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich die Rückzahlung des Darlehens durch den Kindesvater noch überwachen muss oder die Ergänzungspflegschaftsakte nicht einfach schließen kann, da die Angelegenheit der Bestellung ja erledigt ist.