Hallo !
Brauche mal wieder eure Hilfe .
In dem notariellen Testament des Erblassers wurde TV angeordnet und Frau A. zur Testamentsvollstreckerin ernannt.Frau A.hat das Amt als Testamentsvollstreckerin abgelehnt.
In dem Testament ist enthalten, dass hilfsweise das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker ernennen soll.
Habe jetzt schon bei einem Anwalt angefragt,dieser hat sich zur Übernahme des Amtes bereit erklärt.Gleichzeitig habe ich bei den Erben angefragt,ob Einverständnis mit der Vorgehensweise besteht.
Von einem Erben liegt mir keine Anschrift vor.
Kann ich jetzt als nächsten Schritt die Ernennung des TV vornehmen oder würdet ihr noch die Anschrift des Erben ausfindig machen ?
Hatte leider noch nie einen Fall, wo ich bzw.der Richter die Ernennung vornehmen muss.
Habt ihr vielleicht schonmal so einen Beschluss gemacht ?
Wie sieht es mit dem Rechtsmittel aus ? An wen wird der Beschluss zugestellt ?
Würde den Beschluss an den TV schicken mit der Bitte um Angabe , ob er das Amt als TV annimmt.