Nachlasspflegschaft aufheben?

  • Hallo, mal so generell gefragt, denn ich bin ja neu im Nachlass:

    Was macht man, wenn eine Nachlasspflegschaft angeordnet wurde, weil die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben und der Nachlass nur aus wenig Bargeld und einer unverwertbaren Immobilie besteht?

    Im konkreten Fall teilt der Nachlasspfleger nun seit 2 Jahren mit, dass kein Käufer für die Eigentumswohnung gefunden wurde und Immobilienmakler die Verwertung ablehnen, bzw. auch dort sich kein Käufer gefunden hat?

    Nachlasspflegschaft aufheben? Was ist mit den Sicherungsmaßnahmen? Im Zweifel dann eben Ordnungsamt zuständig?

    Schöne Grüße
    Döner

  • Aus der Sicht des Grundbuchamtes wäre in einem solchen Fall durch das Nachlassgericht die Erbschaft des Fiskus festzustellen, vgl. § 1964 BGB. Erst danach könnte m.E. die Nachlasspflegschaft aufgehoben werden.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Stimme zu.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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