Impfung/Gesundheitsfürsorge

  • Ich habe die Gesundheitsfürsorge für drei Mädchen. Die Mutter will impfen lassen. Mich beschäftigt die Frage, ob die Mutter der Aufklärungspflicht durch die Ärztin bezüglich der Impfrisiken unterliegt, obwohl ich die Gesundheitsfürsorge innehabe. Sollte ich meine Vollmacht an die Ärztin also insoweit so formulieren, dass die Ärztin die Mutter über die Impfrisiken aufzuklären hat. Sie hat schließlich die möglichen Konsequenzen von Impfschäden zu tragen.
    Lilith

  • Ich klau da mal von einem User, der offenbar nicht mehr unter uns weilt.
    Im Gegensatz zu anderen wird das Gänseblümchen von mir regelrecht vermisst .
    Zitat wie folgt :


    "Zur Impfung und sonstigen Angelegenheiten der Personensorge: §§ 1687a, 1687 I Satz 4 BGB: Die Mutter, bei der das Kind ist, ist für die Entscheidungen betreffend die tatsächliche Betreuung zuständig (hierzu Palandt Rd. Nr. 13 zu § 1687 BGB), nicht aber für Entscheidungen anderer Art wie Aufenthalt, Impfungen, Vertretungshandlungen jeglicher Art."


    Versteh daher nicht , warum nur die Mutter auf die Impfrisiken ( jedenfalls alleine ) aufgeklärt werden soll.

  • @Steinkauz: Erst :eek:, dann schnell nachgeschaut und dann :yes:. Es gibt das Gänseblümchen noch, es kann wohl bloß nicht aktuell mitmischen.

    Inhaltlich stimme ich zu.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • [QUOTE=FED;900867 Es gibt das Gänseblümchen noch, es kann wohl bloß nicht aktuell mitmischen.

    Inhaltlich stimme ich zu.[/QUOTE]

    Nähere Infos zum Gänseblümchen bitte per PN oder Mailverkehr.

  • Sie hat schließlich die möglichen Konsequenzen von Impfschäden zu tragen.


    Worauf wird hier die Annahme gestützt, durch die Erteilung einer Vollmacht könne die Verantwortung für mögliche Impfschäden auf die Kindesmutter übertragen werden?

    Als Pfleger/Vormund mit Aufgabenbereich Gesundheitsfürsorge besteht hier m. E. in jedem Fall eine (Mit)Verantwortung, auch bei Erteilung einer Vollmacht an die Mutter.

  • Ich habe die Gesundheitsfürsorge für drei Mädchen. Die Mutter will impfen lassen. Mich beschäftigt die Frage, ob die Mutter der Aufklärungspflicht durch die Ärztin bezüglich der Impfrisiken unterliegt, obwohl ich die Gesundheitsfürsorge innehabe. Sollte ich meine Vollmacht an die Ärztin also insoweit so formulieren, dass die Ärztin die Mutter über die Impfrisiken aufzuklären hat. Sie hat schließlich die möglichen Konsequenzen von Impfschäden zu tragen.
    Lilith

    Aus dem Text geht nicht hervor, wer Erziehungsperson des Kindes ist. Lebt es in Jugendhilfe, bevollmächtige ich die Pflegeeltern bzw. Heimerzieher, sich um die Impfungen und medizinischen Behandlungen und Untersuchungen zu kümmern. Wenn es um Narkosen, Chirurgie oder wesensverändernde Medikamente geht, behalte ich mir die Einwilligung vor. in diesen Fällen legen die Ärzte von sich aus Wert darauf, mir die Aufklärungsbögen zuzusenden und für das Beratungsgespräch eine Vollmacht auf die Erziehungsperson zu bekommen.

    Im Rahmen der Hilfeplanung wird vereinbart, welche Impfungen vorgenommen werden sollen, welche Untersuchungen und Behandlungen auf dem Programm stehen.

    Du schreibst: "Sie hat schließlich die möglichen Konsequenzen von Impfschäden zu tragen." Dem widerspreche ich: Die Konsequenzen von Impfschäden aber auch unterbliebenen Impfungen hat das Kind zu tragen. Als dessen rechtlicher Vertreter musst Du schon entscheiden. Ob Du dazu das Aufklärungsgespräch gebrauchst hängt von Deiner Lebenserfahrung und Deiner Allgemeinbildung ab.

  • Ich meinte Konsequenzen, nicht (rechtliche) Verantwortung. Konsequenzen insofern, als sie, die Kindesmutter mit den möglichen Impfschäden leben muss.
    Ich habe das jetzt so gelöst, dass ich mir unterschreiben ließ, dass die Mutter von der Ärztin gemäß der Empfehlungen der STIKO aufgeklärt wurde und dass sie auf dieser Grundlage einverstanden ist mit den Impfungen. und dass - falls sich ihre Meinung bezüglich der Impfzustimmung für die Kinder ändert bzw. wenn Impfschäden auftreten, sie mich umgehend infomieren muss.

  • [/QUOTE]

    Aus dem Text geht nicht hervor, wer Erziehungsperson des Kindes ist. Lebt es in Jugendhilfe, bevollmächtige ich die Pflegeeltern bzw. Heimerzieher, sich um die Impfungen und medizinischen Behandlungen und Untersuchungen zu kümmern. Wenn es um Narkosen, Chirurgie oder wesensverändernde Medikamente geht, behalte ich mir die Einwilligung vor. in diesen Fällen legen die Ärzte von sich aus Wert darauf, mir die Aufklärungsbögen zuzusenden und für das Beratungsgespräch eine Vollmacht auf die Erziehungsperson zu bekommen.

    Im Rahmen der Hilfeplanung wird vereinbart, welche Impfungen vorgenommen werden sollen, welche Untersuchungen und Behandlungen auf dem Programm stehen.

    Du schreibst: "Sie hat schließlich die möglichen Konsequenzen von Impfschäden zu tragen." Dem widerspreche ich: Die Konsequenzen von Impfschäden aber auch unterbliebenen Impfungen hat das Kind zu tragen. Als dessen rechtlicher Vertreter musst Du schon entscheiden. Ob Du dazu das Aufklärungsgespräch gebrauchst hängt von Deiner Lebenserfahrung und Deiner Allgemeinbildung ab.[/QUOTE]

    Die Kinder leben bei der Mutter. Im vorherigen Beitrag habe ich geschrieben, wie ich die Sache für mich gelöst habe.
    Die Konsequenzen trägt das Kind, insofern habe ich die rechtliche Verantwortung. Die Mutter muss das Kind pflegen im Krankheitsfall, deshalb war ich an dieser Stelle etwas spitzfindig. Es gab ja auch Fälle, bei denen behauptet wurde, dass Kinder nach dem Impfungen verstarben.

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