Hallo zusammen,
hab da mal eine Frage.
Mutter (Witwe) und Sohn haben einen Erbvertrag beurkundet und sich gegenseitig zum alleinigen Erben eingesetzt.
Keine Schlusserbenregelung.
Sohn verstirbt zuerst ledig und ohne Abkömmlinge. Mutter verstirbt zuletzt und hat noch eine Tochter.
In dem Erbvertrag ist seitens der Mutter ein "Vermächtnis" zugunsten der Tochter geregelt.
Wer beantragt nun den Erbschein? Die Tochter als vermeintliche Erbin?
Hmmm ... hab da so meine "Theorie" aber die geht LEIDER nicht immer konform mit den Ansichten von Rechtspflegern.
Die Erblasserin hat noch Geschwister, die Eltern sind vorverstorben.
Wäre schön, wenn ich mal ein Feedback bekommen würde.
Einen schönen Tag noch.