Erbvertrag

  • Hallo zusammen,
    hab da mal eine Frage.
    Mutter (Witwe) und Sohn haben einen Erbvertrag beurkundet und sich gegenseitig zum alleinigen Erben eingesetzt.
    Keine Schlusserbenregelung.
    Sohn verstirbt zuerst ledig und ohne Abkömmlinge. Mutter verstirbt zuletzt und hat noch eine Tochter.
    In dem Erbvertrag ist seitens der Mutter ein "Vermächtnis" zugunsten der Tochter geregelt.
    Wer beantragt nun den Erbschein? Die Tochter als vermeintliche Erbin?
    Hmmm ... hab da so meine "Theorie" aber die geht LEIDER nicht immer konform mit den Ansichten von Rechtspflegern. ;)
    Die Erblasserin hat noch Geschwister, die Eltern sind vorverstorben.

    Wäre schön, wenn ich mal ein Feedback bekommen würde.
    Einen schönen Tag noch.

  • Wenn auf den Tod der Zuletztversterbenden keine Erbeinsetzung erfolgt ist, dann gilt dort die gesetzliche Erbfolge.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Hallo,

    die Erblasserin hat der Tochter nach dem Wortlaut des ErbV ein Vermächtnis zugewandt - und für den Fall des Vorversterbens des als Erben eingesetzten Sohnes keine Ersatzerbenregelung getroffen. Dieser Umstand spricht m. E. erstmal dafür, dass die Tochter nicht erben soll. Hätte die Erblasserin nach dem Tod noch die Gelegenheit gehabt, eine letztwillige Vfg zu errichten (ich meine im zeitlichen Hinblick, aber auch was ihren Gesundheitszustand - die Testierfähigkeit - angeht)? Falls die Antwort ja lautet und die Erblasserin hat keine anderweitige letztwillge Vfg getroffen, spricht dies m. E. ebenfalls dafür, dass die Tochter nicht Erbin sein sollte.

    In diesem Zusammenhang wäre es aber hilfreich, die Ansicht der Tochter und der übrigen in Frage kommenden ges. Erben zu erfahren.

    Du hast das Vermächtnis außerdem in Anführungszeichen gesetzt. Meinst du damit, dass es sich um gar kein Vermächtnis handeln könnte? Wie hoch ist denn das Vermächtnis im Verhältnis zum Nachlass (im Zeitpunkt der letztwilligen Vfg)?

    Mich würde auch interessieren, wie deine Theorie lautet.

  • Hallo zusammen,
    schwierig alles.
    Die Meinungen sind unterschiedlich.
    Die Tochter sagt sie sei Erbin, weil ja keiner mehr da ist.

    Also die Tochter sollte einen DM-Betrag erhalten, so hat die Mutter es verfügt in der Urkunde.

    Meine LOGIK sagt mir, dass die beiden Parteien ja die Beurkundung nicht unter der Prämisse vorgenommen, dass sie davon ausgehen, dass die Mutter vorverstirbt.
    Also sollte man den mutmaßlichen Willen der Mutter zum Beurkundungszeitpunkt berücksichtigen?
    Die Erblasserin hat verfügt, dass ihrer Tochter ein Betrag zufallen soll und hat es auch als Vermächtnis bezeichnet.

    Bin echt überfragt und meine Logik dürfte hier wenig zur Aufklärung beitragen denke ich.
    Ach ich weiß nicht und letztlich entscheidet doch ein Rechtspfleger.

    Liebe Grüße

  • Wie ist die Vermächtnisaussetzung denn im Erbvertrag formuliert? Kann man aus dem Gesamtzusammenhang aller Angaben im Erbvertrag evtl. schließen, dass das Vermächtnis nur dann zum Tragen kommen sollte, wenn der Sohn auch Erbe wird?
    Dann wäre man mangels Erbeinsetzung für den zweiten Todesfall jetzt wohl beim Erbrecht der Tochter.

  • Danke für die Antwort Comwell.
    ReNos sollten keine Fragen stellen dürfen in diesem Forum, weil alles von Anwälten oder Notaren gezeichnet wird.
    Zu den Hintergründen möchte ich demzufolge bezüglich der Vorbereitung der Akte und meiner Aufgabe hierzu als Sachbearbeiterin keine Stellung
    beziehen da sie der Lösung der Angelegenheit nicht dient.
    Das Internet wurde von mir bemüht, die Bücher gewälzt - wäre schön gewesen zu wissen welche Unterlagen Rechtspfleger verwenden zu einer Entscheidung ihrerseits.
    Dann werde ich mich mal an die Antragstellung machen heute aufgrund dessen was WIR meinen was richtig ist.
    Danke für die Zeitopferung.

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