Der Ergänzungsbetreuer legt mir irgendwann einen Erbauseinandersetzungsvertrag vor und dann beginnt meine Arbeit
bzw. auch die des Verfahrenspflegers, da meine Betreute nicht ausreichend anhörungsfähig ist.
Zunächst zu den Ausführungen vom Steinkauz.
Dein Gedanke ist zunächst richtig, erst warten bis was kommt. 2 Sachen machen mich stutzig/regen zum Nachdenken an. Warum gibt es im jetzigen Stadium schon einen Pfleger - nochmal genau schauen, wann und vor allem warum dieser (schon jetzt) bestellt wurde.
N°. 2: Zweckmäßigerweise könnte man die Einreichung des Verzeichnis des Ererbten aufschieben, wenn alsbald ein notarieller Vertrag kommt, aus dem die (anteiligen) Werte ersichtlich sind. Aber da selten die Beteiligten sich schnell auseinandersetzen und gut mehrere Monate bis dahins ins Land gehen, würde ich schon wissen wollen, welche Werte zum Todeszeitpunkt auf die Betroffene entfielen.