Abweichen vom Beschluss des Richters

  • Ich habe das Sorgerecht, Wirkungskreise ABR, HzE und Gesundheitsfürsorge für drei Kinder. Der Richter hat wegen begründetem Verdacht auf sexuellen Missbrauch einer 15jährigen einen zweijährigen Umgangsausschluss des Mädchens mit dem Vater beschlossen. Ist es mir möglich, über den Beschluss hinweg - bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch den Umgangsausschluss - einen Begleiteten Umgang einzusetzen? Sollte ich das mit dem Richter besprechen?

  • Das solltest Du auf jeden Fall besprechen, denn Du willst ja das Gegenteil von dem tun, was der Richter angeordnet hat.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Du hast das ABR, das Recht Anträge in Bezug auf HzE zu stellen, wie ich das lese und die Gesundheitssorge.
    Umgangsbestimmungsrecht wurde wohl nicht extra vergeben.
    Wozu gab es überhaupt eine Verhandlung, wenn du diesen Beschluss jetzt umgehen willst?
    Was ist die Begründung, dass es eine Kindeswohlfährdung ist, wenn kein Umgang ist?
    Gab es ein Gutachten, worauf der Beschluss begründet ist?

  • Du hast das ABR, das Recht Anträge in Bezug auf HzE zu stellen, wie ich das lese und die Gesundheitssorge.
    Umgangsbestimmungsrecht wurde wohl nicht extra vergeben.
    Wozu gab es überhaupt eine Verhandlung, wenn du diesen Beschluss jetzt umgehen willst?
    Was ist die Begründung, dass es eine Kindeswohlfährdung ist, wenn kein Umgang ist?
    Gab es ein Gutachten, worauf der Beschluss begründet ist?

    Nein, das Umgangsbestimmungsrecht habe ich nicht.
    Ich wurde im Rahmen des Beschlusses bestellt, hatte also mit dem Vorlauf nichts zu tun.
    Die psychische und schulische Situation des Mädchens verschlechtert sich trotz Therapie. Sie möchte ihren Vater unbedingt sehen und führt ihre Befindlichkeit auf den Umgangsausschluss zurück.
    Ja es gab ein Gutachten: begründeter Verdacht auf sexuellen Missbrauch; Empfehlung zwei Jahre Umgangsaussetzung (bis zur Volljährigkeit des Mädchens). Ich befürchte, dass sich die Situation für das Mädchen durch zwei Jahre Kontaktabbruch verschlechtert, deshalb überlege ich, einen kontrollierten BU (Recht auf HzE-Einleitung) einzusetzen.

  • Und außerdem solltest Du im Rahmen von HzE jemanden hinzuziehen, der Mädchen gut erklären kann, was sich jetzt in ihr abspielt. In vergleichbaren Fällen arbeite ich eng mit einer der medizinischen Kinderschutzambulanzen zusammen. Dort sind Fachmann und Fachfrau gut vorbereitet auf solche seelischen Notstände. Leider streikt der Link zum Verband der Kinderschutzzentren http://www.kinderschutz-zentren.org/ heute Abend. Dort kann man Dir bei Bedarf das nächstgelegene Zentrum nennen.

    Der Vater -wenn der Verdacht zutrifft - hat unter dem massiven Druck seiner (perversen) Gefühle selber bestimmt, was aus seiner Sicht Ordnung und Gesetz im Zusammenleben sind. Es ist höchst gefährlich, wenn das Umfeld signalisiert, dass alle Menschen Recht und Gesetz selber bestimmen, wenn die Gefühle nur stark genug sind.

  • Möchte hier mal auf den neuesten Fall von Kindesmisshandlung aufmerksam machen.
    Die Kinder, die in Bayern jetzt aus der Sekte "12 Stämme" herausgeholt wurden.
    Diese Kinder finden es normal, dass sie geschlagen wurden und würden sicher wieder in dieses Umfeld ohne Bedenken zurückkehren. Sie kennen es nicht anders.
    Aber deshalb ist es noch lange nicht richtig was ihnen angetan wurde.
    Übertrage das mal auf dein Mündel, das vllt. den Gedanken hat "Aber wir lieben uns doch" !!??, weil es für die Jugendliche normal war/ist. Könnte man auch ablegen unter "Liebeskummer" ??
    Vorausgesetzt, es war der Vater, was hoffentlich genügend abgeklärt wurde.

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