Hallo,
das minderjährige Kind S wurde zum Alleinerben eingesetzt.
Es wurden zusätzlich für die Kinder des Erblassers zwei Vermächtnisse (15.000,00 €) angeordnet.
Der Erblasser hat Testamentsvollstreckung angeordnet. Vorrangige Aufgabe des TV ist, das Vermögen des Erben S bis zu dem Tage, an dem er das 25. Lebensjahr vollendet hat, zu verwalten und für eine neigungbedingte und leistungsgerechte Ausbildung des S Sorge zu tragen.
Ein TV- Zeugnis wurde dahingehend beantragt, dass eine Verwaltungsvollstreckung nach § 2209 S. 1 1. Halbsatz in Verbindung mit § 2207 BGB bis zur Vollendung des 25. Lebenjahres des S beantragt wird. Liegt tatsählich ein Fall von § 2209 S. 1 1 Halbsatz vor? Muss es sich nicht eher um eine Dauervollstreckung nach § 2209 Satz 1 2 Halbsatz handeln?
Was wäre im TV- Zeugnis anzugeben? Welcher Fall liegt vor?