Der Erblasser ist im Jahr 2009 verstorben, war verheiratet und hatte keine Kinder. Die Eltern und zwei Schwestern sind - ohne Abkömmlinge - verstorben. Das Problem ist die dritte Schwester, die 1921 in Berlin geboren ist und zu der ich bisher keine Angaben oder Nachweise habe, ob oder wann sie verstorben ist ( soll nach den Angaben der Ehefrau des Erblassers verstorben sein). Ist das ein Fall für einen Erbenaufruf oder sollte ich lieber einen Teilerbschein ( 3/4) für die Ehefrau und für die zu einem Viertel unbekannten Erben eine Nachlass - oder Abwesenheitspflegschaft anordnen ? Ich bin mir nicht so sicher. Die Ehefrau hat bei mir die Erteilung eines Erbscheins für sich als Alleinerbin beantragt. Die Großeltern väterlicherseits sind nachweislich verstorben. Bei den Großeltern mütterlicherseits, welche 1866 und 1863 geboren waren, gehe ich davon aus, dass diese nach allgemeiner Lebenserwartung zum Zeitpunkt des Todes nicht mehr gelebt haben können.
Wie ist die Meinung zu dem Fall ?