Hallo,
mich rief am Freitag eine JVA an, in der ein als nächster gesetzlicher Erbe Berufener einsitzt. Dieser wurde über den Erbfall und die Gelegenheit zur Ausschlagung informiert und jetzt will der ausschlagen, aber die Dame von der JVA meinte, die bräuchten ein Vorführersuchen, damit der zu mir kommen kann, um die Ausschlagung zu erklären.
Reicht da nicht das Schreiben von uns, mit dem er über den Erbfall und die Ausschlageoptionen informiert wurde, als Grundlage für ne Vorführung?
Ich habe noch nie ein solches Vorführersuchen gesehen und gemacht gleich gar nicht. Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass ich sowas erstelle...ist doch immerhin ne freiwillige Angelegenheit so ne Ausschlagung.
Könnte mich bitte jemand kurz aufklären?
Vielen Dank im Voraus.
MfG Efeu