Vorführersuchen für Inhaftierten wegen Ausschlagung?

  • Hallo,

    mich rief am Freitag eine JVA an, in der ein als nächster gesetzlicher Erbe Berufener einsitzt. Dieser wurde über den Erbfall und die Gelegenheit zur Ausschlagung informiert und jetzt will der ausschlagen, aber die Dame von der JVA meinte, die bräuchten ein Vorführersuchen, damit der zu mir kommen kann, um die Ausschlagung zu erklären.
    Reicht da nicht das Schreiben von uns, mit dem er über den Erbfall und die Ausschlageoptionen informiert wurde, als Grundlage für ne Vorführung?

    Ich habe noch nie ein solches Vorführersuchen gesehen und gemacht gleich gar nicht. Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass ich sowas erstelle...ist doch immerhin ne freiwillige Angelegenheit so ne Ausschlagung.

    Könnte mich bitte jemand kurz aufklären?

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG Efeu

    "Setz Dich, nimm dir 'n Keks, mach es Dir schön bequem ... Du Arsch!"

    Das Leben des Brian

  • Ich habe das früher immer so gemacht, dass ich das übliche Informationsschreiben genommen habe (Sie sind Erbe, alle haben ausgeschlagen etc.) und am Ende in Fettdruck den Zusatz:
    Wenn Sie das Amtsgericht zur Ausschlagung aufsuchen möchten, wenden Sie sich schnellstmöglich an die Anstaltsleitung. (oder so ähnlich)
    Da wir ohne Termin gearbeitet haben, kam es vor, dass dann jemand direkt zu mir vorgeführt wurde. Extra ein Ersuchen musste ich nie machen.
    Ist aber auch schon ein paar Jahre her.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Danke Sonntagskind. Ich rufe die Dame in der JVA mal an und teile ihr mit, dass Vorführersuchen nicht üblich sind und ich eventuell noch einmal ein so wie von dir angegeben modifiziertes Informationsschreiben an den Inhaftierten rausgeht. Ich hoffe, das reicht denen.

    Danke für deine schnelle Antwort.

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    Das Leben des Brian

  • Bei mir hats zumindest so funktioniert.
    Aber wenn Dir von der JVA gesagt wird, dass dort sehr wohl Ersuchen üblich sind :D dann kannst Du ja auch gleich fragen, wie das auszusehen hat, ob's einen Vordruck gibt etc.

    Viel Erfolg!

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  • Hallo,

    hier in der Nähe gibt es keine JVA, aber ich habe in meinen NL-Sachen öfter Ausschlagungerklärungen von Inhaftierten.
    Eigentlich war es in diesen Fällen immer so, dass der Rechtsantragstellen-Rüpfl des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die JVA liegt, zur Aufnahme der Erklärung in die JVA gegangen ist. Ich kann jetzt nicht sagen, ob dort generell eine JVA-Sprechstunde abgehalten wurde oder ob der Kollege/die Kollegin dort quasi auf Zuruf hingegangen ist. War nach den Schilderungen der Kollegen natürlich nicht gerade der beliebteste Teil der Rechtsantragstellen-Tätigkeit... Nach Aufnahme der Erklärung wurde diese an das originär zuständige Nachlass-Gericht gesandt. Ich würde also mal bei dem Amtsgericht, welches für die JVA zuständig ist, nachfragen.

    LG
    Gwen

  • Jemand zum Zwecke einer Erbausschlagung vorführen zu lassen, halte ich für einigermaßen geschmacklos. Da fährt man einfach hin oder man lässt - bei einer JVA in einem anderem Bezirk - jemanden im Wege der Rechtshilfe hinfahren.

  • Was soll daran geschmacklos sein? Die Wortwahl erschließt sich mir nicht.

    Davon ab: Wir waren ein großes Gericht, das sowieso täglich angefahren wurde von der JVA wegen Verhandlungen. Da gab es nie auch nur Diskussionen, dass die Vorführung Probleme macht.

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  • Das mit der Geschmacklosigkeit verstehe ich auch nicht. Ich bezweifele vielmehr , dass die Anordnung einer Vorführung rechtlich überhaupt möglich ist. Vorführung heißt ja, dass der Gefangene im Zweifel gegen seinen Willen zum Gericht gebracht wird. Hierfür braucht man eine Rechtsgrundlage, z. B. § 134 StPO. Der Erbe ist ja nicht zur Ausschlagung verpflichtet. Wir wollen nichts von ihm, sondern er von uns. Ich halte es auch für angebrachter, wenn die Ausschlagung in der JVA aufgenommen würde.
    Wenn der Erbe allerdings freiwillig beim Amtsgericht erscheinen möchte und man ihm dies gewähren möchte, statt in die JVA zu fahren, ist aus meiner dunklen Erinnerung aus StA-Zeiten ein Transportersuchen (amtl. Vordruck GTV irgendwas?)erforderlich, kein Vorführungsersuchen.

  • Ich halte den Gedanken, eine Vorführung auch nur zu erwägen, für geschmacklos.

    Aber ich verstehe immer noch nicht, was geschmacklos hier bedeuten soll.
    Findest Du den Rpfl. zu faul oder zu bequem? Oder dass der Gefangene "in Ketten" zum Gericht gebracht wird, nachdem er einen Trauerfall hatte?
    Ich stehe hier ehrlich auf dem Schlauch.:confused:
    (Wenn es Dir um die letzte Variante geht: Die Ausschlagung eines Gefangenen war immer genauso würdevoll oder genauso wenig würdevoll wie bei anderen Ausschlagenden auch. Nie saß einer in Handschellen vor mir, die Vollzugsbeamten haben draußen gewartet, allerdings die Tür ein bisschen offen gelassen.)

    Ansonsten wie Eisbär. Der Gefangene wendet sich an die JVA, damit die in zum Gericht bringen. Er wird also gar nicht im engeren Sinne vorgeführt, also gegen seinen Willen.

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  • Ich verstehe auch nicht, was Cromwell sagen möchte.

    Auch alte und gebrechliche oder behinderte Menschen müssen - häufig mit großen Mühen - für eine Ausschlagung das Gericht oder den Notar aufsuchen.

    Dann müsste hier auch eine Verpflichtung des Nachlassrechtspflegers bestehen (wo geregelt?), diese zu Hause oder im Heim zwecks Aufnahme der Ausschlagung aufzusuchen.

  • Frog
    Ein Notar macht auch Hausbesuche. ;)

    @Ausgangsfall
    Ich würde auch einen Dienstgang in die JVA machen, habe und musste ich auch schon im Rahmen von Anträgen von Gefangenen für die Strafvollstreckungskammer auch schon machen

    In Betreuungssachen war es für mich selbstverständlich, dass ich mich zur Anhörung oder bei rechtlichen Problemen zu den Betroffenen in die Wohnung begebe, sofern diese es wünschen und schlüssig vortragen, dass sie nicht zum Gericht kommen können. Unser Einzugsgebiet ist so groß, da ist es für manch Angehörigen oder Betroffenen eine Tagesreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln!

  • In Betreuungssachen war es für mich selbstverständlich, dass ich mich zur Anhörung oder bei rechtlichen Problemen zu den Betroffenen in die Wohnung begebe, sofern diese es wünschen und schlüssig vortragen, dass sie nicht zum Gericht kommen können. Unser Einzugsgebiet ist so groß, da ist es für manch Angehörigen oder Betroffenen eine Tagesreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln!

    Bei Anhörungen in Betreuungssachen oder Testamentsrückgaben habe ich auch Hausbesuche gemacht, wenn der Bedarf vorgetragen wurde (bettlägerig, sehr alt,...)
    Wenn es aber andere Möglichkeiten gibt (und die gab es durch die "Vorführungen"), sehe ich keine Veranlassung zu reisen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Frog
    Ein Notar macht auch Hausbesuche. ;)


    Ist mir bekannt, die Frage ist nur wie gern und ob ggf. auch in der JVA. ;)

    Ansonsten würde mich tatsächlich die Vorschrift (sofern exitent) interessieren, aus der sich ergibt, dass der Rechtspfleger in die JVA fahren muss.


    Das ist keine Frage "wie gern". Immerhin gibt es § 15 Abs. 2 BNotO, und mit der Begründung "das ist aufwendig" oder "damit verdiene ich nichts" wird man bei den Aufsichtsbehörde (zurecht) nicht gehört.

    Gerade Ausschlagungen sind natürlich nicht beliebt, weil der Geschäftswert bei Überschuldung Null Euro ist, dafür aber der Notar, wenn er die Sache versaut, voll für den entstehenden Schaden haftet. Aber aus letzterem Grund werden Ausschlagungen typischerweise eher zügig bearbeitet.

    Die hiesige JVA kennen ich und die Kollegen sehr gut, jedenfalls den Besuchertrakt ;).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wenn jemand nicht kommen kann, dann fährt man hin, ganz gleich, ob er krank oder aus sonstigen Gründen (JVA) nicht "mobil" ist. Das gilt umso mehr, wenn es - wie bei der Ausschlagung - um fristgebundene formbedürftige Dinge geht.

    Wir sind für die Leute da und nicht die Leute für uns.

    Aber offenbar gibt es hierzu unterschiedliche Auffassungen.

  • Ich finde den von Cromwell geforderten Servicegedanken nicht abwegig, auch dann nicht, wenn es sich "nur" um Strafgefangene handelt.

    Außerdem sollte man einen Gedanken daran verschwenden, was teurer ist:
    1 Rechtspfleger, der das Gericht für eine Dienstreise verlässt oder ein von der JVA-Verwaltung zu organisierender Gefangenentransport mit mind. zwei JVA-Mitarbeitern ...

  • Also ich war auch schon im Krankenhaus eine Ausschlagung aufnehmen, da die Person nicht zu mir konnte.
    Würde auch auf Ersuchen eines anderen Gerichts ins hiesige Krankenhaus gehen. Sowie die Kollegen für mich in die JVA gehen.

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