Deutsches Erbrecht - türkischer Güterstand

  • Mein Erblasser ist deutscher Staatsangehöriger und hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder. Die Ehe ist nach türkischem Recht geschlossen. Der Güterstand dürfte die Errungenschaftsgemeinschaft sein, die - soweit ich das richtig verstanden habe - der Zugewinngemeinschaft ähnlich ist.

    Ist § 1931 III, 1371 BGB hier anwendbar?

  • Gib mal "Türkei Ehe" in die Suchmaske oben rechts ein....da kommen dann so ca. 10 Threads, die ggf. lesenswert sind.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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