Guten Morgen liebe Kollegen.
Die verstorbenen Eltern haben testamentarisch ihren Sohn zum Alleinerben bestimmt. Dieser soll gleichzeitig auch Testamentsvollstrecker sein.
Der Erbe steht jedoch unter Betreuung. Dieser kann wohl allein aus dem Grunde, dass dieser unter Vermögensbetreuung steht, dass Amt nicht annehmen. Nunmehr bietet sich der Betreuer als Ersatztestamentsvollstrecker an.
Ist sowas möglich?