Mir fiel kein besserer Titel ein.
Vorab: Wenn es blöd läuft, läuft es blöd.
Erbschein wurde vor ca. 30 Jahren für die Ehefrau als Alleinerbin aufgrund eines handschriftlichen Testaments erteilt. Nun flattert von einem Notariat ein 45 Jahre alter Ehe- und Erbvertrag herein. Darin haben sich die Eheleute nicht wie üblich zu Alleinerben eingesetzt, sondern nur als Erben zu 1/2 und für die andere Hälfte die Kinder.
Mir stellt sich hier die Frage nach der Bindung bzw. nach der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen. Rein formell konnte die Erbeinsetzung durch das einseitige Testament nicht aufgehoben werden. Hier liegt aber eine Änderung zugunsten des anderen Vertragsteils vor.
Wenn man also vom Erblasserwillen bzw. vom Willen der Vertragsparteien ausgeht, kann man hier m.E. schon zu einer Abänderungsbefugnis zugunsten des Vertragspartners kommen, was sich ja in dem nachfolgenden Testament und der Beantragung des Erbscheins als Alleinerbin durch die Ehefrau zeigt (die natürlich den Ehe- und Erbvertrag nicht angegeben hat...).
Was meint Ihr?