Habe ich nach dem neuen Kostenrecht Kosten zu erheben für jeden Erblasser, wenn ich ein Testament in einem Termin nach beiden Eheleuten eröffne ?
Kosten für Testamentseröffnungen nach beiden Eheleuten
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m. E. ja, denn es handelt sich um zwei Erbfälle und folglich um zwei Eröffnungen, die nur aus Praktikabilitätsgründen in einem Protokoll zusammengefasst sind. In diesen Fällen ist es regelmäßig so, dass ein Testator stirbt, aber ein handschriftliches Testament nicht beim NLG abgegeben wird. Erst beim zweiten Erbfall liefern die (Schluss)Erben das Testament ab, das dann halt nach beiden Erblassern eröffnet wird.
Das Ganze ist dann besonders bitter (und teuer), wenn dann auch noch ein Erbschein benötigt wird, z. B. zur Grundbuchberichtigung.
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Ja, nach altem und neuem Recht gleich.
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Ebenso.
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