Kosten für Ausschlagung bei Fiskuserbrecht

  • Hallo !

    Nachdem in einem Verfahren alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben,wurde der Fiskus als Erbe festgestellt.

    Muss ich jetzt für die Ausschlagungen noch die Gebühren erheben ? Bin eigentlich der Meinung, dass diese Gebühren zu erheben sind.

  • Natürlich ist für eine Ausschlagung grundsätzlich auch eine Gebühr zu erheben....wer letztlich Erbe in dem Fall wird spielt doch keine Rolle.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Dürfen wir daraus schließen, dass du hier https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…schaft-anordnen also das Fiskuserbrecht festgestellt hast?

    Es wäre nämlich nett zu wissen, wie du den Fall nach unserern umfassenden Beiträgen einschätzt und was du letztendlich dann gemacht hast.

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