Hey,
mir wurde eine Akte vorgelegt, in der die Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung einer Urkunde vom JA genehmigt wurde. In dem Genehmigungsbeschluss stand, dass der Agg die Kosten tragen soll.
Jetzt soll ich die Kosten zum Soll stellen... und frage mich, WELCHE kosten fallen hier überhaupt an? Ich hab hier im Forum und im FamGKG gesucht, allerdings ohne Erfolg.
Danke schon mal im voraus für eure Hilfe