Korrektur der vollstreckbaren Ausfertigung

  • Hallo liebe Foris,

    für einen Notar im Ruhestand verwahren wir auf dem Amtsgericht seine Altakten.

    Mir liegt aktuell ein Antrag des Gläubigers einer Grundschuld vor, der aus der Grundschuldbestellungsurkunde die Zwangsversteigerung betreiben möchte. Leider wurde bei der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde damals (1993) versäumt, den Zusatz "...zum Zwecke der Zwangsvollstreckung" vergessen.

    Weiß jemand, wie ich nun am besten vorgehe? Das Versäumnis wurde nie erkannt, obwohl mittlerweile auch Rechtsnachfolgeklausel erteilt wurde.

    Für Hilfe wäre ich dankbar!

    Grüße
    yacarta

  • Wenn der Zusatz nur in der Klausel der vollstreckbaren Ausfertigung und wohl auch in allen Späteren Rechtsnachfolgeklauseln vergessen worden ist, ist dies doch kein Problem. Klausel kann im Wege der Berichtigung einfach ergänzt werden. Schwieriger wäre es, wenn in der Vollstreckungsunterwerfungserklärung der Zusätzez fehlen würde.

  • Sorry, habe gerade zu schnell geantwortet. Da ja keine ordnungsgemäße vA vorliegt, würde ich eine Xte -erste vollstreckbare- Ausfertigung erteilen mit Zusatz, dass aus der am.....erteilten Ausfertigung mangels des Vollstreckungszusatzes.....nicht vollstreckt werden kann, also warum jetzt diese Erteilung erfolgt. Auch kann der Schuldner dazu angehört werden, muss aber nicht.

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