Hallo liebe Foris,
für einen Notar im Ruhestand verwahren wir auf dem Amtsgericht seine Altakten.
Mir liegt aktuell ein Antrag des Gläubigers einer Grundschuld vor, der aus der Grundschuldbestellungsurkunde die Zwangsversteigerung betreiben möchte. Leider wurde bei der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde damals (1993) versäumt, den Zusatz "...zum Zwecke der Zwangsvollstreckung" vergessen.
Weiß jemand, wie ich nun am besten vorgehe? Das Versäumnis wurde nie erkannt, obwohl mittlerweile auch Rechtsnachfolgeklausel erteilt wurde.
Für Hilfe wäre ich dankbar!
Grüße
yacarta