Hallo zusammen,
kann mir jemand weiterhelfen? Ich habe einen sehr seltsamen Beschluss meines Beschwerdegerichts bekommen.
Der Schuldner hatte gegen die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers Widerspruch eingelegt.
Ich habe den Widerspruch zurückgewiesen.
Der Schuldern hat "Erinnerung" eingelegt.
Ich habe das Rechtsmittel als Beschwerde ausgelegt und nach Nichtabhilfe dem Landgericht vorgelegt.
Jetzt kam die Entscheidung des LGs: "Die Akten werden unter Aufhebung des Nichtabhilfebschlusses zurückgegeben. Begründung: Das LG ist zur Entscheidung nicht zuständig. Es handelt sich um eine WEG-Binnenstreitigkeit, § 43 Nr.1 WEG."
Was soll ich jetzt machen?