Wir haben hier folgendes Problemchen:
Die in D. lebenden Britische Erblasserin wird nach Britischem Recht beerbt und ich habe einen Erbschein für deutsches Vermögen zu erstellen.
Es gibt kein Testament. Gesetzliche Erben sind (keine Kinder, Eltern und Geschwister vorverstorben) deren Ehemann und drei Nichten.
Fragen:
- Der Ehegatte erbt 1/2 und 1/2 erben die "Abkömmlinge der vollbürtigen Geschwister":
Ein Bruder hatte ein Kind, ein anderer Bruder hatte 2 Kinder. Verteilt sich das Erbe wie nach deutschem gesetzlichen Erbrecht?
- Der Ehegatte erhält einen "personal chattel". Ist dieser irgendwie im Erbschein auszuweisen oder spielt der (ähnlich dem gesetzlichen Voraus des Ehegatten oder einem Vorausvermächtnis in D.) im Erbschein keine Rolle?
Kann jemand helfen?