Gerichtskosten bei Volljährigenadoption

  • Hallo, ich habe hier einen Fall, wo eine Gerichtskostenrechnung überprüft werden soll. Es wurde ein Volljähriger adoptiert. Vermögen beträgt 500.000,00 €. Die Adoption wurde per Beschluss ausgesprochen. Der Beschluss enthält eine Begründung. Vorher hatte ein Termin zur Anhöhrung zur beantragten Adoption stattgefunden.

    Ist es richtig, dass dann eine 2,0 Gebühr nach Nr. 1320 FamGKG anfällt (d. h. 7.7072,00 €)?

    Gibt es irgendeine Möglichkeit von der Ermäßigung nach Nr. 1321 FamGKG (0,5) Gebrauch zu machen?

    Dort heißt es: Die Gebühr 1320 ermäßigt sich auf 0,5.

    Wann genau ermäßigt die sich denn auf 0,5?

    Ich gestehe offen und ehrlich: Ich verstehe nicht, wann genau nun die Gebühr auf 0,5 reduziert werden kann.

    Für Beantwortung meiner Frage wäre ich dankbar.

  • Gebühr für Volljährigen-Adoption:
    KV 1320 – Verfahren im Allgemeinen
    KV 1321 –Beendigung ohne Endentscheidung bzw. Rücknahme
    (siehe Gesetzestext)
    Da die Adoption durch Beschluss ausgesprochen wurde, natürlich KV 1320.

    Altes Recht:
    Der Verwahrenswert als Regelwert beträgt 3.000,00 € und wird vom Gericht festgesetzt (§ 42 FamGKG). Danach beträgt die Gebühr 178,00 €.

    Neues Recht (Antrag nach 1.08.2013), kann hier ja nicht sein:
    Regelwert 5.000,00€ - Höhe der Gebühr 292,00 €.

  • Vielen Dank! Der Antrag ist vor dem 01.08.2013 gestellt worden. Der Beschluss ist allerdings nach dem 01.08.2013 ergangen.

    Unabhängig davon: Ist denn wirklich "nur" der Regelwert zu nehmen und nicht doch der Höchstwert von 500.000,00 €?

  • Es geht um den Verfahrenswert. Dieser orientiert sich natürlich nach dem Vermögen. Aber im Beschluss wird dieser Verfahrenswert ja festgesetzt. Geht es um eine Prüfungsaufgabe?
    Alle Anträge (es geht nicht um Endscheidungen),die nach dem 01.08.13 bei Gericht eingehen, werden nach dem neuen Recht abgerechnet.
    Im übrigen sind Verfahren bzgl. Volljährigen-Adoptionen vorschusspflichtig. Der Vorschuss wird also angerechnet und deckt in der Regel alles ab.

  • Nein, es ist keine Prüfungsaufgabe. Alles in echt! :)

    Der Wert wurde per Beschluss auf 500.000,00 € festgesetzt.

    Dann könnte man also allenfalls gegen den Beschluss vorgehen, um dann eine niedrigere GK-Rechnung zu erhalten?

    Eine Ermäßigung auf 0,5 kommt also definitiv nicht in Betracht?!

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