Hallo, ich habe hier einen Fall, wo eine Gerichtskostenrechnung überprüft werden soll. Es wurde ein Volljähriger adoptiert. Vermögen beträgt 500.000,00 €. Die Adoption wurde per Beschluss ausgesprochen. Der Beschluss enthält eine Begründung. Vorher hatte ein Termin zur Anhöhrung zur beantragten Adoption stattgefunden.
Ist es richtig, dass dann eine 2,0 Gebühr nach Nr. 1320 FamGKG anfällt (d. h. 7.7072,00 €)?
Gibt es irgendeine Möglichkeit von der Ermäßigung nach Nr. 1321 FamGKG (0,5) Gebrauch zu machen?
Dort heißt es: Die Gebühr 1320 ermäßigt sich auf 0,5.
Wann genau ermäßigt die sich denn auf 0,5?
Ich gestehe offen und ehrlich: Ich verstehe nicht, wann genau nun die Gebühr auf 0,5 reduziert werden kann.
Für Beantwortung meiner Frage wäre ich dankbar.