Ich habe hier einen sehr schlauen Schuldner. Der in der WVP sich vor dem Arbeitsgericht verglichen hat und eine Abfindung in Höhe von 20.000 EUR erhält. Nun hat er mit dem EX Arbeitgeber in diesen Vergleich vereinbart, dass diese erst nach Erteilung der RSB fällig und ausgezahlt wird (RSB im Juni 2013, Auszahlung im Juli 2013). Zum Glück hat der Arbeitgeber das Geld hinterlegt, so dass es noch nicht beim Schuldner ist.
Nun die Frage wem steht es zu dem Schuldner oder der Masse?
Ich tendiere zum Schuldner, da Zahlung erst nach Erteilung der RSB
Nebenfrage (Kollegin beim Nachbargericht hat das Problem): Wer kann eigentlich jetzt die Freigabe im HL Verfahren erklären? Hinterlegt für Schuldner und TH. Aber TH ist ja nicht mehr im Amt?