Zweitausfertigung der vollstreckbaren Teilausfertigung (Eigenurkunde des Jugendamtes)

  • Hallo zusammen,

    ich habe Folgende Akte "vererbt" bekommen:
    Der Magistrat stellte bereits im Juli 2012 einen Antrag auf eine Zweitausfertigung der Vollstreckbaren Teilausfertigung von Unterhaltsurkunden (ausgestellt vom Jugendamt).
    Seit Monaten gehen die Stellungnahmen hin- und her.
    Ich muss jetzt entscheiden und bin bereit, die Erlaubnis zu erteilen. Allerding bin ich absolut sicher, das sich dagegen beschwert wird.
    Meine Frage also: Ist die Erlaubnis zur Erteilung in Beschlussform zu erteilen? Wenn ja, welches Rechtmittel wäre hier gegeben?
    Oder bin ich irgendwie auf dem total falschen Dampfer??? :gruebel:

    Vielen lieben Dank schonmal...

  • Der Magistrat hat keinen Antrag zu stellen, wenn er eine weitere vollstreckbare Teilausfertigung einer Verpflichtungsurkunde haben möchte, weil er die erste verbummelt hat oder gleichzeitig zwei Vollstreckungen durchführen möchte.

    Den Antrag auf Erteilung hat das Jugendamt beim zuständigen Gericht zu stellen.

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