Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • ...
    Ob die Bürger in Baden von der Reform profitieren, weiß ich nicht, in Württemberg werden sie erheblich Nachteile haben, denn es gibt nicht mehr in jedem Kuhdorf einen kometenten Ansprechpartner, der eine Rundumversorgung bietet.
    ..

    Vermutlich werden sie auch in Baden nicht von der Reform profitieren.

    Wie sich aus dem Standortkonzept für Notarstellen in Baden-Württemberg zum 1.1.2018

    http://www.justizportal-bw.de/pb/site/jum/ge…net_Tabelle.pdf

    ergibt, wird es nur noch in den größeren Orten Notare geben. Dadurch geht selbstverständlich auch in Baden Bürgernähe verloren. Zwar werden dann auch die Sachkosten (Gebäude, Ausstattung) eingespart werden. Ob sich aber allein mit diesen und den Personalkosten für die „frei" werdenden Notare (und ggf. „mitgehende“ Assistenzkräfte) die zu erbringenden Einsparleistungen erzielen lassen, wage ich zu bezweifeln
    (zum Personalstand 2012 s. hier: http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/site/jum/ge…%20Intranet.pdf).

    Möglicherweise wird mit dem Rückzug aus der Fläche dann auch die Aufgabe der kleineren Amtsgerichte verbunden sein.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Ich bin immer noch überrascht, dass sich Bezirksnotare überlegen als Grundbuchsachbearbeiter zu arbeiten. Die Gruppenleiterposition gäbe es ja gerade mal für 7 Personen. Und Gruppenleiter ist eh sehr weit entfernt von der Position eines Dienstvorstands beim bisherigen württ. Amtsnotariat. Als Grundbuchsachbearbeiter tütet man durchaus auch die lokal ausgedruckte Briefpost ins Briefcouvert ein (= vorgeschriebene Absatzoption bei gewissen Antragsarten) und vorbereitet wird einem nichts und zwar gar nichts (da die Assistenzteams trotz Arbeit bis zur Erschöpfungsgrenze so ausgelastet mit Scannen, Postdienst, Kundenverkehr, etc. sind, dass die zwar lt. ORGA.-Handbuch durchaus vorgesehenen vorbereitenden Tätigkeiten bei Anträgen zu Groß-WEG-Serien etc. in der Praxis leider nur auf dem Papier stehen). Nur bei der Ausfertigung von Grundpfandbriefen, Zweitschuldneranfragen der LOK, KR mit Wertermittlung hat man ständig Unterstützungsleistungen durch das A-Team zur Verfügung (jedenfalls nach Ausfüllen eines entsprechenden Antragsformulars). Kundenkontakt hat man anders als als Bezirksnotar auch nicht mehr (ausgenommen die äußerst beliebten telefon. Sachstandsanfragen). Turnusgemäß wird von einem erwartet auch mal ein Jahr als Springer zu arbeiten. Jedenfalls ist man im neuen System ein Sachbearbeiter, da nützt es einem auch nichts, wenn man die Schriftstücke mit Bezirksnotar unterschreiben darf, darüber sollte man sich im Klaren sein.

    Wir haben hier einen frei gewordenen Nurnotar, der auch nicht mehr der jüngste war, als er frei wurde, und dessen Kanzlei brummt. Die Angst, eine eigene Kanzlei rechne sich in fortgeschrittenem Alter nicht mehr, dürfte er jedenfalls gründlich widerlegt haben.

  • Wenn man es richtig überlegt, gibt es eigentlich auf allen Seiten nur Verlierer:
    Vorweg die Bürger, denn die bisherige Bürgernähe und komfortable Bedienung auf den kommunalen Rathäusern ist weg.
    Verlierer sind auch die Rechtspfleger, welche in die zentralen Grundbuchämter "zwangsversetzt" worden sind.
    Vermutlich zählt auch das Land Baden-Württemberg zu den Verlierern mit den neuen enormen Kosten für die zentralen Grundbuchämter und vor allem mit den Kosten für das Zentralarchiv und dem täglichen Aktentransport über die Autobahnen. Aber diese wahren Kosten werden wir vermutlich nie erfahren!
    Gewinner sind höchstens die Notare, welche dann die Grundbucheintragungen und auch die Nachlaßsachen "forthaben" !

  • Als positiv für die Rechtspfleger sehe ich, dass erst durch die Notariatsreform Stellen für Rechtspfleger im Bereich Grundbuch, Betreuung und Nachlass entstanden sind. Jedenfalls in Württemberg war das bisher reine Tätigkeit der Bezirksnotare. Drei Sachgebiete, die eine große Bedeutung in der Rechtspflegerausbildung haben und uns bis dahin vorenthalten wurden.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Stimmt. Aber dafür darfst Du ja bald entscheiden, ob für die Klage PKH bewilligt werden kann. :strecker

    Das wäre schön. Leider gibt das Gesetz aber allenfalls die Möglichkeit, entweder die PKH abzulehnen oder dem Richter die Empfehlung seiner Entscheidung zuzutragen. Womit wir vom Entscheider zum Wasserträger gemacht würden. Aber das ist eine andere Baustelle.

  • Nachdem im Bundesanzeiger unter dem 20.01.2014 die Bundesrats-Drs. 686/13 als Stand der Dinge erwähnt wird:
    http://www.bundesanzeiger-verlag.de/gesetze/nachri…berg-11590.html
    frage ich mal in die Runde, ob etwas Neueres bekannt ist.

    Gibt´s dazu was Neues vom Landesverbandstag in Heilbronn ? s.
    http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Starts…ISTPAGE=1145463

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Da mit dem vorstehenden Beitrag meine Frage aus dem Blickwinkel geraten ist, wiederhole ich sie: Gibt´s was Neues zum Bereichsrechtspfleger vom Landesverbandstag in Heilbronn vom 14.03.2014 zu berichten ?

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

    Einmal editiert, zuletzt von Prinz (17. März 2014 um 14:20) aus folgendem Grund: Schreibfehler korr.

  • Der Zug an sich, ist wohl nicht mehr aufzuhalten. Das Gesetzgebungsverfahren geht seinen formalen Weg.

    Allerdings hat unser Landesvorsitzender in einer fulminanten Rede die klare Aussage eingefordert, dass es sich dabei um einen einmaligen Sündenfall handeln muss und wir dies auch so explizit bestätigt haben wollen.
    In der Erwiderung unseres Ministers kam dann auch die Aussage/Zusage, dass es sich um eine einmalige Angelegenheit handeln würde. Soweit so gut.

    Ich bin mal gespannt, wie viele Kollegen aus den Reihen der Beschlussfertiger sich für diese Chose letztendlich tatsächlich finden werden und wann/ob diese den GBA die notwendige Entlastung bringen können.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Und Du meinst im Ernst, dass die besagte "Aussage/Zusage" später noch irgend jemanden stört, wenn es dann doch - natürlich aufgrund unabweisbarer Sachzwänge - doch anders kommen sollte.

    Vielleicht sollte man einen Gedanken daran verschwenden, die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs für den dortigen Grundbuchbereich zu hinterfragen, weil künftig nicht mehr gewährleistet ist, dass die Grundbücher vernünftig geführt werden?

  • Auch wenn die hier formulierte Kritik nicht gegen die Beschlussfertiger als Personengruppe gerichtet sein mag, sondern gegen die Regelung, kommt das teilweise grenzwertig herüber, weil eine solche Differenzierung nicht immer erkennbar ist. Man möge sich bitte einmal überlegen, ob dann nicht vielleicht im Büro nebenan der zum Bereichsrechtspfleger geschlagene ehemalige Beschlussfertiger sitzt, über dessen Kenntnisse - auch wenn es nicht auf die Person bezogen ist - sich hier negativ geäußert wird. Ferner werden hier Fragen jeglicher Art beantwortet, wobei sich auch nicht oder nur manchmal über Unkenntnis des Fragestellers ausgelassen wird.

  • Auch wenn die hier formulierte Kritik nicht gegen die Beschlussfertiger als Personengruppe gerichtet sein mag, sondern gegen die Regelung, kommt das teilweise grenzwertig herüber, weil eine solche Differenzierung nicht immer erkennbar ist.

    Finde ich gut , dass Du das klargestellt hast.:daumenrau

  • Was geschieht eigentlich mit den alten Folianten, die in das elektronische Grundbuch übernommen wurden. Da das EGB nur den "bereinigten" Zustand wiedergibt, wird man die Folianten brauchen, um z.B. die Entwicklung eines Grundstücks samt Belastungen nachzuvollziehen. Werden die Folianten nach dem 31.12.2017 vernichtet bzw. wo werden diese weiter aufbewahrt ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!