Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Ab 01.01.2016 werden auf den Notariaten sog. FGG-Abteilungen und Beurkundungsabteilungen gebildet.

    Auf die FGG-Abteilungen kommen die Notare, die ab 01.01.2018 weiter beim Land (als Grundbuchbeamter, Nachlass- bzw. Betreuungsrichter) bleiben. Diese Notare dürfen aber bis 01.01.2018 neben den gerichtlichen Tätigkeiten auch weiter beurkunden. Von den FGG-Abteilungen wird mit Übergabe des Grundbuchs an die ZGÄ entsprechendes Personal abgezogen.

    Auf die Beurkundungsabteilungen kommen bereits ab 01.01.2016 die Notare zu 0,2 AKA, die ab 01.01.2018 im betr. neuen Notariatsbezirk freiberufliche Notare werden. Sie dürfen auf ihren künftigen Notarstellen nur beurkunden, aber keine gerichtlichen Tätigkeiten mehr vornehmen. Dadurch sollen die neuen Notare ihr künftiges Notariat samt Klientel kennenlernen. Es ist anzunehmen, dass diese Notare die gebührenfreien Verträge zu den noch offenen Veränderungsnachweisen, die noch vor Übergabe des Grundbuchs an das ZGA erledigt werden sollen, beurkunden !

  • Ab 01.01.2016 werden auf den Notariaten sog. FGG-Abteilungen und Beurkundungsabteilungen gebildet.

    Auf die FGG-Abteilungen kommen die Notare, die ab 01.01.2018 weiter beim Land (als Grundbuchbeamter, Nachlass- bzw. Betreuungsrichter) bleiben. Diese Notare dürfen aber bis 01.01.2018 neben den gerichtlichen Tätigkeiten auch weiter beurkunden. Von den FGG-Abteilungen wird mit Übergabe des Grundbuchs an die ZGÄ entsprechendes Personal abgezogen.

    Auf die Beurkundungsabteilungen kommen bereits ab 01.01.2016 die Notare zu 0,2 AKA, die ab 01.01.2018 im betr. neuen Notariatsbezirk freiberufliche Notare werden. Sie dürfen auf ihren künftigen Notarstellen nur beurkunden, aber keine gerichtlichen Tätigkeiten mehr vornehmen. Lieber ollik, das ist totaler Quatsch!Dadurch sollen die neuen Notare ihr künftiges Notariat samt Klientel kennenlernen. Es ist anzunehmen, dass diese Notare die gebührenfreien Verträge zu den noch offenen Veränderungsnachweisen, die noch vor Übergabe des Grundbuchs an das ZGA erledigt werden sollen, beurkunden Und das ist vielleicht Wunschdenken des Ministeriums und der Gemeinden !

    Es wird auch keine FG-Abteilungen geben nach den letzten mir bekannten Mitteilungen des JuMi.

  • Da ist mein Kenntnisstand aber ein anderer. Auf jeden Fall kommen die "neuen" Notare zum 01.01.2016 mit 0,2 AKA. Was machen die dann ?

    vgl.
    Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums betreffend das Verfahren zur Besetzung der Dienstposten in den Abteilungen „Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege“ bei den staatlichen Notariaten vom 9. Dezember2013 (Az. 3830/0357G, Die Justiz 2014, S. 4 „VwV Besetzung Beurkundungsabteilungen“)

    3 Mal editiert, zuletzt von ollik (24. Februar 2015 um 17:12)


  • Auf die Beurkundungsabteilungen kommen bereits ab 01.01.2016 die Notare zu 0,2 AKA, die ab 01.01.2018 im betr. neuen Notariatsbezirk freiberufliche Notare werden. Sie dürfen auf ihren künftigen Notarstellen nur beurkunden, aber keine gerichtlichen Tätigkeiten mehr vornehmen. Dadurch sollen die neuen Notare ihr künftiges Notariat samt Klientel kennenlernen. Es ist anzunehmen, dass diese Notare die gebührenfreien Verträge zu den noch offenen Veränderungsnachweisen, die noch vor Übergabe des Grundbuchs an das ZGA erledigt werden sollen, beurkunden !

    Ist es nicht auch so, dass die Notare, da sie nur zu 0,2 AKA reine Beurkundungstätigkeit haben, momentan nicht unbedingt in ihren künftigen Bezirk versetzt werden, sondern eventuell weiterhin am bisherigen Notariat bleiben (so dass die Sache mit dem Kennenlernen der künftigen Klientel sich schwierig gestalten könnte)? Ansonsten würde ja eine große Versetzungs- oder Abordnungswelle auf die Notariate zurollen?


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S


  • Auf die Beurkundungsabteilungen kommen bereits ab 01.01.2016 die Notare zu 0,2 AKA, die ab 01.01.2018 im betr. neuen Notariatsbezirk freiberufliche Notare werden. Sie dürfen auf ihren künftigen Notarstellen nur beurkunden, aber keine gerichtlichen Tätigkeiten mehr vornehmen. Dadurch sollen die neuen Notare ihr künftiges Notariat samt Klientel kennenlernen. Es ist anzunehmen, dass diese Notare die gebührenfreien Verträge zu den noch offenen Veränderungsnachweisen, die noch vor Übergabe des Grundbuchs an das ZGA erledigt werden sollen, beurkunden !

    Ist es nicht auch so, dass die Notare, da sie nur zu 0,2 AKA reine Beurkundungstätigkeit haben, momentan nicht unbedingt in ihren künftigen Bezirk versetzt werden, sondern eventuell weiterhin am bisherigen Notariat bleiben (so dass die Sache mit dem Kennenlernen der künftigen Klientel sich schwierig gestalten könnte)? Ansonsten würde ja eine große Versetzungs- oder Abordnungswelle auf die Notariate zurollen?

    Der Notar, der zum Stichtag die Notarstelle bekommt, muss halt mit einem Bruchteil beim Notariat tätig sein.

  • § 29 LFGG Ba-Wü neu:
    Die Notare und die Notarvertreter sind zugleich Grundbuchbeamte für die zum Notariatsbezirk gehörenden Grundbuchämter, soweit sie nicht bei der Abteilung Beurkundung und vorsorgende Rechtspflege verwendet werden.

    Wo ist geregelt, dass dies auch für das Nachlass- und Betreuungsgericht gilt ?

  • Hauptschullehrer in Ba-Wü kommen jetzt von A12 in A13. Schade, dass unser MP nicht Rechtspfleger ist.
    In der Justiz dagegen, werden lieber die Anfangsgehälter in A9 gekürzt. Da muss man sich schon ver....scht vorkommen.

  • Wie es in den GBÄ ausschaut, weiß ich nicht. Hoffentlich ergeht es aber den württembergischen Kollegen besser als den badischen... :troest:

    Gibt es denn zu den anderen Bereichen (Nachlass/Betreuung) konkretes, was in der Silvesternacht 2017 so alles passiert? :gruebel:

  • Die Betreuungsgerichte bei den Ba-Wü- Notariaten verbleiben jetzt an dem Sitz des Amtsgerichts. Hier erfolgt keine Zentralisierung. Das Bauamt hat sich bei uns schon angekündigt um festzustellen, wie das Betreuungsgericht beim Amtsgericht im gleichen Hause untergebracht werden kann, wenn der neue Notar die bisherigen Notariatsräume mietet.

  • Richtigerweise: alle Betreuungsgerichte der Notariate im Amtsgerichtsbezirk. Je nach Größe des Amtsgerichtsbezirk kann das eine ganze Latte an Betreuungsgerichten sein.

  • Für die ab 1.1.2018 tätigen freiberuflichen Notare sind die Räume der bisherigen staatlichen Notariate ein gefundenes Fressen: - meistens gute Geschäftslage, - die EDV-Infrastruktur ist vorhanden, - die Registraturen und Tresore für die Aufbewahrung der Urkunden sind vorhanden, - das Personal kann gleich mitübernommen werden, - Parkplätze sind vorhanden, - die Kunden müssen sich wegen des Orts des Notariats nicht umstellen - die Miete wird bei den landeseigenen Gebäuden gering sein, damit die Notariatsreform auch gelingt, usw.

    Man darf gespannt sein, wieviele Betreuungen ein Notar bzw. Rechtspfleger mit 1 AKA zu übernehmen hat. Dürfen die Rechtspfleger eigentlich ab 1.1,2018 auch Betreuungen anordnen oder ist dies dann dem Richter vorbehalten ?

  • Die Anordnung bleibt den Notaren und den Notarvertretern bei den Betreuungsgerichten vorbehalten.

    Ist die Übertragung der Anordnung auf den Rechtspfleger überhaupt möglich?

  • #585 Bitte keine Falschmeldungen absetzen. Die wenigsten Notariate sind im Amtsgericht untergebracht. Und wo das doch der Fall ist, werden die Räume für Nachlass- und Betreuungsabteilung benötigt.
    Fast alle Notariate sind nicht in landeseigenen Gebäuden untergebracht. Und ob der alte Kruscht abgekauft oder auf den Sperrmüll kommt, ist offen. Ein Freiberufler hat üblicherweise eine erheblich hochwertigere Ausstattung, als wir jetzt. Und was gut und wertvoll ist, haben wir selber bezahlt. Das gehört uns heute schon.

  • Auch der (jetzige) Notar, der an seinem jetzigen Amtssitz Freiberufler wird, wird die jetzige Büroausstattung -auch sofern sie ihm gehört- nach 2018 nicht weiterverwenden (können). Allein mit der bei den Notariaten verwendeten EDV-Ausstattung arbeitet in der freien Wirtschaft kein Mensch mehr (Windows XP). Und die übrige Ausstattung entspricht wohl auch keiner DIN-Norm. Bei uns fängt das schon bei der Beleuchtung der Diensträume an und endet bei der(Nicht-) Klimatisierung der Räume (zu hohe Temperaturen im Sommer) und dem Tageslichteinfall. Vom Lärmschutz der Diensträume ganz zu schweigen. In diesen Räumen könnte kein Notar seine Diesträume einrichten. Für eine Behörde dagegen kein Problem.


  • Man darf gespannt sein, wieviele Betreuungen ein Notar bzw. Rechtspfleger mit 1 AKA zu übernehmen hat. Dürfen die Rechtspfleger eigentlich ab 1.1,2018 auch Betreuungen anordnen oder ist dies dann dem Richter vorbehalten ?

    Keine Angst, Du musst es nicht machen, verbleibt in der Zuständigkeit der Bezirksnotare/Notarvertreter.

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