Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Wenn bei einem Notariat das Grundbuch weg ist sieht das JuMi einen AKA-Anteil als verfügbar. Dieser Anteil wird dann ggf. bei anderen Notariaten bzw. ZGAs eingesetzt werden. Dies wird alle Notariate betreffen.

  • Ich finde es schon bemerkenswert, wenn von offizieller Seite behauptet wird, dass erstmals aus Württemberg Grundakten angeliefert werden. Maulbronn und Schwenningen z.B. sind württembergisch und deren Grundakten schon lange in Kornwestheim!

  • Aus gegebenem Anlaß:
    Wie ist denn der Stand in Tübingen?


    "Normal", d.h. Notariat Grundbuchamt Tübingen ist zuständig. Vorsicht, es gibt auch noch ein Notariat -Grundbuchamt- in Tübingen-Lustnau und in Tübingen-Derendingen. Die Gemarkungen, für die sie zuständig sind, ergeben sich aus der Homepage der drei Notariate.

  • Aus gegebenem Anlaß:
    Wie ist denn der Stand in Tübingen?


    "Normal", d.h. Notariat Grundbuchamt Tübingen ist zuständig. Vorsicht, es gibt auch noch ein Notariat -Grundbuchamt- in Tübingen-Lustnau und in Tübingen-Derendingen. Die Gemarkungen, für die sie zuständig sind, ergeben sich aus der Homepage der drei Notariate.


    Danke!

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Hier kann bis zum 22.08.2014 zu dem Gesetzentwurf über das Absehen von der Zusage der Umzugskostenvergütung in besonderen Härtefällen aus Anlass der Grundbuchamts- und Notariatsreform Stellung genommen werden:

    http://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentiere…otariatsreform/

    s. ferner: Download von „verdi“ zur Frage, ob die Beschäftigten im Regen stehen gelassen werden:

    http://bund-laender-bawue.verdi.de/fachgruppen/ju…40-525400a933ef

    und Vordrucke zur Aussonderung Notariatsunterlagen:
    http://www.landesarchiv-bw.de/web/57543

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Bei uns werden Veränderungsnachweise und teilweise auch die Ordner zu Flurbereinigungs- oder Umlegungsverfahren nicht in einer Grundakte verwahrt, sondern separat in einem Ordner mit der Bezeichnung des jeweiligen Verfahrens. Kommen diese als Teil der Grundakten auch ins Grundbucharchiv?


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • [quote='Voltaire','RE: Notariatsreform in Baden-Württemberg -so die Aussage des zuständigen Referenten bei einer der Info-Veranstaltungen zur Grundbuchamts- und Notariatsreforn- die Arbeitskraft eines beamteten Rechtspflegers -auch bei Tätigwerden im eigentlichen Unterstützungsbereich- günstiger ist, als bei der Einstellung entsprechender Tarifangestellter. :gruebel:

    Dies gilt natürlich nur dann, wenn die Rechtspfleger die Tätigkeit der Serviceeinheit ohne personellen Ausgleich, also zusätzlich, erledigen. Dass dann Rückstände entstehen, ist selbstverständlich.

  • Zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg (BT-Drucksache 18/79) fand am 07.05.2014 ein Erweitertes Berichterstattergespräch (also eine nichtöffentliche Anhörung) vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages statt.

    In 10 Tagen, am 25.9., stehen die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs auf der Tagesordnung des Bundestags: http://www.bundestag.de/dokumente/tage…dnung_54/277264 TOP 16.

    Die Empfehlung des Rechtsausschusses ist leider noch nicht verlinkt - ich bin gespannt auf das, was kommt.

  • Die Reform wird ohne Rücksicht auf Verluste durchgezogen. Falls es später Probleme gibt, wird dies auf die Vorgängerregierung geschoben oder mit bedauerlichen "Übergangsproblemen" abgetan.
    Selbst wenn es bei manchen ZGA über 8000 (!) Rückstände gibt, sind dies eben "Übergangsprobleme" mit denen der Bürger eben leben muss und scheinbar auch gut leben kann.
    Weiteres Personal gibt es nur noch für den Bildungsbereich. Die beabsichtigte Kürzung von 16.000 Lehrerstellen (A12-A16) wurde jetzt auf sagenhafte 400 Stellen heruntergefahren. Hier hierdurch notwendigen Einsparungen sind von der Verwaltung und Justiz zu erbringen.
    Die Notariats- und Grundbuchreform nimmt die Öffentlichkeit überhaupt nicht zur Kenntnis. Das gibt den Reformern freihe Hand.

  • Man hört, dass die Hausspitze des JuM in Person unserer neuen Frau MD sich in Kürze ein eigenes Bild von den Grundbuchämtern machen möchte und dessenthalben die Behörden vor Ort besuchen wird. Auch da wo es besonders unrund läuft.
    Da sollten die Kollegen dann nicht zu zurückhaltend sein mit dem, was sie schon immer und insbesondere über die aktuelle Situation mitteilen wollten.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Auf der Tagesordnung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages für den 24. September (http://www.bundestag.de/blob/329862/2b…025_to-data.pdf TOP 5) befindet sich noch ein Hinweis auf einen Änderungsantrag. Das ist jedenfalls eine Prognose dafür, dass der Entwurf nicht unverändert beschlossen werden wird (allerdings betreffen solche Änderungsanträge mitunter auch Materien, mit denen ein Entwurf "bepackt" wird, weil gerade noch etwas Eiliges zu regeln ist, was aber mit dem eigentlichen Entwurfsinhalt überhaupt nicht im Zusammenhang steht).

  • Die Reform wird ohne Rücksicht auf Verluste durchgezogen. Falls es später Probleme gibt, wird dies auf die Vorgängerregierung geschoben oder mit bedauerlichen "Übergangsproblemen" abgetan.
    Selbst wenn es bei manchen ZGA über 8000 (!) Rückstände gibt, sind dies eben "Übergangsprobleme" mit denen der Bürger eben leben muss und scheinbar auch gut leben kann.
    Weiteres Personal gibt es nur noch für den Bildungsbereich. Die beabsichtigte Kürzung von 16.000 Lehrerstellen (A12-A16) wurde jetzt auf sagenhafte 400 Stellen heruntergefahren. Hier hierdurch notwendigen Einsparungen sind von der Verwaltung und Justiz zu erbringen.
    Die Notariats- und Grundbuchreform nimmt die Öffentlichkeit überhaupt nicht zur Kenntnis. Das gibt den Reformern freihe Hand.

    Wenn man über 35 Grundbuchämter, darunter größere, ehemalige staatl. GBÄ und solche von großen Kreisstädten eingegliedert hat und hat gerade 17 AKA in der Grundbuchsachbearbeitung, also weniger als 0,5 AKA für ein bisheriges Großstadt-GBA zur Verfügung steht, bei dem früher unter vollständiger EGB-Erfassung 14 AKA (Rpfl./Beschlussfert./Gesch.Stelle/Kanzlei) die Sachbearbeitung übernahmen, brauche ich keine großartigen Studien, die ergründen wollen, warum es denn nicht funktioniert. Nicht einmal in der Privatwirtschaft gibt es solche Effizienzsteigerungen durch technischen Fortschritt oder sonstige geniale Organisationsumstrukturierungen, die eine Personaleinsparung weit jeneits der 50% einzubringen in der Lage wären. Ein Kollege hat mir erzählt, dass sich mittlerweile an die Zahl von 10.000 herangerobbt wird, die 8.000 sind anscheinend schon wieder überholt. Ollik: Du hast offensichtlich recht, die Öffentlichkeit interessiert es wirklich nicht. Den einzeln betroffenen Bürger leider schon.

    Einmal editiert, zuletzt von Siegfried Farnon (21. September 2014 um 09:57)

  • Ollik: Du hast offensichtlich recht, die Öffentlichkeit interessiert es wirklich nicht. Den einzeln betroffenen Bürger leider schon.

    Und der Einzelne versucht sein Verfahren dann durch DABs etc. zu beschleunigen. Macht die Sache nicht unbedingt angenehmer, v.a. da der Sachbearbeiter bei der Vielzahl an offenen Verfahren nicht unbedingt erahnen kann, wo die nächste Beschwerde kommen könnte.

  • Wenn ich mir die Zusammenfassung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.09.2014 so anschaue

    (..“Die bisher bei den Gemeinden in Grundbuchsachen vorbereitend tätigen Ratsschreiber und Beschlussfertiger werden damit weitgehend beschäftigungslos, während bei den Amtsgerichten erheblicher Personalbedarf auf der Ebene der Rechtspfleger neu entsteht. Damit das Fachwissen dieser Personen weiter genutzt und der Personalbedarf bei den Amtsgerichten gedeckt werden kann, werden mit dem Gesetzentwurf die berufsrechtlichen Voraussetzungen für eine Übertragung entsprechender Aufgaben geschaffen (Änderung des Rechtspflegergesetzes). Zudem soll die Ausstattung von Grundbucheinsichtsstellen mit Ratsschreibern sichergestellt werden (Änderung der Grundbuchordnung)“

    https://www.cducsu.de/plenum/25-09-2…chamtsreform-bw

    dann frage ich mich, ob überhaupt davon ausgegangen wird, dass sich am Gesetzesentwurf noch etwas ändern könnte. Irgendwie scheinen die der Zeit auch etwas voraus zu sein...

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Ich frage mich, wo hier die Rechtspfleger-Gewerkschaften bleiben. Es ist offensichtlich, dass hier die Rechtspfleger verheizt werden und das System nicht funktioniert. Wo bleiben die Aufschreie der Gewerkschaften ?


    Gegenfrage: Wo schreist Du auf? Nur hier? Was für uns offensichtlich scheint, ist noch lange nicht die ggf. gefilterte Wirklichkeit, wie sie im Ministerium ankommt. Viele Informationen werden vielleicht auch auf dem Dienstweg entschärft, modifiziert usw.

    Woher stammt die Information, dass die Berufsvertretung hier untätig ist? Aus der Kaffeerunde? Das ist genau die Meinungsmache, die man braucht, wenn man ehrenamtlich tätig ist.

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