Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • denke, das regelt sich wieder, wenn/soweit die Länder PEBS§Y in der derzeitigen Fassung umsetzen sollten. :teufel:


    Du glaubst doch nicht etwa, dass sich durch die Pebb§y-Nacherhebung Deine Belastung so weit vermindern wird, dass Du auf Nacht- und Wochenend-Sonderschichten künftig verzichten kannst? :eek:

  • Hier gibt es eine neue „Kleine Anfrage“ zur Bearbeitungssituation beim GBA Emmendingen vom 20.05.2015:

    https://www.landtag-bw.de/files/live/sit…Txt/15_6905.pdf

    Eine weitere „Kleine Anfrage“ zur Bearbeitungssituation beim GBA Villingen-Schwenningen vom 22.05.2015 ist nur als pdf veröffentlicht. Sie lautet:

    „Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15/
    15. Wahlperiode




    Kleine Anfrage
    des Abg. Karl Rombach CDU


    Situation des zentralen Grundbuchamtes Villingen-Schwenningen

    Ich frage die Landesregierung:

    1. Wie bewertet sie die aktuelle Situation am zentralen Grundbuchamt Villingen- Schwenningen?

    2. Welche Grundbuchämter sind noch in das zentrale Grundbuchamt Villingen-Schwenningen einzugliedern?

    3. Wie hat sich die Zahl der Bearbeitungsrückstände seit Eröffnung des zentralen Grundbuchamts Villingen-Schwenningen im Jahr 2012 am zentralen Grund-buchamt und an den gegebenenfalls noch einzugliedernden Grundbuchämtern entwickelt (Unterschieden in eilige und nicht eilige Verfahren)?

    4. Zu welchen Wartezeiten es am zentralen Grundbuchamt Villingen-Schwennin-gen und an den einzelnen Grundbucheinsichtsstellen im Schwarzwald-Baar-Kreis kommt, z. B. für die Auskunft an ein Energie- oder Wasserversorger, der für die Erfüllung seiner Aufgaben unmittelbar wissen muss, wer der Eigentümer eines Grundstücks ist?

    5. Welche Möglichkeiten am zentralen Grundbuchamt Villingen-Schwenningen und an den einzelnen Grundbucheinsichtsstellen im Schwarzwald-Baar-Kreis ge-schaffen werden können, um Unternehmen der Daseinsvorsorge, wie Energie- und Wasserversorger, eine für die Erfüllung ihrer Aufgaben unmittelbar notwen-dige sofortige Einsicht in das Grundbuch zu gewähren, gegebenenfalls mit der Möglichkeit einer eingeschränkten Berechtigung zur Einsicht in das elektronische Grundbuch?

    6. Wie viele Ratschreiber sind aktuell im zentralen Grundbuchamt Villingen-Schwenningen beschäftigt?

    7. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, damit das Fachwissen der bisher in den Gemeinden tätigen Ratschreiber auch im zentralen Grundbuch-amt Villingen-Schwenningen genutzt werden kann?

    8. Welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um eine zeitnahe Bearbeitung der Grundbuchfälle am zentralen Grundbuchamt Villingen-Schwenningen zu gewährleisten, z. B. durch einen Stopp bzw. eine Verlangsamung der Eingliede-rung der Grundbuchämter oder Aufstockung des Personals?

    9. Besteht eine Grundbuchvorrangverordnung in Baden-Württemberg, in der die Bedürfnisse von Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung berücksichtigt werden, für die Erfüllung ihrer Aufgaben sofort die nötigen Auskünfte zu er-halten?

    10. Wenn nein, ist angesichts der hohen Bearbeitungsrückstände an den Grundbuch-ämtern in Baden-Württemberg nicht der Erlass einer solchen Vorrangverordnung notwendig, gegebenenfalls mit der Möglichkeit einer eingeschränkten Berechti-gung zur Einsicht in das elektronische Grundbuch für die Zwecke von Unter-nehmen der Daseinsvorsorge?


    22.05.15

    Rombach CDU

    Begründung

    Mit der Reform des Grundbuchwesens sollten effiziente und leistungsfähige zentrale Grundbuchämter geschaffen werden. Allerdings mehren sich im Schwarzwald-Baar-Kreis die Berichte über eine sehr schleppende Bearbeitung von Grundbuchfällen durch das zentrale Grundbuchamt Villingen-Schwenningen. Mittlerweile soll dort ein gewaltiger Bearbeitungsrückstand aufgelaufen sein, verursacht durch einen signifikanten Mangel an Personal. Auf Nachfrage wurde auch bei anderen Grundbuchämtern eine ähnliche Situation geschildert.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Bzgl. VS :
    Da hat den Herrn Abgeordneten wohl ein Lobbyist mächtig in die Hüfte gezwickt.
    Könnte ein Energie- und Wasserversorger gewesen sein.;)

    Bin übrigens auch für eine Grundbuchvorrangsverordnung !:)

  • denke, das regelt sich wieder, wenn/soweit die Länder PEBS§Y in der derzeitigen Fassung umsetzen sollten. :teufel:


    Du glaubst doch nicht etwa, dass sich durch die Pebb§y-Nacherhebung Deine Belastung so weit vermindern wird, dass Du auf Nacht- und Wochenend-Sonderschichten künftig verzichten kannst? :eek:

    Nein, aber ich glaube, dass sich durch eine PEBS§Y-Nacherhebung die Belastung eines Mitarbeiters so weit steigern lässt, dass er künftig auf Sonderschichten verzichten kann. (deshalb ja: :teufel:)

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Bzgl. VS :
    Da hat den Herrn Abgeordneten wohl ein Lobbyist mächtig in die Hüfte gezwickt.
    Könnte ein Energie- und Wasserversorger gewesen sein.;)

    Bin übrigens auch für eine Grundbuchvorrangsverordnung !:)

    Eine solche VO wäre natürlich gleichzeitig das Eingeständnis des eigenen Versagens, weil man der Öffentlichkeit mit der "tollen" Grundbuchamtsreform ein X für ein U vorgemacht hat.

  • Auf eine Anfrage des Abgeordneten Stickelberger die Antwort des JuM BaWü April 2008:


    Mit Schreiben vom 5. Mai 2008 Nr. 3810/0182 nimmt das Justizministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung:
    Der Landtag wolle beschließen,
    die Landesregierung zu ersuchen
    zu berichten:
    1. Nach welchen sachlichen Kriterien hat die Landesregierung die Konzentration und Zuordnung der dafür vorgesehenen grundbuchführenden Amtsgerichte getroffen?

    Zu 1.:
    Mit der Reform des Grundbuchwesens strebt die Landesregierung eine Angleichung an die im übrigen Bundesgebiet anzutreffenden Strukturen an.
    Damit wird das Land künftig auch in finanzieller Hinsicht die alleinige Verantwortung für das Grundbuchwesen übernehmen. Dies ist jedoch im Hinblick
    auf die auch weiterhin angespannte Lage des Landeshaushaltes nur bei Schaffung einiger weniger leistungsstarker und hocheffizient arbeitender
    Organisationseinheiten möglich.
    Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat sich im Rahmen seiner Beratenden Äußerung zur „Struktur der Grundbuchämter und Einführung des
    Elektronischen Grundbuchs in Baden-Württemberg“ vom Oktober 2006 aus
    haushalterischen und wirtschaftlichen Gründen ebenfalls für eine Konzentration der Grundbuchführung an wenigen Standorten ausgesprochen.
    Die von der Landesregierung vorgesehene Neuordnung des Grundbuchwesens orientiert sich im Grundsatz an den zwölf Regionen in Baden-Württemberg,
    ohne jedoch die gewachsenen und in der Bevölkerung bekannten und akzeptierten Gerichtsstrukturen außer Acht zu lassen.
    Während eine Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Eingliederungsprozesses noch aussteht, haben der Ministerrat und die die Landesregierung tragenden Landtagsfraktionen
    bereits vorab eine verbindliche Standortentscheidung getroffen, die jedoch nicht isoliert betrachtet werden darf. Sie ist vielmehr Teil eines landesweit ausgewogenen Gebiets- und Standortkonzepts,
    das einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums leisten will und neben den elf Grundbuchämtern auch Standortentscheidungen für 21 staatliche Schulämter und 18 gemeinsame Dienststellen der Landkreise im Bereich der Flurneuordnung umfasst.
    Ende des Auszugs.

    Die Herren Abgeordneten sollten sich, so sie damals mitentschieden haben, an die eigene Nase fassen oder die damals mächtigen Fraktionsfürsten ihrer Partei fragen, was sie geritten hat.

    Wir erinnern uns:

    Es geht um die Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Gebieten.

    Als ob 30-40 Rechtspfleger, die von zum Teil weit her und umständlich anreisen müssen, an dieser Struktur was ändern.

    Da Rechtspfleger inzwischen auch außerhalb der Justiz gefragt sind braucht sich niemand wundern, dass viele zu anderen Behörden wechseln und teilweise sogar bereit sind die Ausbildungsvergütung zurückzuzahlen.

    Ob ich es noch im Dienst erlebe:
    Der erste Standort wird fallen in VS, dann in Maulbronn, dann in TBB.

    Auch die jetzt in die Ausbildung gehenden Bereichsrechtspfleger (Anzahl 18!) werden daran nichts ändern und wollen auch nicht in die Pampa.

    Sorry VS:
    So schön kann Grundbuch nicht sein, dass ich täglich vom See zur
    Carlo-Schmid-Straße 7/9 in 78050 Villingen-Schwenningen fahren will.:teufel:

  • Es erstaunt, dass die ganzen Landtags- und Abgeordnetenanfragen nicht nach dem Grundübel der ZGÄ fragen: der ganzheitlichen Bearbeitung.

    Mich erstaunt das nicht.

    Die Abgeordneten sind mit den betreffenden Interna nicht vertraut, sondern sie bemängeln nur, was nach außen hin publik wird.


    Wieso? Indirekt fragen sie ja nach. Das/ein Grundübel ist ja nicht die ganzheitliche Bearbeitung an sich, sondern das Missverhältnis zwischen der verordneten Arbeitform "ganzheitliche Bearbeitung" zum vorhandenen Personal.

    Das Land hat es in der Hand, entweder die Bearbeitung abzuändern oder das Personal aufzustocken.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Still und leise wurde an der Bearbeitung schon geändert.
    Und genauso leise wurde auch im Unterstützungsbereich (vulgo: Geschäftsstelle) das Personal verstärkt.

    Aber Rechtspfleger wachsen nicht auf den Bäumen.

    Und woher soll man das notwendige Personal nehmen?
    Die allgemeine Justiz kann man nicht weiter ausdünnen, sonst laufen auch dort die Leute davon.
    Wir brauchen mehr Rechtspfleger als wir haben.
    Und die Bewerberzahlen sinken stetig.

  • ..

    Ob ich es noch im Dienst erlebe:
    Der erste Standort wird fallen in VS, dann in Maulbronn, dann in TBB.

    Angesichts der Funkmasten auf dem Dach des GBA Maulbronn

    http://muehlacker-tagblatt.de/archiv/grundbu…ht-bei-mwk-ein/

    und der gescheiterten Petition

    http://www.landtag-bw.de/files/live/sit…0/15_6536_D.pdf
    (Petition Nr. 7; S. 12 ff)

    der Maulbronner Ärzte

    http://www.pz-news.de/muehlacker_art…id,1016339.html

    würde ich den Kollegen/innen vom GBA Maulbronn allerdings den Vortritt lassen wollen.

    Da sie aber so geräusch- und offenbar rückstandslos arbeiten und die Klimaanlage dafür wohl auch nicht ausschlaggebend ist https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post967786 („mit der Klimaanlage hat Prinz recht, wenn's nicht gerade regnet, hat's locker 29 °C im Büro“),

    kann das aber gerade an den Funkmasten liegen: Vermutlich bekommen sie ihre Eingaben von ganz, ganz oben…:yes:

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Das mit den Energie- und Wasserversorgern finde ich ja faszinierend. :) Dass deren Anliegen die vordringlichsten sind, darauf muss man erst mal kommen. Wäre auch interessant zu sehen, wie deren Antrag wohl aussah. Könnte mir vorstellen, dass da seitenweise Grundstücke in einem einzigen Schreiben aufgeführt wurden...


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Wir könnten uns vor Augen halten, dass für jeden Menschen sein Anliegen naturgemäß für ihn das wichtigste Anliegen ist. Und jenseits von eventuellen Einsichten, dass anderer Leute Anliegen Priorität haben, kann man sich immer fragen, warum man als Antragsteller deshalb Organisationsmängel oder Personalknappheit dulden muss.

    So gesehen sollten wir uns vielleicht eher freuen, dass es wenigstens auf diesem Wege mal gelungen ist, die Politik ein klein wenig aufzumischen, wenn es sonst schon kaum gelingt. Speziell im Justizbereich sind vor allem Personalmängel am ehesten durch Eingaben von außen behoben worden. Leider. Aber solange es offensichtlich nicht anders geht ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Still und leise wurde an der Bearbeitung schon geändert.
    Und genauso leise wurde auch im Unterstützungsbereich (vulgo: Geschäftsstelle) das Personal verstärkt.

    Um mal was positives zu sagen: Ich sehe zwischenzeitlich bei den badischen Grundbuchämtern schon deutliche Fortschritte. Es wird deutlich schneller und unkomplizierter gearbeitet. Im Schnitt bekomme ich Vormerkungen und Grundschulden in weniger als vier Wochen eingetragen. Damit kann ich leben. Bei komplizierteren Teilungserklärungen kann man inzwischen sogar mit dem zuständigen Rechtspfleger ein freundliches Telefonat führen (kein "bitte schriftlich einreichen ich schaue es mir dann an").

  • Das mit den Energie- und Wasserversorgern finde ich ja faszinierend. :) Dass deren Anliegen die vordringlichsten sind, darauf muss man erst mal kommen. Wäre auch interessant zu sehen, wie deren Antrag wohl aussah. Könnte mir vorstellen, dass da seitenweise Grundstücke in einem einzigen Schreiben aufgeführt wurden...

    Na ja, wenn die Wasserleitung schadhaft ist, wäre es schon ganz interessant an welchen Eigentümer man sich wenden soll...

  • Na an den, den (noch) im Grundbuch eingetragen ist.

    Dem Abgeordneten Rombach ging es offenbar lediglich um die Auskunftserteilung („Bearbeitungszeiten von über einem Monat allein für die Auskunft, wem ein Grundstück gehöre, behinderten etwa die unmittelbar notwendige Reparatur von im Boden verlegten Stromkabeln, so Rombach.“)
    http://www.suedkurier.de/region/schwarz…t372541,7876432

    Da die Auskunftserteilung Sache der Serviceeinheiten ist, würde das die Kritik an den Rechtspflegern etwas relativieren. Ich frage mich aber, warum das Versorgungsunternehmen nicht am eingeschränkten Abrufverfahren nach § 82 Abs 2 GBV teilnimmt. Schließlich können Versorgungsunternehmen aus den Bereichen Energie, Telekommunikation, Strom, Wasser, Gas bei Darlegung des berechtigten Interesse in codierter Form (über die Bildschirmmaske „Darlegungserklärung) den Grundbuchinhalt abrufen (s. Hügel/Wilsch, Beck'scher Online-Kommentar GBO, Stand: 01.04.2015, § 82 GBV RNern 5, 6).

    Allerdings muss man aber anscheinend auch sonst mindestens so lange warten, wie eine Schwangerschaft dauert:

    http://www.suedkurier.de/region/kreis-k…t372458,7673261

    Die Freude über das „Produkt“ dürfte dann aber auch groß sein…:);):D

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)


  • Da die Auskunftserteilung Sache der Serviceeinheiten ist, würde das die Kritik an den Rechtspflegern etwas relativieren. Ich frage mich aber, warum das Versorgungsunternehmen nicht am eingeschränkten Abrufverfahren nach § 82 Abs 2 GBV teilnimmt. Schließlich können Versorgungsunternehmen aus den Bereichen Energie, Telekommunikation, Strom, Wasser, Gas bei Darlegung des berechtigten Interesse in codierter Form (über die Bildschirmmaske „Darlegungserklärung) den Grundbuchinhalt abrufen (s. Hügel/Wilsch, Beck'scher Online-Kommentar GBO, Stand: 01.04.2015, § 82 GBV RNern 5, 6).


    Was Du wieder alles ausgräbst .....:)
    Wieso sollten aber 7 zusätzliche Mitarbeiter seit Januar zu einer Entlastung führen , wenn an den ursprünglichen Eingliederungsplänen stur festgehalten wird ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!