Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Das hätte man doch alles vorher berechnen und den Personalbedarf steuern können! Die Eingangszahlen sind ja nicht höher als wie früher bei den alten Grundbuchämtern alle zusammen. Man hätte sie nur bei den bisherigen Grundbuchämtern zusammenaddieren brauchen, um zu wissen, was auf ein neues zentrales Grundbuchamt zukommt. Aber man wollte ja die Grundbuchreform schönrechnen, indem man vorher ankündigte, wir brauchen in Zukunft viel wegen Leute ! Und jetzt hat man das Ergebnis !

  • Tja; hätte.....
    Offensichtlich hat man bei der Pensenberechnung auch die ( frühere ) Zu/Nacharbeit durch Vorbereiter/Beschlussfertiger unterschlagen.
    Auch der eine oder andere ( badische ! ) Notar soll Eintragungen im Grundbuch selbst vorgenommen haben.;)

  • Noch dazu stehen die Rechtspfleger "dumm" da, da die ja dem Artikel nach nur dem Geld hinterherlaufen.

    Macht das die freie Wirtschaft anders? Wenn ich örtlich flexibel bin, spielt der Verdienst eben eine Rolle. Wir sollen ja schließlich auch mal wirtschaftllich denken, das lese ich seit Jahren. Es schadet in meinen Augen gar nicht, wenn die Bürger jetzt mitbekommen, welche Auswirkungen die letzte Föderalismusreform auch hat.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Macht das die freie Wirtschaft anders? Wenn ich örtlich flexibel bin, spielt der Verdienst eben eine Rolle. Wir sollen ja schließlich auch mal wirtschaftllich denken, das lese ich seit Jahren. Es schadet in meinen Augen gar nicht, wenn die Bürger jetzt mitbekommen, welche Auswirkungen die letzte Föderalismusreform auch hat.

    Du hast ja grundsätzlich Recht, aber es hat eben irgendwie wieder ein, wie man im Schwabenland wohl sagen würde "'geschmäckle", wenn man liest, dass die ohnehin schon üppig verdienenden Beamten nur dem Geld hinterher sind und dann mal "kurz" das Bundesland wechseln (zumal man in BW mehr verdient als in Hessen, aber das nur am Rande).. Kann mich aber auch täuschen und ich bin da etwas zu voreingenommen.

  • Unter der Hand wurde mir das aber auch mehrfach berichtet. Jeder Absolvent von Schwetzingen wäre blöd, wenn er sich in BW in den Landesdienst begibt. Schlechtere Eingangsbesoldung, schlechtere Beihilfe, schlechte Aufstiegschancen. Als junger Rechtspfleger wüsste ich, was ich mache.

  • Durch die Kürzung des Grundgehalts in den ersten 3 Dienstjahren kann es durchaus sein, dass man in Hessen höher bezahlt wird.

    Das größere Problem ist aber die Abwerbung durch Bundesbehörden. Die zahlen schon ohne die Kürzung mehr im Monat und haben noch dazu Weihnachtsgeld.

    Damit hat man dort ein Einkommensplus von locker mal 3.000.- € pro Jahr in den ersten 3 Jahren und danach noch immer mehrere hundert Euro wg. des Weihnachtsgeldes.

    In meinen Augen stellt dies zweifelsohne ein besonderes Argument für den Dienstherrenwechsel dar.

  • Durch die Kürzung des Grundgehalts in den ersten 3 Dienstjahren kann es durchaus sein, dass man in Hessen höher bezahlt wird.

    Das größere Problem ist aber die Abwerbung durch Bundesbehörden. Die zahlen schon ohne die Kürzung mehr im Monat und haben noch dazu Weihnachtsgeld.

    Damit hat man dort ein Einkommensplus von locker mal 3.000.- € pro Jahr in den ersten 3 Jahren und danach noch immer mehrere hundert Euro wg. des Weihnachtsgeldes.

    In meinen Augen stellt dies zweifelsohne ein besonderes Argument für den Dienstherrenwechsel dar.

    Stimmt, ich hab die 3% Abzug nicht bedacht, dann könnte es vermutlich stimmen. Allerdings ist das ja nunmal der grünen Landesregierung geschuldet..
    Es ist absolut nachvollziehbar, dass man unter den Umständen lieber bspw. zum Bund wechselt.

  • Vielleicht gibt es noch mehr Abwanderungsgründe als "nur" den schnöden Mammon? Ich denke da an nette Geschichten aus den zentralen Grundbuchämtern, den Umstand, dass das den Dienstherrn offenbar nicht sehr interessiert, und der guten Aussicht eines Anwärters, an genau einem solchen Zentralen Grundbuchamt, ggf. irgendwo in der Pampa zu landen ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Vielleicht gibt es noch mehr Abwanderungsgründe als "nur" den schnöden Mammon? Ich denke da an nette Geschichten aus den zentralen Grundbuchämtern, den Umstand, dass das den Dienstherrn offenbar nicht sehr interessiert, und der guten Aussicht eines Anwärters, an genau einem solchen Zentralen Grundbuchamt, ggf. irgendwo in der Pampa zu landen ...

    Aber aus dem Grund sind die Stellen an den ZGBA doch nach der neuen Dienstpostenbewertung A13 zugeordnet. Wer will denn da dann etwa nicht freiwillig hin?

  • Mir fehlt irgenwie noch das *Ironie aus* am Ende des vorstehende Beitrags!

    Warum die neues Stellen an den ZGBA in A13 bewertet sind weiß ja wohl jeder im württembergischen Raum, man muss ja die Alt-Notare die im Landesdienst bleiben wo hin "entsorgen". Also ein (Bezirks-)Notar hat ja schon A13 und wer von den Notarvertretern beim Land bleibt kann so noch A13 werden. Nicht mehr und nicht weniger.

    Ich hoffe ich krieg von den sich hier tummelnden Notaren jetzt keine aufs Dach aber die "" stehen um zu zeigen dass dies absichtlich überspitzt formuliert ist ;)

  • Mir fehlt irgenwie noch das *Ironie aus* am Ende des vorstehende Beitrags!

    Warum die neues Stellen an den ZGBA in A13 bewertet sind weiß ja wohl jeder im württembergischen Raum, man muss ja die Alt-Notare die im Landesdienst bleiben wo hin "entsorgen". Also ein (Bezirks-)Notar hat ja schon A13 und wer von den Notarvertretern beim Land bleibt kann so noch A13 werden. Nicht mehr und nicht weniger.

    Ich hoffe ich krieg von den sich hier tummelnden Notaren jetzt keine aufs Dach aber die "" stehen um zu zeigen dass dies absichtlich überspitzt formuliert ist ;)

    Bei den zentralen Grundbuchämtern sind derzeit mind. 80% in A 9. Auch mit Dienstpostenbewertung müssen alle Beförderungsämter durchlaufen werden. D.h. bis die irgendwann in ferner Zukunft Chancen haben werden nach A 13 befördert zu werden, werden zig neue Landesregierungen gekommen und gegangen sein und diese Dienstpostenbewertung ebenso oft geändert haben, kostet jeden neuen JM nur einen Federstrich... wo soll denn das Geld für diese Beförderungen herkommen ???

  • Land lässt Notariate ausbluten.

    vgl.
    http://www.lkz.de/lokales/stadt-…rid,269300.html

    Selten so ein Schwachsinn gelesen..

    Leider hast Du diese Aussage nicht begründet.

    Ich erkenne vieles aus der Realität in dem Artikel wieder und finde ihn direkt ungewohnt informativ. Natürlich hätte man das mit den Rechtspflegern und ihrer Besoldung genauer ausführen können. Da aber in dem Artikel nur Notare zu Wort kamen, ist die Frage, inwieweit diese über die Problematik informiert sind und wie sie sie dem Reporter gegenüber wiedergegeben haben.

    @Siegfried Farnon:
    80 % der Sachbearbeiter sollen derzeit A9 sein? Ist das offiziell? Na gut, im Badischen gibt es keine Notare und Notarvertreter in dem Bereich, das senkt natürlich den Schnitt.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Wer erledigt ab 2018 die Nachlasssachen in Baden ? Werden diese voll auf den Rechtspfleger übertragen oder ist das heute schon so ?

    An Gerichtszuständigkeit haben die badischen Notariate und damit die badischen Notare nur noch die als Nachlassgericht. Rechtspfleger gibt es -soweit ich weis- zumindest flächendeckend bei den badischen Notariaten (noch) nicht. Also Richterzuständigkeit.

  • Wer erledigt ab 2018 die Nachlasssachen in Baden ? Werden diese voll auf den Rechtspfleger übertragen oder ist das heute schon so ?

    Ein Blick in die §§ 3,16 und 19 RpflG erleichtert die Rechtsfindung.
    In dem Zusammenhang sei § 35 RpflG nicht unerwähnt.:)
    Sofern sich ein Rpfl. beim badischen Amtsnotariat verirrt hat , kann dieser selbverständlich Nachlasssachen machen, soweit er nach dem RpflG zuständig ist.
    Ob die Länderöffungsklausel des § 19 RpflG fürs Ländle kommt, bleibt abzuwarten.

    Im übrigen ist es ein schwerer Irrtum zu glauben, dass es in Baden keine Rechtspfleger ;)gibt ,die Nachlasssachen machen.
    Insofern kann meinem Vorredner nur bedingt zugestimmt werden.

  • Das sieht der Personalreferent des OLG nicht so.
    Er geht nur von einem niedrigen zweistelligen Stellenbedarf aus.:gruebel:
    Warum sollten hierfür zusätzliche Ausbildungskapazitäten vorgehalten werden , zumal die Kapazitäten der FH-Schwetzingen nahezu erschöpft scheinen ?

    Gut ; man könnte natürlich auch Container in den Schlossgarten stellen; aber dafür brauchts erst mal einer höheren Zahl an eingestellten Anwärtern.
    Erst die Anwärter ; dann die Container .
    Nur so wird ein Schuh draus.

  • In der Tat, die Schwetzinger Kapazitäten scheinen begrenzt. Man gibt die frischgebackenen Absolventen ans Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, man schickt sich an, an der FH demnächst auch die Gerichtsvollzieherausbildung als Studium auszugestalten, man übernimmt auch - so überhaupt Bedarf besteht - die Schnellbleiche von Beschlussfertigern zu Bereichs-Grundbuchrechtspflegern. Da bleibt für den Rechtspflegernachwuchs nicht mehr viel Zeit und Raum.

    Und weil auch noch die Attraktivität des Rechtspflegerberufs gelitten hat, findet man unter den Bewerbern halt nicht mehr nur die erste Wahl ... oder woran liegt es, dass im Laufe des Studiums immer mehr Anwärter "verloren gehen" oder spätestens durch Examen rasseln?

    Aus meiner Sicht haben die letzten Monate/Jahre klar gezeigt:
    1. Baden-Württemberg braucht mehr Rechtspflegernachwuchs.
    2. Baden-Württemberg braucht besseren Rechtspflegernachwuchs.
    3. Baden-Württemberg braucht eine selbstkritische Begleitung des gigantischen Reformvorhabens, und zwar eine solche Begleitung, die auf die absehbar oder überraschend zu Tage tretenden Probleme schnell und wirkungsvoll reagiert.

    Aber wer wagt es, zu diesen Erkenntnissen zu stehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen?

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