Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Aus den Notariaten natürlich. Nur besteht lt. den vom JuMi mitgeteilten Zahlen im Servicebereich ein riesiger Überhang, so dass sogar an eine Mitarbeitergestellung (d.h. an ein Verleihen der Mitarbeiter an die freiberuflichen Notar)e gedacht wird.

    Sogar? Es kam so rüber, als sei das doch das Hauptargument bzw. das worauf sich am meisten verlassen wird bei der Frage um den Stellenabbau. Es wurde damit gerechnet, dass jeder Notar der in die Freiberuflichkeit wechselst 2 Angestellte mitnimmt (entweder nach Kündigung oder im Wege der Personalgestellung).

    Im Intranet BW ist mittlerweile auch die Präsentation zu den Infoveranstaltungen online.
    Daraus sieht man u.a. auch, dass zum 01.01.2018 voraussichtlich 337 AKA Notare und 121 AKA Rpfl vorhanden sein werden und 239 AKA auf das Grundbuch entfallen werden.


  • Im Intranet BW ist mittlerweile auch die Präsentation zu den Infoveranstaltungen online.
    Daraus sieht man u.a. auch, dass zum 01.01.2018 voraussichtlich 337 AKA Notare und 121 AKA Rpfl vorhanden sein werden und 239 AKA auf das Grundbuch entfallen werden.

    Immerhin kann man S. 29 des Skripts nun die Starttermine für Württemberg entnehmen.
    Heilbronn u. Böblingen ( dritt u. zweitgrößtes ZGA in Württemberg ) gleich am Anfang bis Anfang April 2015.

  • Zitat

    Weiß jemand, welche Fallzahlen von einem Sachbearbeiter bei einem zentralen GBA derzeit bewältigt werden müssen?

    Mir ist zu Ohren gekommen, dass bei einem südbadischen Zentral- GBA die Direktion wohl eine Art "Tagespensum" zur Vorgabe gemacht habe:
    Es sei jedenfalls gegenüber den Kollegen einmal geäußert worden, dass am Tag "mindestens 8 Verfahren" zu erledigen seien (bei "ganzeitlicher" Sachbearbeitung wohlgemerkt !).

    Gerade die ganz frischen Berufsanfänger werden sich verständlicherweise wohl nicht trauen, angesichts solch zweifelhafter "Weisungen" zu remonstrieren.....

  • Zitat

    Weiß jemand, welche Fallzahlen von einem Sachbearbeiter bei einem zentralen GBA derzeit bewältigt werden müssen?

    Mir ist zu Ohren gekommen, dass bei einem südbadischen Zentral- GBA die Direktion wohl eine Art "Tagespensum" zur Vorgabe gemacht habe:
    Es sei jedenfalls gegenüber den Kollegen einmal geäußert worden, dass am Tag "mindestens 8 Verfahren" zu erledigen seien (bei "ganzeitlicher" Sachbearbeitung wohlgemerkt !).

    Gerade die ganz frischen Berufsanfänger werden sich verständlicherweise wohl nicht trauen, angesichts solch zweifelhafter "Weisungen" zu remonstrieren.....

    So wie es mir verschiedene Kollegen, die in (verschiedenen) neuen GBA tätig sind sagten, wird tatsächlich mit einer durchschnittlichen Erledigungszahl zwischen 6-8 Verfahren täglich gerechnet. Das sei wohl auch zu schaffen. Sicher gibt es Verfahren, die aufhalten, aber es gibt auch Nummern, die durchlaufen wie geschmiert. Problematisch ist dabei, dass täglich bis zu 20 neue Verfahren pro Sachbearbeiter eingehen. Das würde bedeuten, dass der Bestand um vorsichtig gerechnet 10-12 Verfahren anwächst, täglich wohlgemerkt.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • [QUOTE]Weiß jemand, welche Fallzahlen von einem Sachbearbeiter bei einem zentralen GBA derzeit bewältigt werden müssen?

    Problematisch ist dabei, dass täglich bis zu 20 neue Verfahren pro Sachbearbeiter eingehen. Das würde bedeuten, dass der Bestand um vorsichtig gerechnet 10-12 Verfahren anwächst, täglich wohlgemerkt.

    Und das bei den vielen Rückständen, die die ZGAs teilweise von den 'old-style' GBAs übernommen haben. Sie sollen teilweise in die Tausende gehen.

  • Zitat

    Weiß jemand, welche Fallzahlen von einem Sachbearbeiter bei einem zentralen GBA derzeit bewältigt werden müssen?

    Mir ist zu Ohren gekommen, dass bei einem südbadischen Zentral- GBA die Direktion wohl eine Art "Tagespensum" zur Vorgabe gemacht habe:
    Es sei jedenfalls gegenüber den Kollegen einmal geäußert worden, dass am Tag "mindestens 8 Verfahren" zu erledigen seien (bei "ganzeitlicher" Sachbearbeitung wohlgemerkt !).

    Gerade die ganz frischen Berufsanfänger werden sich verständlicherweise wohl nicht trauen, angesichts solch zweifelhafter "Weisungen" zu remonstrieren.....

    Wenn das wirklich zutrifft, wäre der Betreffende

    a) hochkant rausgefolgen, und er hätte
    b) am nächsten Tag eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf dem Tisch gehabt.

    Die Kollegen sollen sich einmal überlegen, ob sie ihre intellektuellen Ressourcen wirklich im Rahmen eines derart absurden Systems weiterhin sinnlos vergeuden wollen.

    Wenn man das Grundbuchsystem ruinieren will, kann man dies gerne tun, dann aber bitte nicht unter "Mithilfe" der Rechtspfleger, die dann im Zweifel auch noch als Sündenböcke herhalten sollen.

  • Wenn man sich die Vita von Frau Limperg betrachtet, wird man nicht davon ausgehen können, dass sie sich vom Grundbuchrecht und den damit verbundenen rechtlichen Anforderungen auch nur ansatzweise eine Vorstellung machen kann. Dies mag ihre abwegigen Einlassungen erklären, die dadurch aber nicht weniger abwegig werden.

    Weshalb hat man Frau Limperg nicht einen einwöchigen Selbstversuch beim Grundbuchamt ans Herz gelegt? Die Selbsterkenntnis, dass man dabei - selbst als Volljurist - grandios scheitern kann, hätte automatisch die weitere Erkenntnis nach sich gezogen, dass es einen von Ahnungslosen verbreiteten Irrglauben darstellt, man könne sich die erforderlichen Kenntnisse in einem dreimonatigen Crashkurs aneignen.

    Seit 01.07.2014 ist Frau Limperg Präsidentin des BGH.

  • Wenn das wirklich zutrifft, wäre der Betreffende

    a) hochkant rausgefolgen, und er hätte
    b) am nächsten Tag eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf dem Tisch gehabt.

    Die Kollegen sollen sich einmal überlegen, ob sie ihre intellektuellen Ressourcen wirklich im Rahmen eines derart absurden Systems weiterhin sinnlos vergeuden wollen. [...]

    Ein Absolvent, der gerade von der FH gekommen ist, wird das allerdings wohl eher nicht so durchziehen...

    In welchen Senaten? (:teufel:)

    Kraft Gesetzes im Senat für Anwaltssachen (§ 106 Abs. 2 BRAO).


  • Ein Absolvent, der gerade von der FH gekommen ist, wird das allerdings wohl eher nicht so durchziehen...

    So sehe ich das auch !
    Vielleicht auch deswegen sind mehr als die Hälfte der Leutz beim ZGA Berufsneulinge.

    Das Verheizen der Rechtspfleger bei ZGA wird vom JuMi als übliche Anfangsschwierigkeiten verbrämt .
    Ja wie lang soll denn so ein Anfang dauern ?[Blockierte Grafik: http://www.wertpapier-forum.de/public/style_emoticons/default/w00t.gif]

  • Wenn das wirklich zutrifft, wäre der Betreffende

    a) hochkant rausgefolgen, und er hätte
    b) am nächsten Tag eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf dem Tisch gehabt.

    Die Kollegen sollen sich einmal überlegen, ob sie ihre intellektuellen Ressourcen wirklich im Rahmen eines derart absurden Systems weiterhin sinnlos vergeuden wollen. [...]

    Ein Absolvent, der gerade von der FH gekommen ist, wird das allerdings wohl eher nicht so durchziehen...

    Ich weiß nicht so recht.

    Gerade die FH-Absolventen sollten doch noch vom Idealismus der sachlichen Unabhängigkeit beseelt sein.

  • Cromwell:Gerade die FH-Absolventen sollten doch noch vom Idealismus der sachlichen Unabhängigkeit beseelt sein

    Das dürfte auch so stimmen, aber unter Umständen verlängert dies die Arbeitszeit dann auch wieder. Mit Idealismus wird der Schreibtisch leider nicht leer.

    Was einen aber irritieren kann ist, dass die ZGBA-Stellen als anspruchsvolle, hochkarätige und super bewertete Stellen dargestellt werden. (die Notare und Rechtspfleger sollen ja angelockt werden).

    ---> und dann die Stellen jetzt schon überwiegend mit "Neulingen" besetzen.
    Das vermittelt irgendwie ein anderes Bild :gruebel: oder?

  • Warum sollen die Stellen auf den ZGBA nicht gut bewertet sein ? Nur weil jetzt die Sachen durch den Rechtspfleger selbst vorbereitet werden, denkt er deswegen ja nicht weniger über den Inhalt der Eintragung nach wie vorhern und der Prüfungsaufwand ist auch immer noch der gleiche wie früher.
    Grundbuch war schon immer eine verantwortungsvolle Tätigkeit, warum sollte sich dies ändern. Und das vorwiegend mit jungen Rechtspflegern besetzt wird liegt ja auch daran, dass sich teilweise gar niemand anderes findet, der aufs ZGBA möchte, obwohl er dort noch nicht gearbeitet hat.

  • Habe es glaub ungünstig formuliert. An der Bewertung der Stellen habe ich nichts auszusetzen (man beachte auch welche anderen Themen man außer GBO beherrschen muss Betreuung, Inso, Nachlass, Gesellschaftsrecht.....).

    Was ich halt komisch finde ist der Umstand, dass die Stellen so herausragend sind und dann doch wegen/nur dem Mangel viele "Neulinge" landen.

    Im Hinterkopf habe ich die was wäre wenn Frage: Würden "Neulinge" überhaupt die Stellen bekommen, wenn genügend ältere da wären?

    -> eher Nein! eben wegen der guten Bewertung.

    Andererseits ein motivierter, frisch augebildeter "Neuling" kann den Laden durchaus positiv aufmischen.

  • Zitat

    Gerade die FH-Absolventen sollten doch noch vom Idealismus der sachlichen Unabhängigkeit beseelt sein.

    Es fällt aber meines Erachtens auch erfahreneren Leuten schwer, immer die Trennlinie zwischen sachlicher Unabhängigkeit und dienstrechtlicher Weisungsgebundenheit und damit auch den systemimmanenten Widerspruch unseres Berufsstands zu erkennen.

    Klaro kann ein Dienstvorstand einem nicht sagen, wie man in diesem oder jenen Fall zu entscheiden hat.

    Unser Berufsstand unterliegt aber (leider) wie alle anderen "normal- weisungsgebundenen" Beamten einem Beurteilungs(un)wesen durch den Dienstherrn ......

    Und hierdurch wird dann zumindest indirekt auch Einfluss auf die Güte unserer fachlichen Entscheidungen genommen....

    Es wird sich ja immer wieder darüber beklagt, dass in den Augen der Verwaltung nur die Quantität, nicht aber die Qualität unserer Entscheidungen zu zählen scheint...... diese Erfahrung hab ich auch gemacht.

    ("Die Akten müssen vom Tisch !"....."was soll da schon passieren ?"..... "einfach eintragen".....)


    Auch ich hätte es gerade als Anfänger nicht groß gewagt, gegen die eigene Verwaltung aufzubegehren.... schließlich war ich ja damals auch noch nicht "auf lebenslänglich"....


    Und aus meiner Sicht muss ich sagen: 8 Verfahren schaffe ich als jemand, der noch über Zuarbeiter verfügt, auch nicht jeden Tag....

    Insofern finde ich das schon ein starkes Stück, dass man gerade die Anfänger derart unter Druck setzt.

    Unter diesen Gesichtspunkten ist es dann auch kein Wunder, dass das Grundbuchwesen derzeit keine "gestandenen" Leute aus anderen Sachgebieten anlockt.... die warten erst mal ab und schauen sich aus sicherer Entfernung an, wie sich die Chose entwickelt....

    Und dass jede Stelle eines GB- Sachbearbeiters hochdotiert wird, glauben doch nichtmal die Verantwortlichen selber....

  • Gerade die FH-Absolventen sollten doch noch vom Idealismus der sachlichen Unabhängigkeit beseelt sein.

    Das dürfte auch so stimmen, aber unter Umständen verlängert dies die Arbeitszeit dann auch wieder. Mit Idealismus wird der Schreibtisch leider nicht leer.

    Von dem Gedanken, von irgendwas beseelt zu sein, wird sich hoffentlich ganz schnell verabschiedet, wenn man nach der Prüfung sieht, was einem tagtäglich an Akten ins Zimmer getragen wird. Ich habe einen Lehrauftrag an einer Rpfl.-Hochschule und sage den Studenten in meinen Veranstaltungen ganz klar, dass sie sich von dem Gedanken verabschieden müssen, alles nach reiner Lehre und zu 100 % theoretisch richtig zu bearbeiten, da sie sonst zackig abschmieren werden. Das ist natürlich irgendwo bedauerlich, aber es ist andererseits auch die Realität.

    Unser Berufsstand unterliegt aber (leider) wie alle anderen "normal- weisungsgebundenen" Beamten einem Beurteilungs(un)wesen durch den Dienstherrn ......

    Und hierdurch wird dann zumindest indirekt auch Einfluss auf die Güte unserer fachlichen Entscheidungen genommen....

    Wobei das keine Frage von Weisungsgebundenheit ist, da Richter auch beurteilt werden.

  • Wobei es sich bei der „Vorgabe“ von 6 bis 8 neuen Verfahren pro Tag um den Durchschnitt handelt. Um auf diesen Durchschnitt zu kommen, müssen mit Rücksicht auf umfangreichere Vorgänge, die mitunter auch mehr als einen Arbeitstag beanspruchen, weitaus mehr Verfahren pro Tag abgewickelt werden. Daher liegen ja gerade zahlreiche Verfahren, die umfangreiche Recherchen erforderlich machen, „auf Halde“. Zu deren Abarbeitung fehlt es schlichtweg an der Zeit (und Anerkennung). Und der Umstand, dass die Gebührenbefreiung nach der Anmerkung I S. 2 zu Nr. 14110 KV GNotKG nur dann gilt, wenn ein Miterbe ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft eingetragen wird (OLG Köln, B. vom 19.03.2014 - 2 Wx 73/14), führt nur vorübergehend dazu, dass die Vorgänge bei einer Mehrheit von Erben idR 2 Jahre lang unbearbeitet bleiben. Spätestens nach Fristablauf stehen sie aber auch zur Abarbeitung an. Davon abgesehen ist bei den Vorgaben nicht berücksichtigt, dass es zu den anhängigen Verfahren zahlreiche Rückfragen gibt, sei es wegen der Bearbeitungsdauer, sei es zu Eintragungsnachrichten oder Kostenrechnungen etc., für die keine neuen GRG-Nummern zu vergeben sind. Anders als bei der herkömmlichen Grundbuchführung sind auch zusätzlich die elektronischen Grundakten anzulegen, die gescannten Vorgänge ggf. dort hinein zu kopieren und u. U. die Grundakten aus Kornwestheim anzufordern (etc.).

    Aber selbst wenn die Vorgaben von jedem eingehalten werden könnten:

    Bei der Anzahl der täglichen Eingänge und der Anzahl der täglichen Erledigungen (nebst erforderlichem Abbau der Rückstände) kann es ohne spürbare personelle Verstärkung im Rechtspflegerbereich oder aber ohne Änderung in der Bearbeitungsstruktur, nämlich dadurch, dass von der ganzheitlichen Bearbeitung durch den Rechtspfleger Abstand genommen wird, keine Verbesserung der Situation geben. Und ob die Aussicht besteht, bei den zentralen GBÄ mit der hohen Anzahl von rein vorbereitenden Tätigkeiten (80 % und mehr), die bisher eine Angestellte oder ein Beamter des mittleren Dienstes ausgeführt hat, eine nach A 13 zu bewertende Besoldungssituation zu erreichen, wage ich zu bezweifeln, da es bei der Vergabe eines höheren Statusamtes auch auf die höherwertige Tätigkeit ankommt (s. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 2. Senat, Beschluss vom 15.10.2013, 2 B 10707/13).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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