Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Die Betreuungsgerichte bei den Ba-Wü- Notariaten verbleiben jetzt an dem Sitz des Amtsgerichts. Hier erfolgt keine Zentralisierung.

    Das ist nicht ganz richtig.
    Im OLG-Bezirk Stuttgart werden die Betreuungsgerichte bei den AGs mit Familiengerichten konzentriert.
    Wenn das keine Zentralisierung ( bezogen auf den jeweiligen Landgerichtsbezirk) ist , weiß ich auch nicht mehr weiter.
    Leider nicht die einzige Falschmeldung von ollik wie man sieht.

  • Die Betreuungsgerichte bei den Ba-Wü- Notariaten verbleiben jetzt an dem Sitz des Amtsgerichts. Hier erfolgt keine Zentralisierung.

    Leider nicht ganz richtig.
    Im OLG-Bezirk Stuttgart werden die Betreuungsgerichte bei den AGs mit Familiengerichten konzentriert.
    Wenn das keine Zentralisierung ( bezogen auf den jeweiligen Landgerichtsbezirk) ist , weiß ich auch nicht mehr weiter.

    Nachlassgerichte werden nur bei AGs mit Familiengerichten eingerichtet. Bei den Betreuungsgerichten war diese Konzentration noch offen.

    Oder er ist da mal wieder etwas an mir vorbeientschieden worden? ;)


  • Nachlassgerichte werden nur bei AGs mit Familiengerichten eingerichtet. Bei den Betreuungsgerichten war diese Konzentration noch offen.

    Oder er ist da mal wieder etwas an mir vorbeientschieden worden? ;)


    :gruebel: Wär mir neu , dass OLG Stuttgart und Karslruhe insoweit gleichgeschaltet werden.


  • Man darf gespannt sein, wieviele Betreuungen ein Notar bzw. Rechtspfleger mit 1 AKA zu übernehmen hat. Dürfen die Rechtspfleger eigentlich ab 1.1,2018 auch Betreuungen anordnen oder ist dies dann dem Richter vorbehalten ?

    Keine Angst, Du musst es nicht machen, verbleibt in der Zuständigkeit der Bezirksnotare/Notarvertreter.

    Abwarten, bis zum 01.01.2018 vergeht noch etwas Zeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 RPflG) ;)

  • Man darf gespannt sein, wieviele Betreuungen ein Notar bzw. Rechtspfleger mit 1 AKA zu übernehmen hat. Dürfen die Rechtspfleger eigentlich ab 1.1,2018 auch Betreuungen anordnen oder ist dies dann dem Richter vorbehalten ?

    Keine Angst, Du musst es nicht machen, verbleibt in der Zuständigkeit der Bezirksnotare/Notarvertreter.

    Abwarten, bis zum 01.01.2018 vergeht noch etwas Zeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 RPflG) ;)



    "... soweit si nicht ... betreffen."

  • Die Betreuungsgerichte bei den Ba-Wü- Notariaten verbleiben jetzt an dem Sitz des Amtsgerichts. Hier erfolgt keine Zentralisierung.

    Das ist nicht ganz richtig.
    Im OLG-Bezirk Stuttgart werden die Betreuungsgerichte bei den AGs mit Familiengerichten konzentriert.
    Wenn das keine Zentralisierung ( bezogen auf den jeweiligen Landgerichtsbezirk) ist , weiß ich auch nicht mehr weiter.
    Leider nicht die einzige Falschmeldung von ollik wie man sieht.

    Genau das ist nicht mehr der Fall. Die Betreuungsgerichte kommen in Ba-Wü zu den Amtsgerichten, unabhängig davon, ob sie ein Familiengericht haben oder nicht.


  • Genau das ist nicht mehr der Fall. Die Betreuungsgerichte kommen in Ba-Wü zu den Amtsgerichten, unabhängig davon, ob sie ein Familiengericht haben oder nicht.

    Oha ; Du müsstest allerdings noch das "Ba" aus "Ba-Wü" weglassen.:)
    Hast Du da neue Erkenntnisquellen ?


  • Genau das ist nicht mehr der Fall. Die Betreuungsgerichte kommen in Ba-Wü zu den Amtsgerichten, unabhängig davon, ob sie ein Familiengericht haben oder nicht.

    Oha ; Du müsstest allerdings noch das "Ba" aus "Ba-Wü" weglassen.:)
    Hast Du da neue Erkenntnisquellen ?

    Für Württemberg.
    Die Mitteilung des OLG Stuttgart vom 30.01.2015, dass im Bezirk des OLG S bei jedem AG eine Abteilung Betreuung untergebracht werden soll.

    "Das Beste gegen Unglücklichsein ist Glücklichsein, und es ist mir egal, was die anderen sagen."
    Elizabeth McCracken, "Niagara Falls All Over Again"

  • Interessant , dass so was gravierendes nur einer "Mitteilung" bedarf.
    Normalerweise wird doch bei so was wenigstens am LFGG herumgeschwurbelt.

  • Man darf gespannt sein, wieviele Betreuungen ein Notar bzw. Rechtspfleger mit 1 AKA zu übernehmen hat. Dürfen die Rechtspfleger eigentlich ab 1.1,2018 auch Betreuungen anordnen oder ist dies dann dem Richter vorbehalten ?

    Keine Angst, Du musst es nicht machen, verbleibt in der Zuständigkeit der Bezirksnotare/Notarvertreter.

    Abwarten, bis zum 01.01.2018 vergeht noch etwas Zeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 RPflG) ;)



    "... soweit si nicht ... betreffen."

    Hier gibt es m.E. Handlungsbedarf des Gesetzgebers für eine weitere Öffnungsklausel.
    Es ist ja auch nicht ganz einzusehen, warum der eine Beamte des gehobenen Dienstes (Bezirksnotare und Notarvertreter) es dürfen darf und die anderen Beamten des gehobenen Dienstes es nicht auch dürfen sollten. Zumindest (neue) grundgesetzliche Bedenken von wegen Richtervorbehalt sollten da nicht vorhanden sein.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Man darf gespannt sein, wieviele Betreuungen ein Notar bzw. Rechtspfleger mit 1 AKA zu übernehmen hat. Dürfen die Rechtspfleger eigentlich ab 1.1,2018 auch Betreuungen anordnen oder ist dies dann dem Richter vorbehalten ?

    Keine Angst, Du musst es nicht machen, verbleibt in der Zuständigkeit der Bezirksnotare/Notarvertreter.

    Abwarten, bis zum 01.01.2018 vergeht noch etwas Zeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 RPflG) ;)



    "... soweit si nicht ... betreffen."

    Hier gibt es m.E. Handlungsbedarf des Gesetzgebers für eine weitere Öffnungsklausel.
    Es ist ja auch nicht ganz einzusehen, warum der eine Beamte des gehobenen Dienstes (Bezirksnotare und Notarvertreter) es dürfen darf und die anderen Beamten des gehobenen Dienstes es nicht auch dürfen sollten. Zumindest (neue) grundgesetzliche Bedenken von wegen Richtervorbehalt sollten da nicht vorhanden sein.

    Hängt mit der Zeit vor 1949 zusammen. Es gibt überall entsprechende Vorbehalte für die Notariate als Vormundschaftsgerichte bzw. jetzt Betreuungsgerichte im württ. Landesteil von Baden-Württemberg. Sonst wären schon jetzt im württ. Landesteil von Baden-Württemberg Richter als Betreuungsrichter tätig. Und diese Vorbehalte schreibt der Landesgesetzgeber für das bestehende Personal -auch bei den neuen Betreuungsgerichten- fort. Für das künftige Personal werden die Vorbehalte nicht mehr gelten (können) bzw. auf nicht auf Rechtspfleger ausgeweitet werden.

  • Die Betreuungsgerichte bei den Ba-Wü- Notariaten verbleiben jetzt an dem Sitz des Amtsgerichts. Hier erfolgt keine Zentralisierung.

    Das ist nicht ganz richtig.
    Im OLG-Bezirk Stuttgart werden die Betreuungsgerichte bei den AGs mit Familiengerichten konzentriert.
    Wenn das keine Zentralisierung ( bezogen auf den jeweiligen Landgerichtsbezirk) ist , weiß ich auch nicht mehr weiter.
    Leider nicht die einzige Falschmeldung von ollik wie man sieht.

    Unglaublich, ich heiße schließlich nicht Yanis Varoufakis !

  • Auch der (jetzige) Notar, der an seinem jetzigen Amtssitz Freiberufler wird, wird die jetzige Büroausstattung -auch sofern sie ihm gehört- nach 2018 nicht weiterverwenden (können). Allein mit der bei den Notariaten verwendeten EDV-Ausstattung arbeitet in der freien Wirtschaft kein Mensch mehr (Windows XP). Und die übrige Ausstattung entspricht wohl auch keiner DIN-Norm. Bei uns fängt das schon bei der Beleuchtung der Diensträume an und endet bei der(Nicht-) Klimatisierung der Räume (zu hohe Temperaturen im Sommer) und dem Tageslichteinfall. Vom Lärmschutz der Diensträume ganz zu schweigen. In diesen Räumen könnte kein Notar seine Diesträume einrichten. Für eine Behörde dagegen kein Problem.

    Also die hiesige rechtssuchende Bevölkerung möchte vielfach kein schniekes Notarbüro, sonst müssten sich manche vor dem Notarbesuch noch waschen und die Gummistiefel ausziehen.

  • Wer nicht damit leben kann, dass Kundschaft, die insbesondere auf dem Land als Multiplikator wichtig ist (Landwirte, Kleingewerbetreibende, Familienunternehmer) in Arbeitskleidung kommt, soll kein freiberuflicher Notar werden. Ein Malermeister (der seine Gewinne gerne in Immobilien investiert :)) ist deshalb mein Kunde, weil mein Kollege -als der Kunde in Arbeitskleidung frisch vom Kunden zu ihm kam- seine Schuhsohlen inspizierte, bevor er ihn den heiligen Kanzleiteppich betreten ließ.

    Tipp: Die Firma Vorwerk liefert Teppichböden, die, gegen geringen Mehrpreis, schickes Aussehen mit extremer Strapazierfähigkeit kombinieren.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Immerhin solls ja demnächstens einen reformbedingten Sonderzuschlag für Bezirksnotare und Notarvertreter von mtl. 362,76 für den maximalen Zeitraum vom 01.02.2015 bis 31.12.12.2017 geben, wenn sie vorzeitig vor dem 01.01.2018 vom Notariat an das ZGA wechseln.
    Kann man sicher auch als Fangprämie bezeichnen.

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