Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Wenn pro Sachbearbeiter pro Tag mehr Antragseingänge zu verzeichnen sind als an zugewiesenen Anträgen weggearbeitet werden kann, dann bilden sich immer anwachsende Rückstände.

    Aufgrund der den Anträgen zugewiesenen Prioritäten bleibt z.B. Eine Eigentumsänderung oder eine GB-Berichtigung mehr als ein Jahr im Rückstand, bevor es zum Vollzug des Antrags kommt.

    Ob die Vorprüfung und Vorbereitung der Eintragungstexte durch die Serviceeinheit (wie an manchen GB-Standorten praktiziert) die Lösung ist, wird die Zukunft zeigen.

    Vermutlich hilft jedoch nur viel mehr Personal, aber das hat man nicht und kostet viel, viel Geld (was man zumindest nicht einsetzen will). Die Reform sollte ja auch Kosten einsparen.

  • ...

    Aufgrund der den Anträgen zugewiesenen Prioritäten bleibt z.B. Eine Eigentumsänderung oder eine GB-Berichtigung mehr als ein Jahr im Rückstand, bevor es zum Vollzug des Antrags kommt.....

    Bei den Eigentumswechseln handelt es sich vielfach nicht um die 08/15-Fälle, sondern um diejenigen, die einen besonderen Zeitaufwand erfordern. Anlässlich der Übernahme kommunaler GBÄ habe ich dazu hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1030637
    ausgeführt:

    „Und mit diesem kalkulierten Mehrbedarf von 20 % ist halt alles abgedeckt, sei es die von „einnotar“ gewünschte verstärkte Beanspruchung der „alten Hasen“, sei es die hier angesprochene Aufarbeitung der unerledigten Vorgänge aus den 60er und 70er Jahren

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post840415

    oder der Umstand, dass bei kommunalen Grundbuchämtern wohl auf Wunsch einzelner Bürgermeister das Grundvermögen der Gemeinde in ein und demselben Grundbuch gebucht wurde. Zum Teil sind das dann über 400 zumeist unterschiedlich belastete Grundstücke, die mehrfachen Veränderungen (Teilungen/Vereinigungen/erneute Teilungen etc.) unterworfen wurden. Und die Eintragung von rd. 20 Erwerbsvormerkungen und Kaufpreisfinanzierungsgrundschulden zu Lasten einzelner Teilgrundstücke wird dann nicht einmal zum Anlass genommen, die betreffenden Objekte auszubuchen, weil die Prüfung, welches Grundstück belastet ist, ja schlichtweg Zeit kostet. Den kann man dann ja aus Anlass der Abgabe an das zentrale Grundbuchamt diesem zumuten. Schließlich ist dafür ja auch schon der Mehrbedarf von 20 % kalkuliert….“

    Nun gut. Der seinerzeit großzügig einkalkulierte 20 %-ige Mehrbedarf war offenbar rasch aufgebraucht. Jetzt muss der um 20 % angestiegene Geschäftsanfall herhalten. Hier der Link auf die Veröffentlichung der Pressemitteilung des Justizministers vom 27.10.2016:

    http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/pre…im-ganzen-land/

    Jedenfalls gebührt dem Rpfl.-Landesverband (nebst Unterstützung durch die Bundesleitung) Dank dafür, dass nun 33 zusätzliche (k.-w.-) Rechtspflegerstellen geschaffen werden sollen. Allerdings muss darüber noch der Landtag beschließen.

    Und dann stellt sich die Frage, woher diese 33 Rechtspfleger kommen sollen. Wie hat Steinkauz hier formuliert:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1022819
    „Mehr Personal kann man aber auch nicht von den Bäumen schütteln“.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Es ist nur erstaunlich, dass die selbe Arbeit vor der Eingliederung in die ZGAs von weniger Personal auf den Notariaten ohne diese enormen Rückstände (Ausnahmen gibt/gab es immer) erledigt wurde (zumindest in Württemberg, Baden kann ich nicht beurteilen). Dies ist keine Kritik an den Kollegen bei den ZGAs, sondern an der Umsetzung. Beim Personal macht sich lediglich bemerkbar, dass bei den ZGAs viele "Frischlinge" sitzen, die bisher in Württemberg systembedingt nur sehr rudimentär mit Grundbuch zu tun hatten und die Zeit brauchen um in das Thema reinzukommen. Eine Ende ist nicht absehbar, die nächste Welle kommt 2018 mit der restlichen Gerichtsbarkeit.

    33-AKA-Rechtspfleger würden auch den Notariaten guttun; die aufgrund der Reform vollständig ausgedünnt werden/wurden (teilweise 1,5 bis 2,0-AKA-Betriebe (gehobener Dienst und Servicebereich)). So lässt sich nichts ohne Rückstände aufrecht erhalten.

  • Wie offensichtlich ein anderer User mal geschrieben hat ( was einem als Neuling schon mal entgehen kann ), können die Grundbuchrechtspfleger nicht von den Bäumen geschüttelt werden.
    Die Äpfel fallen auch in Ba-Wü erst zum 01.11. eines jeden Jahres mit den Prüflingen vom Baum herunter .
    Ob die Äpfel alle ausgereift ( fürs Grundbuchamt ) sind, steht allerdings auf einem anderen Blatt.;)
    Ich kann mir die von dem Herrn Minister angemahnte dringende Entlastung nur so vorstellen , dass noch mehr Leute von den Amtsgerichten und ( württembergischen ) Notariaten abgezogen werden für die ZGÄ als bisher.
    Will heißen , dass auch dort die Unterdeckung durch abgezogenes Personal zunimmt.

  • Es ist nur erstaunlich, dass die selbe Arbeit vor der Eingliederung in die ZGAs von weniger Personal auf den Notariaten ohne diese enormen Rückstände (Ausnahmen gibt/gab es immer) erledigt wurde (zumindest in Württemberg, Baden kann ich nicht beurteilen). Dies ist keine Kritik an den Kollegen bei den ZGAs, sondern an der Umsetzung. Beim Personal macht sich lediglich bemerkbar, dass bei den ZGAs viele "Frischlinge" sitzen, die bisher in Württemberg systembedingt nur sehr rudimentär mit Grundbuch zu tun hatten und die Zeit brauchen um in das Thema reinzukommen. Eine Ende ist nicht absehbar, die nächste Welle kommt 2018 mit der restlichen Gerichtsbarkeit.

    Wenn man zum Teil nach Eingliederungen wochenlang kein reibungslos funktionierendes Programm hat, dann ist es nicht erstaunlich, dass die Arbeit liegen bleibt. Das Personal ist anfangs nicht mitgekommen, die Eingliederungen wurden fortgesetzt und mussten von wenigen Mitarbeitern bewältigt werden, die dann mit den erhöhten Eingangszahlen aufgrund einer neuen Gemarkung zu kämpfen haben. Bis zum 01.11. eines Jahres ist es eine lange Zeit und die steigende "Personalflucht" sollte nicht unterschätzt werden.
    Auch in Baden werden nur Kollegen direkt von der Prüfung eingesetzt, überwiegend nicht aus der näheren Umgebung eines jeden ZGA und das sorgt für Unmut. Ich verstehe aber auch das OLG, irgendwie müssen sie die Leute ja verteilen und dass sich das nicht jedem erschließt, ist uns allen sicher bewusst.

  • Jedenfalls beim OLG Karlsruhe ( noch nicht beim OLG Stuttgart ) sind seit kurzem die Dienstposten für die Rechtspfleger der künftigen Nachlassgerichte ab 2018 ausgeschrieben.

    Bewertung der Posten derzeit noch mit A 11 ; wegen der noch umzusetzenden geplanten Aufhebung von Richtervorbehalten des § 19 RpflG ist die Höherstufung auf A 12 in Aussicht gestellt bzw. in der VwV zur Dienstpostenbewertung bereits enthalten.
    Wär ja auch schlecht , wenn man sich mit bereits erreichten A 12 auf den Dienstposten bewerben würde.;)

  • Es ist nur erstaunlich, dass die selbe Arbeit vor der Eingliederung in die ZGAs von weniger Personal auf den Notariaten ohne diese enormen Rückstände (Ausnahmen gibt/gab es immer) erledigt wurde (zumindest in Württemberg, Baden kann ich nicht beurteilen). Dies ist keine Kritik an den Kollegen bei den ZGAs, sondern an der Umsetzung. Beim Personal macht sich lediglich bemerkbar, dass bei den ZGAs viele "Frischlinge" sitzen, die bisher in Württemberg systembedingt nur sehr rudimentär mit Grundbuch zu tun hatten und die Zeit brauchen um in das Thema reinzukommen. Eine Ende ist nicht absehbar, die nächste Welle kommt 2018 mit der restlichen Gerichtsbarkeit.

    Wenn man zum Teil nach Eingliederungen wochenlang kein reibungslos funktionierendes Programm hat, dann ist es nicht erstaunlich, dass die Arbeit liegen bleibt. Das Personal ist anfangs nicht mitgekommen, die Eingliederungen wurden fortgesetzt und mussten von wenigen Mitarbeitern bewältigt werden, die dann mit den erhöhten Eingangszahlen aufgrund einer neuen Gemarkung zu kämpfen haben. Bis zum 01.11. eines Jahres ist es eine lange Zeit und die steigende "Personalflucht" sollte nicht unterschätzt werden.
    Auch in Baden werden nur Kollegen direkt von der Prüfung eingesetzt, überwiegend nicht aus der näheren Umgebung eines jeden ZGA und das sorgt für Unmut. Ich verstehe aber auch das OLG, irgendwie müssen sie die Leute ja verteilen und dass sich das nicht jedem erschließt, ist uns allen sicher bewusst.

    Der Personalflucht wirkt man so entgegen, dass die Leute erstmal drei Jahre nicht versetzt werden dürfen. Was natürlich auch den Nebeneffekt hat, dass nach drei Jahren, wenn es dann endlich mal richtig läuft, die entsprechenden Glücklichen gehen.

    Ich kann und will nicht für alle Notariate sprechen, aber hier ist das Problem möglicherweise hausgemacht. Da hängen teilweise auch uralte vollzugsreife Anträge irgendwo rum. Die hat man halt immer wieder vor sich hergeschoben, dann ging einiges an Sachbearbeiter drüber, die Notare haben ja eh alles selbst eingetragen (oder eben auch nicht, dann blieb die Auflassung halt ein paar Jährchen liegen, ist ja nicht so wichtig wenn vorgemerkt). Aber sowas kostet Zeit und Nerven. Sonst hätte man die zehnseitigen Grundstücksverträge mit Tausch und Vorgänger-VN und weißnichtwas schon nach der Beurkundung vor 15 Jahren vollziehen können.
    Ergebnis ist jetzt ein heilloses Durcheinander, das vor der Eingliederung sicher nicht mehr aufgeräumt werden kann und eine "das betrifft uns ja eh nicht mehr"-Stimmung, die ich anhand der Personalsituation und dem allgemeinen Umgang mit den Leuten durchaus sehr gut nachvollziehen kann.
    Noch dazu kommt die doch teilweise recht eigenwillige Ablagemethode der Grundakten, die häufig auch bei den jeweiligen Gemeinden lagern. Dass es dann später zu Verzögerungen kommt, einfach weil man die Unterlagen nicht gleich findet, kann ich mir lebhaft vorstellen.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Der Personalflucht wirkt man so entgegen, dass die Leute erstmal drei Jahre nicht versetzt werden dürfen. Was natürlich auch den Nebeneffekt hat, dass nach drei Jahren, wenn es dann endlich mal richtig läuft, die entsprechenden Glücklichen gehen.

    Ich kann und will nicht für alle Notariate sprechen, aber hier ist das Problem möglicherweise hausgemacht. Da hängen teilweise auch uralte vollzugsreife Anträge irgendwo rum. Die hat man halt immer wieder vor sich hergeschoben, dann ging einiges an Sachbearbeiter drüber, die Notare haben ja eh alles selbst eingetragen (oder eben auch nicht, dann blieb die Auflassung halt ein paar Jährchen liegen, ist ja nicht so wichtig wenn vorgemerkt). Aber sowas kostet Zeit und Nerven. Sonst hätte man die zehnseitigen Grundstücksverträge mit Tausch und Vorgänger-VN und weißnichtwas schon nach der Beurkundung vor 15 Jahren vollziehen können.
    Ergebnis ist jetzt ein heilloses Durcheinander, das vor der Eingliederung sicher nicht mehr aufgeräumt werden kann und eine "das betrifft uns ja eh nicht mehr"-Stimmung, die ich anhand der Personalsituation und dem allgemeinen Umgang mit den Leuten durchaus sehr gut nachvollziehen kann.
    Noch dazu kommt die doch teilweise recht eigenwillige Ablagemethode der Grundakten, die häufig auch bei den jeweiligen Gemeinden lagern. Dass es dann später zu Verzögerungen kommt, einfach weil man die Unterlagen nicht gleich findet, kann ich mir lebhaft vorstellen.

    Wenn es denn nur an den Versetzungen liegen würde. Ich meine allerdings eher die "Flucht" in die freie Wirtschaft, die einige bereits vor dem Ablauf der obligatorischen fünf Jahre gewagt haben. Auch Studium oder - oft sogar die einzige - Bewerbungen auf freie Stellen sorgt für eine Ausdünnung des Personals.

    Zum zweiten Teil gebe ich dir vollkommen Recht. Es ist teils sehr schwierig die verschiedenen Systeme der Gemeinden zu verstehen oder man muss gleich damit anfangen, irgendwelche Problemgrundbücher zu bereinigen, oftmals in jahrelangen Verfahren. Nicht jede Gemeinde/Stadt ist so, das muss man aber auch dazu sagen. Es gibt auch aufgeräumte Grundbuchämter, die kaum bis gar keine Rückstände mit sich bringen, was am Ende natürlich aber auch keine Entlastung bringt.

  • Habt ihr keinen zuständigen Eingliederungsmanager? :gruebel:

    Wie man diesen Packtrupp bekommt, weiß ich nicht genau (das war bei mir eher so Nebenschauplatz bisher), ich meine, dass hier im Vorfeld schon mitgeteilt wurde, dass nicht ausreichend Personal zum Packen zur Verfügung stand. Deswegen kamen "Packer".
    Wann seid ihr denn dran? Kann ja sein, dass das bei euch noch nicht soweit ist, weil ihr erst in einem späteren Quartal eingegliedert werdet?

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Wie sieht es bei der Verpackung der Grundakten aus. Wir sind bald dran. Die Angestellten lehnen es ab, zu verpacken, woher bekommt man einen Packtrupp ?
    Was ist, wenn es auch keinen Packtrupp gibt ?

    Das wird nicht vom Rechtspfleger, sondern vom (dienstaufsichtführenden)Notar mit dem Eingliederungsmanager geregelt. Find es schon komisch, dann die Zuständigen eine so schlechte Informationspolitik betreiben. Kenne kein württ. Grundbuchamt, das in den letzten Monaten beim Packen helfen musste (früher wars anders)

  • .. Kenne kein württ. Grundbuchamt, das in den letzten Monaten beim Packen helfen musste (früher wars anders)

    Na, dann scheint man ja doch noch aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt zu haben. Ich frage mich heute noch, mit welchen begnadeten planerischen Fähigkeiten man ausgestattet sein muss, wenn man ein Grundbuchamt um mehr als ein 3/4 Jahr um das für ein anderes Grundbuchamt benötigte Personal reduziert und dann das reduzierte Personal auch noch in den Verpackungsprozess einbezieht
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1019638

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • .. Kenne kein württ. Grundbuchamt, das in den letzten Monaten beim Packen helfen musste (früher wars anders)

    Na, dann scheint man ja doch noch aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt zu haben. Ich frage mich heute noch, mit welchen begnadeten planerischen Fähigkeiten man ausgestattet sein muss, wenn man ein Grundbuchamt um mehr als ein 3/4 Jahr um das für ein anderes Grundbuchamt benötigte Personal reduziert und dann das reduzierte Personal auch noch in den Verpackungsprozess einbezieht
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1019638

    Ich habe eher den Eindruck, dass man anfangs auf den Notariaten zu wenig "Rückgrad" zeigte. Mir sind auch umliegende Ämter bekannt, die gepackt haben, allerdings nicht mehr in den letzten Monaten. Das Ganze lief bei uns wirklich professionell ab und störte den Geschäftsbetrieb nicht.

  • Moin Moin,

    Weiß jemand, ob die Bedarfsplanung für die Notarstellen ab 2018 öffentlich einsehbar ist oder sind das interne Dokumente des JM? Man bekommt Informationen immer nur vom Hörensagen. Angeblich will BW ab 2017 nach und nach einen Bestand an Notarassessoren aufbauen bis ca. 50 Notarassessoren eingestellt sind. Mir ist allerdings nicht ganz klar, wo die 50 Leute in den Jahren 2020 ff. zu Notaren ernannt werden sollen, wenn zum 1.1.2018 alle vorhandenen Notarstellen neu besetzt werden (in der Regel auch nicht mit Leuten, die schon 63 sind und bald in den Ruhestand gehen).

  • .. Kenne kein württ. Grundbuchamt, das in den letzten Monaten beim Packen helfen musste (früher wars anders)

    Na, dann scheint man ja doch noch aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt zu haben. Ich frage mich heute noch, mit welchen begnadeten planerischen Fähigkeiten man ausgestattet sein muss, wenn man ein Grundbuchamt um mehr als ein 3/4 Jahr um das für ein anderes Grundbuchamt benötigte Personal reduziert und dann das reduzierte Personal auch noch in den Verpackungsprozess einbezieht https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1019638

    Ich habe eher den Eindruck, dass man anfangs auf den Notariaten zu wenig "Rückgrad" zeigte. Mir sind auch umliegende Ämter bekannt, die gepackt haben, allerdings nicht mehr in den letzten Monaten. Das Ganze lief bei uns wirklich professionell ab und störte den Geschäftsbetrieb nicht.

    Was soll man machen, wenn das vorhandene Personal die Verpackung schlichtweg ablehnt, notfalls ärztl. Zeugnisse vorlegt ?

  • Moin Moin,

    Weiß jemand, ob die Bedarfsplanung für die Notarstellen ab 2018 öffentlich einsehbar ist oder sind das interne Dokumente des JM? Man bekommt Informationen immer nur vom Hörensagen. Angeblich will BW ab 2017 nach und nach einen Bestand an Notarassessoren aufbauen bis ca. 50 Notarassessoren eingestellt sind. Mir ist allerdings nicht ganz klar, wo die 50 Leute in den Jahren 2020 ff. zu Notaren ernannt werden sollen, wenn zum 1.1.2018 alle vorhandenen Notarstellen neu besetzt werden (in der Regel auch nicht mit Leuten, die schon 63 sind und bald in den Ruhestand gehen).

    Auch wenn es mich nicht betrifft: Es gibt durchaus welche, die 2018 jenseits der 60 sein werden. Es gibt neben dem Ruhestand abee auch weitere, ganz natürliche Gründe, den Dienst zu quittieren. Das ist wie bei den Rechtspflegern. Die Quote steigt bei zunehmendem Stress sogar deutlich, soweit ich weiß...

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