Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Soweit ich weiß, steht das BMJV der Übertragung der Kontenpfändung (oder gar sämtlicher Pfübse) auf die Gerichtsvollzieher solange ablehnend gegenüber, wie die Gerichtsvollzieher noch kein Studium absolviert haben. Initiativen aus den Bundesländern zum Thema sind mir nicht bekannt, die Idee war auch nicht Gegenstand von KomPakt, das der Diskontinuität anheimfiel.
    Aber schauen wir, ob eine mögliche Bundesregierung dazu etwas in den möglichen Koalitionsvertrag schreibt ...

  • Zurück zum Thema:

    “Für den Bürger wird die notarielle Dienstleistung besser“...so laut diesem Artikel:

    https://www.google.de/amp/s/www.stut…fc585._amp.html

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

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    “Für den Bürger wird die notarielle Dienstleistung besser“...so laut diesem Artikel:

    https://www.google.de/amp/s/www.stut…fc585._amp.html

    Ich erkenne nicht, worin die Verbesserung liegt. Es wird vermutlich insgesamt preisgünstiger für den Steuerzahler, aber für den Rechtsuchenden sehe ich keinen Vorteil darin, wenn die Dienstleistung aus der Fläche verschwindet bzw. entgeltlich bzw. teurer wird. Oder betone ich nur falsch und muss lesen: "wird die *notarielle* Dienstleistung besser"? Getreu dem Motto: Da der Notar jetzt von Aufgaben entlastet ist, die beim Gericht liegen, kann er sich seinen ureigen notariellen Aufgaben unbeschwerter widmen. Nun, selbst das bezweifle ich. Ich finde gerade den Beitrag in diesem Thread nicht mehr, in dem ein Notar stöhnt, wie groß sein Beritt nun ist.

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    “Für den Bürger wird die notarielle Dienstleistung besser“...so laut diesem Artikel:

    https://www.google.de/amp/s/www.stut…fc585._amp.html

    Ich erkenne nicht, worin die Verbesserung liegt. Es wird vermutlich insgesamt preisgünstiger für den Steuerzahler, aber für den Rechtsuchenden sehe ich keinen Vorteil darin, wenn die Dienstleistung aus der Fläche verschwindet bzw. entgeltlich bzw. teurer wird. Oder betone ich nur falsch und muss lesen: "wird die *notarielle* Dienstleistung besser"? Getreu dem Motto: Da der Notar jetzt von Aufgaben entlastet ist, die beim Gericht liegen, kann er sich seinen ureigen notariellen Aufgaben unbeschwerter widmen. Nun, selbst das bezweifle ich. Ich finde gerade den Beitrag in diesem Thread nicht mehr, in dem ein Notar stöhnt, wie groß sein Beritt nun ist.


    Letzteres liegt jedoch an den ggf. zu geringen Zulassungszahlen für Notare und weniger an der Justizreform. Auch in anderen Bundesländern (Flächenländern) kann es entsprechend große Einzugsgebiete für einen Notar geben oder alternativ viele Einwohner, die ihn aufsuchen möchten (bei Stadtstaaten).

  • Letzteres liegt jedoch an den ggf. zu geringen Zulassungszahlen für Notare und weniger an der Justizreform. Auch in anderen Bundesländern (Flächenländern) kann es entsprechend große Einzugsgebiete für einen Notar geben oder alternativ viele Einwohner, die ihn aufsuchen möchten (bei Stadtstaaten).


    SO ist es - und das wird sich schnell nachregeln lassen, wenn erst einmal die Urkundszahlen der "Freiberufler" vorliegen. Im Bereich der Rheinischen Notarkammer (Bereich Nurnotariat) wird ab 2800 "Nummern" pro Jahr die Einrichtung einer weiteren Notarstelle am gleichen Ort in Erwägung gezogen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Oder betone ich nur falsch und muss lesen: "wird die *notarielle* Dienstleistung besser"? Getreu dem Motto: Da der Notar jetzt von Aufgaben entlastet ist, die beim Gericht liegen, kann er sich seinen ureigen notariellen Aufgaben unbeschwerter widmen.

    Doch, da ist was dran. Wer die bisherige Dienstleistungsmentalität mancher (nicht aller!) Notare im Ländle kennenlernen durfte freut sich über die Reform.

    Und auch die Schlussfolgerungen des Artikels der Stuttgarter Zeitung teile ich. Ich behaupte mal ganz dreist, dass 99% aller (nicht bei der Justiz beschäftigten) Bundesbürger noch nie ein Grundbuchamt von innen gesehen haben und auch künftig wenig Neigung haben, das zu ändern. Insofern werden die weiteren Wege zum nächste GBA die allerwenigsten interessieren.

    Ein wenig anders wird es bei Nachlasssachen sein, gestorben wird halt leider immer. Aber zum einen gibt es da die Möglichkeit, fast alles bei den Notaren abzuwickeln und in den ganz wenigen Ausnahmefällen, wo man zum Gericht muss wird das den Bürger nicht überfordern.

    Meine Erfahrungen aus einem anderen Rechtsgebiet: in der Zwangsversteigerung sind schon seit Jahren einige Gerichte von den Aufgaben der ZV befreit worden, die dann zu größeren AGs zentralisiert wurden.

    So ist z.B. das AG Schweinfurt auch für die hohe Rhön zuständig, für die bis dahin das AG Bad Neustadt/Saale zuständig war. Wenn jetzt also z.B. eine Immobilie aus Fladungen versteigert wird, dann müssen die Interessenten aus Fladungen ca. 75 km nach Schweinfurt fahren, was ca. 1 h dauert.

    Und dennoch: wenn ein Bauernhof oder landwirtschaftliche Flächen auf dem Terminplan stehen ist der Saal in Schweinfurt voll mit den örtlichen Landwirten, denen der Weg keineswegs zu weit ist. :D

    Auch wenn manche mich jetzt steinigen werden: ich könnte mir problemlos ein einziges deutsches Grundbuchamt irgendwo in der Mitte Deutschlands vorstellen, welches alle Grundbücher der Republik führt.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Oder betone ich nur falsch und muss lesen: "wird die *notarielle* Dienstleistung besser"? Getreu dem Motto: Da der Notar jetzt von Aufgaben entlastet ist, die beim Gericht liegen, kann er sich seinen ureigen notariellen Aufgaben unbeschwerter widmen.

    Doch, da ist was dran. Wer die bisherige Dienstleistungsmentalität mancher (nicht aller!) Notare im Ländle kennenlernen durfte freut sich über die Reform.

    Könntest (und magst) Du mir, die ich dem Ländle geografisch nicht nahe bin, dies plastischer erklären? Was machte die bisherige Dienstleistungsmentalität aus? Woraus versprichst Du Dir Verbesserung?

  • Er meint, dass ehemalige beamtete Notare, die im Oktober, November und Dezember keine freien Beurkundungstermine den Klienten angeboten haben bzw. anbieten konnten, selbstverständlich ab 2.01.2018 in den neuen Kanzleiräumen für Beurkundungstermine zur Verfügung stehen.

    Das ist Dienstleistung, Dienst am Klienten.

  • Er meint, dass ehemalige beamtete Notare, die im Oktober, November und Dezember keine freien Beurkundungstermine den Klienten angeboten haben bzw. anbieten konnten, selbstverständlich ab 2.01.2018 in den neuen Kanzleiräumen für Beurkundungstermine zur Verfügung stehen.

    Das ist Dienstleistung, Dienst am Klienten.


    Das steht allerdings im engen Zusammenhang mit der Reform.

    Es wäre für Außenstehende interessanter zu hören, wie es die Jahrzehnte zuvor mit Bezirksnotaren funktionierte (aus Sicht der "Kunden").

  • Es wäre für Außenstehende interessanter zu hören, wie es die Jahrzehnte zuvor mit Bezirksnotaren funktionierte (aus Sicht der "Kunden").


    Das weiß ich nicht.

    Aber wie es mit den Amtsnotaren in Baden funktionierte, kann man an der Anzahl der Notarstellen in Wörth am Rhein, Kandel, Germersheim und Ludwigshafen (Pfälzischer Notarkammer, Nurnotariat - auf der anderen Rheinseite gegenüber von Karlsruhe, Bruchsal und Mannheim) und an der Anzahl der Anwaltsnotare in Viernheim (Notarkammer Frankfurt/Main, Anwaltsnotariat - von Mannheim und Heidelberg aus mit der Straßenbahn erreichbar) ablesen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • ....

    Auch wenn manche mich jetzt steinigen werden: ich könnte mir problemlos ein einziges deutsches Grundbuchamt irgendwo in der Mitte Deutschlands vorstellen, welches alle Grundbücher der Republik führt.

    Hattest Du nicht hier
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post726575
    noch Helgoland als zentralen Standort für das einzige deutsche Grundbuchamt präferiert?

    Dann bräuchte es nicht einmal eines erfolgreiche Hackerangriffs, sondern es würde die von der Nato befürchtete Durchtrennung der Datenleitungen
    https://www.focus.de/politik/auslan…id_5616366.html
    ausreichen, um das deutsche Grundbuchwesen lahm zu legen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Vielleicht könnten wir wieder zu Sachthemen zurückkehren, ohne weiter über die Grundbuchreform auf Helgoland weiter einzugehen.

    Nochmals:
    Wo sind die PEBB§Y- Vorgaben bzw. Bewertungen für das Betreuungsgericht in Württemberg veröffentlicht ?
    Wie wird zB. die Anordnung eine Betreuung bewertet ?
    Was wir z.B. gar nicht bewertet ? (Vergütungsanträge ?)

  • Somit bei Jahresarbeitszeit gehobener Dienst (Stand 2015) des JM Ba-WÜ: 102.744 Minuten : 89 Minuten = ... Anzahl der jährlichen Verfahren

    "Das Beste gegen Unglücklichsein ist Glücklichsein, und es ist mir egal, was die anderen sagen."
    Elizabeth McCracken, "Niagara Falls All Over Again"

  • Für Rechtspfleger dürften wohl auch in BW die bundesweiten 89 Minuten für jede Betreuungssache pro Jahr gelten.

    Für Rechtspfleger auf dem Betreuungsgericht schon.

    In Ba-Wü sieht die Besetzung der Betreuungsgerichte aber so aus:

    1. Richter: zuständig für Einwilligungsvorbehalt,Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen, nicht aber für Anordnung,Verlängerung, Aufhebung usw. einer Betreuung,
    2. Rechtspfleger: zuständig wie in allenBundesländern
    3. Bezirksnotare: zuständig für Anordnung,Verlängerung, Aufhebung einer Betreuung usw. sowie zusätzlich zuständig fürsämtliche Rechtspflegergeschäfte.



    Auf größeren Betreuungsgerichten sind alle 3 vorhanden, bei kleinen nur der Richter und der Bezirksnotar. Da der Bezirksnotar wesentlich mehr Aufgaben hat wie der Rechtspfleger können hiersicher nicht die 89 Min. pro Betreuungsfall angesetzt werden wie beim Rechtspfleger.

    vgl.
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…reuungsgerichte
    dort #4 : 110 Min pro Fall

  • Die 110 Minuten pro Fall sind vermutlich der alte Pebb§y-Wert. 2014 gab es eine neue Pebb§y-Erhebung und seither sind es dann wohl diese 89 Minuten.

    Der BDR Baden-Württemberg hat diesen Schwund in mehreren Gesprächen mit dem Justizministerium und den Landtagsfraktionen angesprochen. Insbesondere weil die Bearbeitung von Betreuungssachen zwischen den Ländern wohl ziemlich differiert. Wir sind hier das "Opfer" von Outsourcingpraktiken geworden, weil in anderen Ländern die Prüfung der Rechnungslegung wohl im großen Umfang fremd vergeben wird. Das kostet dann Geld aber eben halt keine Arbeitszeit, die bei der Pebb§y-Erhebung eigentlich ermittelt werden sollte.

    Der Aufgabenzuschnitt der Bezirksnotare in Betreuungssachen ist natürlich aufgrund der (teilweisen) Wahrnehmung von richterlichen Aufgaben ein anderer als derjenige der Rechtspfleger. Für die Bearbeitung von Richtersachen gibt es aber doch auch ein Pebb§y-Pensum. Dann muss man halt getrennt zählen, was m.E. sowieso der Fall ist.

    Diese Fragen nach dem Pensum kann man erstmal dem Verwaltungsleiter stellen und wenn der es nicht weiß, kann beim zuständigen Controller oder dem OLG nachgefragt werden.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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