Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Interessant wird auch die Umsetzung der Nachlass- und Betreuungsgerichte. Bis 31.12. noch in den alten Räumen mit alter Edv und alter Zuständigkeit als Notariat im Vollbetrieb und ab 1.01. in den neuen Räumen mit neuer Edv und neuer Zuständigkeit als Amtsgericht im Vollbetrieb. Wann ziehen wir um? Wann ziehen die Akten um? Wann ziehen die Daten um? Wann wir auf die neue Edv geschult? Wann werden die Akten von x Notariaten beim Amtsgericht zusammengeführt und neu registriert, damit man überhaupt noch was findet? Bei den Grundbuchämtern geht das Amt für Amt über viele Jahre. Bei den Nachlassgerichten und Betreuungsgerichten vom 31.12. auf den 1.01.

    Hier ziehen die Nachlassgerichte von 7 Notariaten an ein Amtsgericht um. Die neuen - zwei - Nachlassrichter werden dort am 02.01.2018 u.a. vorfinden: - dutzende ungeöffnete Kisten von Nachlassakten (evtl. auch Betreuungsakten) und von amtl. verwahrten Testamenten, die am neuen Amtsgericht garantiert noch niemand erfasst hat, - dutzende krumme Nachlassfälle, die das abgebende Nachlassgericht nicht mehr bearbeiten konnte oder wollte - Berge von Notariatsurkunden, die das neue Amtsgericht in Verwahrung nehmen muss und die für die Jahre vor 2003 (Einführung von NOAH) nur anhand von Karteikästen aufgefunden werden können.

    ... und die (mangels Weiterführung von NOAH bei den Amtsgerichten) wegen fehlender Lesbarkeit der Daten nicht mehr wiedergefunden werden können.

    So sieht's aus!

  • Glaubt ihr wirklich, dass sich in dem Zeitraum von immerhin noch knapp über 3 Jahren keine Lösung finden lässt?
    Das nenne ich einen gesunden Pessimismus :eek:.

    Ich bin erst mal kein Pessimist; aber der Schließung von Baustellen vorher bedarf es viele .
    Darunter gehört z.B. a gscheits EDV-Programm , was bei uns aber auf forumSTAR hinauslaufen wird.
    Zum 01.01.2018 müssten ja mehrere Dutzend Amtsgerichte das Programm gleichzeitig erhalten und Schulungen hierzu bereits gelaufen sein.
    Normalerweise stattet das IUK-Fachzentrum ( neuerdings ) aber nicht mehr als 2 - 3 Gerichte gleichzeitig für eine neue Fachanwendung aus.

  • Glaubt ihr wirklich, dass sich in dem Zeitraum von immerhin noch knapp über 3 Jahren keine Lösung finden lässt?
    Das nenne ich einen gesunden Pessimismus :eek:.

    Ich bin erst mal kein Pessimist; aber der Schließung von Baustellen vorher bedarf es viele .
    Darunter gehört z.B. a gscheits EDV-Programm , was bei uns aber auf forumSTAR hinauslaufen wird.
    Zum 01.01.2018 müssten ja mehrere Dutzend Amtsgerichte das Programm gleichzeitig erhalten und Schulungen hierzu bereits gelaufen sein.
    Normalerweise stattet das IUK-Fachzentrum ( neuerdings ) aber nicht mehr als 2 - 3 Gerichte gleichzeitig für eine neue Fachanwendung aus.

    Tja und 2017 müssen die Notariate (Alt-)Akten aussondern und vorher dem Staatsarchiv zur Übernahme anbieten, alles einpacken und natürlich daneben den laufenden Geschäftsbetrieb weiterführen und das bei bereits angekündigtem Personalabbau. Ab 2016 sollen nämlich im Hinblick auf die Reform schon befristete Stellen im Angestelltenbereich wegfallen.

  • Bei diesen Aussichten weiß man nicht, was man für 2018 wählen soll: Pest oder Cholera ? Grundbuchamt oder Nachlassgericht ?

    Was das Problem der zu wenigen Rechtspfleger für 2018 betrifft:
    Hier könnte man für jeden bereits in Baden-Württemberg vorhandenen Rechtspfleger anordnen, dass er z.B. in der Woche einen Tag oder halben Tag für das ZGA bzw. des Nachlass- und Betreuungsgericht arbeitet. Auch der Einsatz von pensionierten Rechtspflegern oder Richtern auf 450.--€ Basis wäre noch möglich. Auf diese Rechtspfleger könnte man nicht eilige Fälle übertragen, wie Prüfung von Rechnungslegungen, Vergütungsanträge, Eigentumsänderungen usw. Technisch dürfte es im Zeitalter der elektronischen Akte kein Problem sein, dass man diese Fälle dem betreffenden Rechtspfleger auf seinen PC an seinem Arbeitsplatz "aufschaltet". Hier könnten noch beachtliche Personalreserven "freigeschaufelt" werden. Auch fähige Beamte des mittleren Dienstes oder Justizfachangestellte könnten mit solchen Aufgaben an ihrem Arbeitsplatz "betraut" werden oder man ordnet für die Beamten unbezahlte Überstunden an oder wieder die 42 Stundenwoche.

  • Ja, Paulus, man könnte, so man wollte. Man will aber nicht, weil das was kostet und es könnte ja sein, dass man, wenn die Karre 2017 so richtig im Dreck steckt, nicht mehr in der Regierung ist. Dann kann man, wie heute die Opposition, die eigenen Fehler den Neuen im Ministerium in die Schuhe schieben.

  • @uschi: Ich weiß, dass Du aus Mücken keine Elefanten zu machen pflegst, aber irgendwie macht Deine Signatur Deine letzten beiden Statements so richtig bildhaft ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Gerüchteweise soll man sich derzeit mit der Anregung einer Globalbetreuung für alle an den damaligen Beschlussfassungen beteiligten (zustimmenden) Abgeordneten und Regierungsmitgliedern befassen, wobei noch geprüft wird, ob man hierfür zweckmäßigerweise und analog zum Zentralgrundbuch zu einer zentralen Zuständigkeit des Betreuungsgerichts der Landeshauptstadt gelangen kann.

  • Och, da gibt's doch so'ne Pflegerbestellung für in Deutschland gezeugte und noch nicht geborene Kinder. Vielleicht kann man da so was Ähnliches machen. ;)

    Nur hilft das leider den Betroffenen der Reform nicht.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Ja, Paulus, man könnte, so man wollte. Man will aber nicht, weil das was kostet .....

    Kosten würde das nichts - ausgenommen Sachkosten - da das Personal ja schon da ist.
    Die Höhe der Sachkosten interessiert niemand (so soll die Grundbuchreform - laut Rechnungshof - derzeit jährlich 60 Mio Euro Miese einfahren, abgesehen von den Mio., die bereits in den Sand gesetzt wurden).

  • Bei diesen Aussichten weiß man nicht, was man für 2018 wählen soll: Pest oder Cholera ? Grundbuchamt oder Nachlassgericht ?


    Es gibt da noch eine dritte Alternative. Die Notariate werden 2018 ganz massiv nach Leuten suchen, die vom Geschäft was verstehen...

    Biete Leitungstätigkeit (Bürovorsteher), nettes Arbeitsklima und gute Bezahlung gegen sachliche Unabhängigkeit und Beamtenverhältnis. :D

  • Bei diesen Aussichten weiß man nicht, was man für 2018 wählen soll: Pest oder Cholera ? Grundbuchamt oder Nachlassgericht ?


    Es gibt da noch eine dritte Alternative. Die Notariate werden 2018 ganz massiv nach Leuten suchen, die vom Geschäft was verstehen...

    Biete Leitungstätigkeit (Bürovorsteher), nettes Arbeitsklima und gute Bezahlung gegen sachliche Unabhängigkeit und Beamtenverhältnis. :D

    Wenn man nicht schon vorher diesen Weg wählt.

  • Bei diesen Aussichten weiß man nicht, was man für 2018 wählen soll: Pest oder Cholera ? Grundbuchamt oder Nachlassgericht ?

    Was das Problem der zu wenigen Rechtspfleger für 2018 betrifft:
    Hier könnte man für jeden bereits in Baden-Württemberg vorhandenen Rechtspfleger anordnen, dass er z.B. in der Woche einen Tag oder halben Tag für das ZGA bzw. des Nachlass- und Betreuungsgericht arbeitet. Auch der Einsatz von pensionierten Rechtspflegern oder Richtern auf 450.--€ Basis wäre noch möglich. Auf diese Rechtspfleger könnte man nicht eilige Fälle übertragen, wie Prüfung von Rechnungslegungen, Vergütungsanträge, Eigentumsänderungen usw. Technisch dürfte es im Zeitalter der elektronischen Akte kein Problem sein, dass man diese Fälle dem betreffenden Rechtspfleger auf seinen PC an seinem Arbeitsplatz "aufschaltet".


    Gibt es tatsächlich schon irgendwo in Deutschland elektronische Akten in Betreuungssachen? Wer sollte denn die ganzen Belege zur Rechnungslegung einscannen? :gruebel:

  • Zitat


    Gibt es tatsächlich schon irgendwo in Deutschland elektronische Akten in Betreuungssachen? Wer sollte denn die ganzen Belege zur Rechnungslegung einscannen? :gruebel:

    Ist dann auch nicht mehr arg viel anders als aufm ZGA. Da werden tausende Dokumente gescannt. Vom Erbschein bis zum dreihundertseitigen Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde...

  • Gibt's noch nich bei uns bzw. erst ab 2017 !
    Ich denke mal , dass nur die Rechnungslegung selbst ohne Belege und Kontoauszüge einzuscannen ist, weil diese bei der Papierakte auch nicht dort verbleiben.
    Evtl. sind nachträglich nach Anordnung des Rpfl. noch Sparbuchkopien nachzuscannen.

    Scannen wird übrigens wohl ein Posteingangszentrum , welches zumindest teilweise mit Wachtmeistern besetzt sein wird.
    Nichts genaues weiß man aber noch nicht , da hier in 2015/2016 zwei Gerichte in den Pilot gehen werden.

  • Biete Leitungstätigkeit (Bürovorsteher), nettes Arbeitsklima und gute Bezahlung


    Leitungsfähigkeit braucht man auch, um mit den gesammelten Beschwerden der Kundschaft umzugehen, denn wenn es am GBA lange dauert, beschweren sich die Kunden in der Regel nicht dort, sondern im Notariat.

    Hoffentlich enthält die gute Bezahlung hierfür angemessenes Schmerzensgeld (Tipp aus dem freien Notariat: es gibt wenige Dinge die so wichtig sind wie ein/e zufriedene/r Bürovorhrsteher/in), sonst ist das mit dem Arbeitsklima auch bald ein Problem :teufel:.

    Scannen wird übrigens wohl ein Posteingangszentrum , welches zumindest teilweise mit Wachtmeistern besetzt sein wird.


    Hoffentlich sind die besser geschult als die Leute bei einer großen deutschen Direktbank, die immer die lästigen Siegelschnüre und Umkleber (die mit den seltsamen kreisrunden Stempeln drauf) entfernt und diese bunten Anlagen auf dickerem Papier mit der Korrespondenz zusammen nach dem Scannen geschreddert haben. Da mußten halt etliche Klauseln neu erteilt, Zustellungen wiederholt und Grundschuldbriefe aufgeboten werden... teurer Spaß!

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

    Einmal editiert, zuletzt von tom (3. Dezember 2014 um 12:41) aus folgendem Grund: Was bei Umstellung auf gecannten Posteingang so alles passieren kann...


  • Hoffentlich sind die besser geschult als die Leute bei einer großen deutschen Direktbank, die immer die lästigen Siegelschnüre und Umkleber (die mit den seltsamen kreisrunden Stempeln drauf) entfernt und diese bunten Anlagen auf dickerem Papier mit der Korrespondenz zusammen nach dem Scannen geschreddert haben. Da mußten halt etliche Klauseln neu erteilt, Zustellungen wiederholt und Grundschuldbriefe aufgeboten werden... teurer Spaß!

    Oder die StA, die haben mir schon mal ne Testamentsakte zerschnippelt und bei sich eingeheftet.

  • Zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg (BT-Drucksache 18/79) fand am 07.05.2014 ein Erweitertes Berichterstattergespräch (also eine nichtöffentliche Anhörung) vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages statt.

    In 10 Tagen, am 25.9., stehen die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs auf der Tagesordnung des Bundestags: http://www.bundestag.de/dokumente/tage…dnung_54/277264 TOP 16.

    Das Gesetz ist inzwischen im Bundesgesetzblatt I. Nr. 57/2014 vom 12.12.2014 verkündet worden.

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