Interessant wird auch die Umsetzung der Nachlass- und Betreuungsgerichte. Bis 31.12. noch in den alten Räumen mit alter Edv und alter Zuständigkeit als Notariat im Vollbetrieb und ab 1.01. in den neuen Räumen mit neuer Edv und neuer Zuständigkeit als Amtsgericht im Vollbetrieb. Wann ziehen wir um? Wann ziehen die Akten um? Wann ziehen die Daten um? Wann wir auf die neue Edv geschult? Wann werden die Akten von x Notariaten beim Amtsgericht zusammengeführt und neu registriert, damit man überhaupt noch was findet? Bei den Grundbuchämtern geht das Amt für Amt über viele Jahre. Bei den Nachlassgerichten und Betreuungsgerichten vom 31.12. auf den 1.01.
Hier ziehen die Nachlassgerichte von 7 Notariaten an ein Amtsgericht um. Die neuen - zwei - Nachlassrichter werden dort am 02.01.2018 u.a. vorfinden: - dutzende ungeöffnete Kisten von Nachlassakten (evtl. auch Betreuungsakten) und von amtl. verwahrten Testamenten, die am neuen Amtsgericht garantiert noch niemand erfasst hat, - dutzende krumme Nachlassfälle, die das abgebende Nachlassgericht nicht mehr bearbeiten konnte oder wollte - Berge von Notariatsurkunden, die das neue Amtsgericht in Verwahrung nehmen muss und die für die Jahre vor 2003 (Einführung von NOAH) nur anhand von Karteikästen aufgefunden werden können.
... und die (mangels Weiterführung von NOAH bei den Amtsgerichten) wegen fehlender Lesbarkeit der Daten nicht mehr wiedergefunden werden können.
So sieht's aus!