Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Gemäß der Beck-aktuell-Redaktion vom 19.12.



    "Ministerrat gibt grünes Licht für Notariatsreform in Baden-Württemberg


    edity by Kai: Text aus urheberrechtlichen Gründen entfernt.

  • Wie sind diese Bezirksnotare eigentlich besoldungsmäßig eingestuft? Ist das eine Sonderlaufbahn im gehobenen Dienst?

    Bearbeiten sie tatsächlich das gesamte Spektrum der Notartätigkeiten, welches in den anderen Bundesländern von den "normalen" Notaren beackert wird?
    :gruebel:

  • Von der Seite der Notarakademie BW:

    Direkt nach Abschluss der Notarprüfung:
    Zuerst Tätigkeit im Dienst des Landes Baden-Württemberg zunächst als Notarvertreter/-in (Besoldung A 12) mit Beförderungsmöglichkeit zum/zur Bezirksnotar/-in (Besoldung A 13 / A14)

    Zum Berufsbild:
    zuständig für Beurkundung von Rechtgeschäften (alle Rechtsgebiete des Zivilrechts) mit Beratung/Entwurfsfertigung/Beurkundungsverhandlung; sie sind Nachlass- und Vormundschaftsrichter und führen das Grundbuch ihres Bezirks.

  • Tja, da kommt noch ein ganzes Stück Arbeit auf uns zu, gerade was mit den Bezirksnotaren werden soll bereitet mir Kopfzerbrechen.
    Rechtspfleger sind es keine und aufgrund ihrer Ausbildung nur eingeschränkt einsetzbar, dafür aber dicke besser besoldet.

    BTW: Latein ist interessant, ich bin aber später mit der Wahl aus der 7. Französisch besser gefahren.

  • Das Justizministerium Ba-Wü hat inzwischen bekannt gegeben , auf welche 11 ( von 108 Amtsgerichten ) die Grundbuchämter ( bis 2018 ) konzentriert werden.
    Da werden sich so manche Grundbuchrechtspfleger in den hiesigen Großstädten die Augen reiben , da der größere Teil der ( neuen ) Grundbuchamtsgerichte sich auf dem flachen Land befindet.

    Laut JuMi war es allerdings eine politische Entscheidung , bewusst die ländlichen Bezirke zu stärken.

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    Konzentration der Grundbuchämter auf elf Amtsgerichte

    Goll: „Es war uns wichtig, auch strukturschwächere Regionen zu berücksichtigen“


    Die bislang 662 bei den Kommunen angesiedelten sowie die elf staatlichen Grundbuchämter des Landes werden im Rahmen der Notariats- und Grundbuchreform bis spätestens 1. Januar 2018 auf insgesamt elf Standorte in Baden-Württemberg konzentriert. Das haben die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen beschlossen, teilte Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Mittwoch (2. April) in Stuttgart mit.

    „Es war uns wichtig, auch strukturschwächere Regionen zu berücksichtigen. Wir haben bewusst nicht vorrangig die Ballungszentren bedacht“, erklärte Goll. Mit der derzeit erfolgenden Umstellung auf das elektronische Grundbuch werde die Grundbuchführung auf die Amtsgerichte Tauberbischofsheim, Maulbronn, Achern, Emmendingen, Villingen-Schwenningen, Schwäbisch Gmünd, Heilbronn, Waiblingen, Böblingen, Sigmaringen und Ulm übertragen, so der Minister.

    Hand in Hand mit der seit 2000 laufenden Digitalisierung der Grundbuchblätter erfolge nun bis spätestens Anfang 2018 die flächendeckende Umstrukturierung. Für die Bürgerinnen und Bürger soll sich dabei nichts ändern. „Es ist geplant, dass die Gemeinden künftig eine Grundbucheinsichtstelle vorhalten können. Wo die Grundbuchführung stattfindet, ist letztlich unerheblich, solange der Bürger vor Ort bequem Einsicht in das - dann elektronische - Grundbuch nehmen kann“, verdeutlichte Goll.

    Der Ministerrat hatte am 17. Dezember 2007 die für die kommenden Jahre geplante Modernisierung des Notariats- und Grundbuchwesens beschlossen. Teil des Beschlusses war die Konzentration der Grundbuchführung bei einer begrenzten Anzahl von Amtsgerichten.

  • Ja, das würde mich auch interessieren!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • "...werde die Grundbuchführung auf die Amtsgerichte Tauberbischofsheim, Maulbronn, Achern, Emmendingen, Villingen-Schwenningen, Schwäbisch Gmünd, Heilbronn, Waiblingen, Böblingen, Sigmaringen und Ulm übertragen"

    das muss man sich mal auf der Landkarte geben:eek:

  • Und vor allem ist nicht alles in Stuttgart zentralisiert.

    Bei dem künftigen "nordbadischen" Grundbuchamt Tauberbischofsheim geht es immerhin darum , dass dort bis zu 80 Stellen geschaffen werden .
    So wird aus einem kleinen Amtsgericht eine der großen Justizbehörden hier im Land.:daumenrau

  • Also ich habe mir mal die Orte auf einer Landkarte markiert....


    Ganz schön große Lücken. Also ich hätte mir die Verteilung etwas "verteilter" vorgestellt. Alleine im Umkreis 80 km von Stuttgart gibt es z.B. 5 der insg. 11 Grundbuchämter.

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  • Manche Gerichte müssen wirklich einen roßen Flächenbezirk abdecken.
    Aber immer noch besser um Stuttgart herum , als in Stuttgart.
    Ich hab irgendwie eine "Haupstadtallergie".:D

  • Der ewige Zwist zwischen Badenern und Württembergern;)!

    Die Standorte der Grundbuchämter sind nun zwar mal bekannt, aber ob sich das auch mit dem Zuständigkeitsbereich deckt, wird sich noch zeigen. Die zuständige Grunderwerbsteuerstelle für Veräußerungen von Grundbesitz der Gemarkung Stuttgart ist ja auch das FA Tauberbischofsheim, Außenstelle Bad Mergentheim!

  • Mein Beitrag von oben hat sich überholt. Auf der Homepage des Justizministeriums BaWü ist bereits der Zuständigkeitsbereich genannt.

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