Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Nach 1990 sind doch im Osten haufenweise Leihbeamte mit "Buschzulage" rumgerannt um hier alles zum Laufen zu bringen, vlt. gibt es so was im Länderverbund f-Star jetzt umgekehrt?

    Wie soll denn dann die Zulage heißen? "FU-Star-Erschwerniszulage" oder eher "NOAH-NOAH-Zulage"?

  • Das wird ein hartes Jahr, unter dem wird's wohl nicht werden.

    Der Resturlaub 2017 will ab 01.02.2018 dennoch genommen werden.:)

    Oder noch vor der Urlaubssperre Ende 2017.

    Dann geht man die Restlaufzeit der Notariate vielleicht mit etwas mehr Entspannung an!

  • Einen Vorteil hat forumSTAR allerdings :
    Den rechtlich nicht möglichen Entgegennahmebeschluss ( NOAH ) kennt forumSTAR nicht ! :teufel:

    Vielleicht bringen die Bezirksnotare, die in die Amtsgerichte kommen, den Entgegennahmebeschluss dann mit. :teufel: Wer aus tiefster Überzeugung jahrelang Entgegennahmen irgendwelcher Schriftstücke beschlossen hat, wird das nicht von heute auf morgen ablegen können. Man stelle sich dann nur die Situation vor, dass ein Bezirksnotar einen gerade von der FH gekommenen Absolventen einarbeiten soll. Absolvent: "Ich habe da mal von Entgegennahmebeschlüssen gehört..." Bezirksnotar: "Ooooooh, wenn Sie das nicht machen...". Die Notariatsreform trägt den Entgegennahmebeschluss erst in die Fläche. In ein paar Jahren wird in BaWü alles förmlich entgegengenommen. :D ;)

    Wenn ich so etwas wie in diesem Artikel lese frage ich mich, warum nicht öfters der Entschädigungsanspruch gegen das Land gemäß § 198 Abs. 1, 2 GVG geltend gemacht wird. Die Voraussetzungen dürften unproblematisch vorliegen.

    Wäre doch eine gute Geschäftsidee für Anwälte, sich auf die Geltendmachung dieser Entschädigungsansprüche zu spezialisieren. ;)

    Vielleicht ist es den Betroffenen nicht bewusst, dass es diese Möglichkeit gibt. Es stellt sich die Frage: Wie reagiert ein Notar auf die Nachfrage, warum seit einer langen Zeit keine Eintragung vorgenommen wurde und ob und wie er das forcieren kann? Vielleicht wird der amtliche Notar in BaWü auch als solche Autorität wahrgenommen, dass man bei ihm keinen Stress machen mag?

    Was zieht die Abläufe so in die Länge? Ich habe letztes Jahr eine Wohnung (in Niedersachsen) gekauft: die Vormerkung wurde innerhalb weniger Tage eingetragen, der Eigentümerwechsel innerhalb weniger Wochen nach Kaufpreiszahlung.

  • ....Was zieht die Abläufe so in die Länge? Ich habe letztes Jahr eine Wohnung (in Niedersachsen) gekauft: die Vormerkung wurde innerhalb weniger Tage eingetragen, der Eigentümerwechsel innerhalb weniger Wochen nach Kaufpreiszahlung.

    Da die eiligen Vorgänge priorisiert werden
    http://www.nq-online.de/nq_50_37579_Gr…-Wartezeit.html
    hat dies in Ermangelung ausreichenden Personals zwangsläufig zur Folge, dass (Zitat:) „nicht-eilige Verfahren in der Bearbeitung zunächst zurückzustehen hätten, wodurch sich deren Bearbeitungszeiten entsprechend verlängerten“.

    Und dass das Personal nicht ausreicht, ist im INFOHeft 3/2016 vom Dezember 2016 auf der Seite 1 (nochmals) thematisiert worden („Die Kollegen im badischen Landesteil haben in den letzten Jahren - bedingt durch die frühere Umsetzung der Grundbuchamtsreform - bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit gehen müssen, damit die Auswirkungen des Personalmangels und reformbedingter Mehrarbeit nicht allzu schlimm wurden. Trotz des enormen Einsatzes vieler von Ihnen waren riesige Rückstände wie z.B. in den zentralen Grundbuchämtern Emmendingen, Villingen und Achern nicht zu vermeiden….. Der enorme Personalmangel – der Deckungsgrad wird gerade flächendeckend auf 85 % heruntergefahren, Tendenz für 2017 weiter fallend – führt zu einer Arbeitsüberlastung, die viele Kolleginnen und Kollegen an den Rand der Leistungsfähigkeit bringen wird und darüber hinaus. …")

    edit by Kai: Link und übernommenen Text vorsorglich entfernt

    Auch gibt es nicht in jeder ehedem grundbuchführenden Gemeinde eine Einsichtsstelle, was den Zugang zu den Unterlagen erschwert, s.
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.zentral…9766753f46.html

    Bei den Pressemitteilungen über die Rückstandszeiten ist aber auch Skepsis angebracht. Die Beteiligten gehen idR davon aus, dass mit der Einreichung der Urkunde beim Grundbuchamt alles getan sei. Dem ist jedoch leider oftmals nicht so. Ich habe das hier
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1030637
    oder hier
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1088402
    dargestellt.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Sorry Prinz, die Quelle für Dein langes Zitat sieht nicht sehr seriös aus, auch wenn das Wort Rechtsanwalt dabeisteht. Wenn man dem Link folgt, liest man was von "Liebe Wut- und Zornbürger".


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Mag sein. Die Aussage über die Rückstände erscheint mir aber glaubhaft. Schon im Juli 2014 hat ein einfacher Eigentumswechsel 1/2-1 Jahr gedauert und es entfielen auf einen Rechtspfleger 1000 GRG Rückstand; s. hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post962456

    Und aus den Veröffentlichungen in #2283 und den Aussagen in den INFO-Heften 2/2016 und 3/2016 ergibt sich, dass die Rückstände weiter angewachsen sind. Das lässt sich auch den Postings hier im Forum entnehmen, z. B. hier:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1088124

    Und wenn im INFO-Heft 2/2016 ausgeführt wird: „…am 24. März diesen Jahres habe ich Sie aufgefordert, mir Ihre Situation vor Ort und die Probleme, mit denen Sie täglich kämpfen, zu schildern. In den folgenden Tagen und Wochen erreichte mich eine regelrechte Flut an Zuschriften. Ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich bei allen bedanken, die sich die Mühe gemacht haben und mir geschrieben haben. Ich habe jede Mail und jeden Brief mit großem Interesse gelesen, auch wenn die Lektüre mitunter sehr düster und bedrückend war…“, dann entspricht das der aktuellen Situation, an der die „erstrittenen“ 33 neuen Rechtspflegerstellen (INFO-Heft 3/2016) noch nichts geändert haben können, weil die Rechtspfleger für diese (k.-w. = künftig wegfallenden) Stellen erst noch ausgebildet werden müssen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Zu den Bearbeitungszeiten finden sich auf den Homepages der beiden nachfolgenden Gerichte folgende ( allgemein gehaltene ) Aussagen:

    1.) AG Emmendingen

    Die Bearbeitung von Eintragungsanträgen obliegt Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Über die Reihenfolge der Bearbeitung der Anträge entscheidet der zuständige Grundbuchsachbearbeiter weisungsfrei. Grundsätzlich werden dabei Anträge auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung oder Grundschuldbestellungen vorrangig bearbeitet. Im Übrigen wird bei der Festlegung der Bearbeitungsreihenfolge auch das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten beachtet, sofern dies aus dem Antrag oder sonst ersichtlich ist. Aussagen zu den Bearbeitungszeiten sind wegen der Vielgestaltigkeit der Sachverhalte nicht möglich.

    2.) AG Villingen-Schwenningen

    Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck und besonderem Engagement an diesem Reformprojekt. Aufgrund der Menge und Komplexität der zu erfassenden Daten bzw. Akten und der zu beachtenden Sorgfalt in diesem hochsensiblen Bereich lassen sich allerdings in der Übergangszeit, insbesondere in den ersten Monaten nach der Abgabe von Grundbuchämtern, Wartezeiten leider nicht vermeiden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

    In der Rubrik "Presse" schweigen sich die jeweiligen Pressesprecher der Behörden zu den dortigen "Zuständen" jeweils aus.
    Wahrscheinlich besteht die Order von ganz oben , den schwarzen Peter beim JuMi abzuladen.

    Beschwerden des gemeinen Bürgers werden offensichtlich derzeit aber nur bei Regionalzeitungen ( s. die Links von Prinz :daumenrau ) und einzelnen Landtagsabgeordneten abgeladen.

  • Ich kann nur als Makler für Mannheim sprechen: hier flutsch es seit der Reform völlig problemlos. Alles besser als vorher. Und meine Kollegen im württembergischen berichten mir auch nichts schlimmes.

    Sorry, aber ich halte das alles für negative Stimmungsmache.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Dann erklär uns doch mal , warum die Grundbuchamtsreform im Südbadischen ( inzwischen jahrelang ! ) so aus dem Ruder läuft.
    Wer lesen kann , ist klar im Vorteil: Ich habe nie von Nordbaden gesprochen !
    Und ich kann mir auch nicht vorstellen , dass der BDR-Landesvorsitzende überhaupt keine Rückmeldungen aus dem Württembergischen erhalten hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolf (7. März 2017 um 08:44)

  • Dann erklär uns doch mal , warum die Grundbuchamtsreform im Südbadischen ( inzwischen jahrelang ! ) so aus dem Ruder läuft. Wer lesen kann , ist klar im Vorteil: Ich habe nie von Nordbaden gesprochen ! Und ich kann mir auch nicht vorstellen , dass der BDR-Landesvorsitzende überhaupt keine Rückmeldungen aus dem Württembergischen erhalten hat.



    Ich habe von Kollegen gehört (also reines Hörensagen), dass in Württemberg vereinzelt Grundakten ans Zentrale GBA gewandert sind, bei denen sofort zu sehen war, dass das lokale Grundbuchamt Eintragungen bzw. Entscheidungen jahrelang verschleppt hat. Das dann zu einem Problem der Zentralen Grundbuchämter zu machen erscheint mir doch etwas ungerecht.

    Nach Südbaden habe ich wenig Kontakte :D

    Aber nochmals: wenn die Situation so dramatisch wäre, wären wir Makler die ersten, die es mitbekommen und uns beschweren würden, da unsere Bezahlung in der Regel an der Erfüllung von Kaufverträgen hängt. Ich habe einige Kollegen in B-W und noch keine Klagen gehört. Ganz im Gegenteil, man ist z.B. bei der Beschaffung von Grundbuchauszügen oder Bewilligungen aus den Grundakten sehr froh, endlich zentrale Ansprechpartner zu haben und sich nicht mehr mit zig-hundert Grundbuchämtern rumschlagen zu müssen.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Ich schätze mal , dass Ihr regelmäßig Euer Geld bekommt , wenn der Kaufpreis bezahlt ist.
    Will heißen , dass Grundschuld u. ggf. Erwerbsvormerkung im Grundbuch eingetragen sind.
    Und diese werden ja auch von den ZGÄ bevorzugt als Eilfälle behandelt.
    Dass man dann 1,5 Jahre auf den Eigentumswechsel im GB warten muss, bekommt Ihr als Makler doch grs. gar nicht mehr mit.

  • 0,5 Jahre (oder in alter Währung: 5 bis 9 Monate) ist auch in anderen Bundesländern mit lang eingespielten Grundbuchämtern duchaus nicht unüblich.

    Von daher finde ich 1,5 Jahre für Umschreibungen angesichts des Ausmaßes der Umstellung und des Chaos, welches jahrzentelang "weggewurschtelt" - und wohl vor allem bei den gemeindlichen Grundbuchämtern in Baden auch schlicht vertuscht - wurde, nicht systemgefährdend. Und die Horrorgeschichten, dass man auf "einfache Auskünfte monatelang" warten müsste, wie es der freundliche RA Dr. Wutbürger behauptet, kann ich auch nicht bestätigen. Ich bin da eher bei Bukowski und mache drei Kreuze, dass die Gemeinden nicht mehr zuständig sind (Württemberg war dagegen nie ein Problem gewesen).

    Und alle die jammern dass es keine Einsichtsstelle in jeder Gemeinde gibt: In andern Bundesländern, die zentralisierte Grundbuchämter haben, gibt es in der Regel eine Einsichtsstelle am AG, nicht in jeder Gemeinde. Geht auch.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Offenbar haben

    1.) betroffene Bürger / Kommunen
    2.) ein Teil der vom Grundbuch betroffenen Rechtspflegerschaft

    eine andere Wahrnehmung, was als Bearbeitungszeit hinzunehmen ist und was nicht .

    Ja klar, für die Kommunen (Dienstherren der Ratsschreiber!) ging bisher immer alles ganz fix. Oder man hat alles liegengelassen und so getan, als ob's gemacht wäre. Fällt ja keinem auf. Nun sind sie genauso Verfahrensbeteiligte wie alle anderen auch. "Gell, tragscht mal äbe schnell ei!" ist nicht mehr. Das tut natürlich dem Ego nicht gut.

    Und die Rechtspflegerschaft, die die Sch***e jetzt aufräumen muß, ist wahrlich auch nicht zu beneiden.

    Nur: früher war für alle Nichtgemeinden oder Auswärtigen der Verkehr mit den meisten badischen Grundbuchämtern eine absolute Qual. Es hat ja auch seinen Grund, dass in Baden bei Kaufverträgen Schuldfreistellungen oder -ablösungen über die beteiligten Banken abgewickelt wurden, nicht über die dazu nicht fähigen Notare/Grundbuchämter. Allen anderen Notaren in Deutschland würde die Aufsicht bei der Geschäftsprüfung die entsprechenden Verträge um die Ohren hauen.

    Man kann sich von daher teilweise - und unabhängig davon, dass die Reform auch nicht unbedingt optimal umgesetzt und jedenfalls, und dann noch in einem der reichsten Bundesländer, die erforderlichen Personal-, Material- und Finanzressourcen nicht bereitgestellt wurden - des Eindrucks nicht erwehren, dass sich erneut bewahrheitet, dass man, wenn man einen Teich trockenlegen will, nicht die Frösche um ihre Meinung fragen darf.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Offenbar haben 1.) betroffene Bürger / Kommunen 2.) ein Teil der vom Grundbuch betroffenen Rechtspflegerschaft eine andere Wahrnehmung, was als Bearbeitungszeit hinzunehmen ist und was nicht .

    Ja klar, für die Kommunen (Dienstherren der Ratsschreiber!) ging bisher immer alles ganz fix. Oder man hat alles liegengelassen und so getan, als ob's gemacht wäre. Fällt ja keinem auf. Nun sind sie genauso Verfahrensbeteiligte wie alle anderen auch. "Gell, tragscht mal äbe schnell ei!" ist nicht mehr. Das tut natürlich dem Ego nicht gut. Und die Rechtspflegerschaft, die die Sch***e jetzt aufräumen muß, ist wahrlich auch nicht zu beneiden. Nur: früher war für alle Nichtgemeinden oder Auswärtigen der Verkehr mit den meisten badischen Grundbuchämtern eine absolute Qual. Es hat ja auch seinen Grund, dass in Baden bei Kaufverträgen Schuldfreistellungen oder -ablösungen über die beteiligten Banken abgewickelt wurden, nicht über die dazu nicht fähigen Notare/Grundbuchämter. Allen anderen Notaren in Deutschland würde die Aufsicht bei der Geschäftsprüfung die entsprechenden Verträge um die Ohren hauen. Man kann sich von daher teilweise - und unabhängig davon, dass die Reform auch nicht unbedingt optimal umgesetzt und jedenfalls, und dann noch in einem der reichsten Bundesländer, die erforderlichen Personal-, Material- und Finanzressourcen nicht bereitgestellt wurden - des Eindrucks nicht erwehren, dass sich erneut bewahrheitet, dass man, wenn man einen Teich trockenlegen will, nicht die Frösche um ihre Meinung fragen darf.



    Uneingeschränkte Zustimmung.

    Wolf
    Nein, auch die Eigentumsumschreibungen sind für uns relevant. Denn an ihnen hängt die Pflicht der Käufer, das Hausgeld bei Wohnungen an die Verwaltung zu bezahlen und z.B. auch die Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer, die immer der in Rechnung gestellt bekommt, der am 01.01. im Grundbuch steht.

    Klar, die Eigentumsumschreibung dauert länger als die AV oder die Grundschuld. Aber mehr als 4-6 Monate habe ich bisher nicht erlebt. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Und solche Bearbeitungszeiten waren z.B. im benachbarten Hessen oder Rheinland-Pfalz bisher auch normal.

    Nochmal: ich will die Sache nicht schönreden, es scheint in Südbaden mehr Probleme zu geben, als im Norden, dass will ich mangels näheren Einblicks nicht abstreiten. Aber einen Stillstand der Rechtspflege zu propagieren halte ich trotzdem für völlig überzogen.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Offenbar haben 1.) betroffene Bürger / Kommunen 2.) ein Teil der vom Grundbuch betroffenen Rechtspflegerschaft eine andere Wahrnehmung, was als Bearbeitungszeit hinzunehmen ist und was nicht .

    Ja klar, für die Kommunen (Dienstherren der Ratsschreiber!) ging bisher immer alles ganz fix. Oder man hat alles liegengelassen und so getan, als ob's gemacht wäre. Fällt ja keinem auf. Nun sind sie genauso Verfahrensbeteiligte wie alle anderen auch. "Gell, tragscht mal äbe schnell ei!" ist nicht mehr. Das tut natürlich dem Ego nicht gut. Und die Rechtspflegerschaft, die die Sch***e jetzt aufräumen muß, ist wahrlich auch nicht zu beneiden. Nur: früher war für alle Nichtgemeinden oder Auswärtigen der Verkehr mit den meisten badischen Grundbuchämtern eine absolute Qual. Es hat ja auch seinen Grund, dass in Baden bei Kaufverträgen Schuldfreistellungen oder -ablösungen über die beteiligten Banken abgewickelt wurden, nicht über die dazu nicht fähigen Notare/Grundbuchämter. Allen anderen Notaren in Deutschland würde die Aufsicht bei der Geschäftsprüfung die entsprechenden Verträge um die Ohren hauen. Man kann sich von daher teilweise - und unabhängig davon, dass die Reform auch nicht unbedingt optimal umgesetzt und jedenfalls, und dann noch in einem der reichsten Bundesländer, die erforderlichen Personal-, Material- und Finanzressourcen nicht bereitgestellt wurden - des Eindrucks nicht erwehren, dass sich erneut bewahrheitet, dass man, wenn man einen Teich trockenlegen will, nicht die Frösche um ihre Meinung fragen darf.



    Uneingeschränkte Zustimmung.

    Wolf
    Nein, auch die Eigentumsumschreibungen sind für uns relevant. Denn an ihnen hängt die Pflicht der Käufer, das Hausgeld bei Wohnungen an die Verwaltung zu bezahlen und z.B. auch die Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer, die immer der in Rechnung gestellt bekommt, der am 01.01. im Grundbuch steht.


    Nur mal aus Interesse, welche Relevanz hat das für die Vergütung des Maklers? Diese dürfte doch schon eher fällig werden, wie oben von Wolf dargestellt, oder? :gruebel:

  • Es hat die Relevanz, dass der Käufer als Kunde erst dann den Kauf als vollzogen ansieht (womit er ja recht hat) und Probleme in der Phase der Umschreibung weiterhin mit uns thematisiert.

    Wenn also z.B. nach Beantragung der Eigentumsumschreibung irgendwelche Probleme auftreten wenden sich die Beteiligten in aller Regel nicht ans Grundbuchamt (davor hat man zuviel Respekt) sondern an den Makler, der soll das regeln. Und das versuchen wir auch, denn die Parteien auf Notar und GBA zu verweisen sieht nicht gut aus.

    Von daher sind mir zwar nicht alle, aber doch viele Probleme auch während der Eigentumsumschreibung durchaus bekannt: neue Zwangssicherungshypotheken nach Eintragung der AV, Eintragungen Insoverfahren nach AV, plötzliche wochenlange Erkrankung des zuständigen Rechtspflegers, Mängel der Vertretung auf Käuferseite bei juristischen Personen, die natürlich bei der AV egal waren, nicht gezahlte Kostenvorschüsse an den Verkäufer für Lastenfreistellungskosten usw., usw.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Ich kann nur als Makler für Mannheim sprechen: hier flutsch es seit der Reform völlig problemlos. Alles besser als vorher. Und meine Kollegen im württembergischen berichten mir auch nichts schlimmes.

    Sorry, aber ich halte das alles für negative Stimmungsmache.

    Über 15.000 (in einem ZGA!) offene Verfahren sind natürlich "negative Stimmungsmache". Entschuldigung, als Betroffene geht mir da leider die Hutschnur etwas hoch.
    Zumal es mittlerweile auch aus dem nordbadischen Bereich vereinzelte Stimmen gibt, die sich vor der Eingliederung "Heidelberg" fürchten. Man arbeitet jetzt bereits an der Grenze.
    Von Böblingen möchte ich mal gar nicht anfangen...

    Ich möchte auch gar keine großartige Diskussion lostreten. Es ist nur immer einfach als Außenstehender sich auf solche Informationen zu berufen.

    Einmal editiert, zuletzt von Sonja (9. März 2017 um 07:07) aus folgendem Grund: Klarstellung der offenen Verfahren

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