Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • zu BWGZ Ausgabe 20:
    Die Justiz bzw. das Land BW hat lediglich zugestanden, eine Bundesratsinitiative zu unterstützen, wonach auch Beamte des geh. nichtt. Verwaltungsdienstes Rechtspflegertätigkeiten ausüben dürfen sollen. Unabhängig ob das jemals so Gesetzeslage wird, hat die Justiz zwischenzeitlich genügend eigene Rechtspfleger ausgebildet. Ratschreiber mit Rechtspflegerstudium können sich zwar bewerben. Aber selbst die bekommen derzeit mehr oder minder direkt gesagt, dass es nach heutiger Planung für sie keine Verwendung bei der Justiz gibt. Ich zweifle daher sehr daran, dass die Justiz ernsthaft die Übernahme von Beamten des geh. nichtt. Verwaltungsdienstes in Erwägung zieht.

  • Wie man so hört, werden für das Zentralarchiv in Kornwestheim in der 3. KW 2012 die Möbel geliefert. Das Personal für den Unterstützungsbereich soll ab 1.3.2012 den Dienst antreten..

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • zu BWGZ Ausgabe 20:
    Die Justiz bzw. das Land BW hat lediglich zugestanden, eine Bundesratsinitiative zu unterstützen, wonach auch Beamte des geh. nichtt. Verwaltungsdienstes Rechtspflegertätigkeiten ausüben dürfen sollen. Unabhängig ob das jemals so Gesetzeslage wird, hat die Justiz zwischenzeitlich genügend eigene Rechtspfleger ausgebildet. Ratschreiber mit Rechtspflegerstudium können sich zwar bewerben. Aber selbst die bekommen derzeit mehr oder minder direkt gesagt, dass es nach heutiger Planung für sie keine Verwendung bei der Justiz gibt. Ich zweifle daher sehr daran, dass die Justiz ernsthaft die Übernahme von Beamten des geh. nichtt. Verwaltungsdienstes in Erwägung zieht.

    Da liegst Du -offen gesagt- ziemlich falsch. Das OLG sagt ganz etwas anderes. Da die ersten staatlichen Grundbüchämter frühestens 2013 in die Amtsgerichte integriert werden, ist das staatliche Rechtspflegerpersonal (inkl. Bereiser auf dem Lande etc.) 2012 noch vollständig gebunden. Berufsanfänger (= Absolventen der Prüfungsjahrgänge 2011 und 2010) werden nämlich definitiv nicht bei den neuen Amtsgerichtsgrundbuchämtern eingesetzt, hier sind die Personalveranwortlichen bei OLG und JuM endlich einmal erfrischend realistisch. Daher ist man zu Beginn im April 2012 auf Ratschreiber angewiesen. Und das ist auch gut und völlig richtig. Meine Meinung zu diesem Thema habe ich ja bereits zu genüge kund getan.

  • zu # 705:
    Ich kann mir das nicht vorstellen, da ich es für sehr gewagt halte, Ratschreiber ohne Rechtspflegerstudium und ohne jegliche Zusatzausbildung Grundbucheintragungen vornehmen zu lassen.

  • zu # 705:
    Ich kann mir das nicht vorstellen, da ich es für sehr gewagt halte, Ratschreiber ohne Rechtspflegerstudium und ohne jegliche Zusatzausbildung Grundbucheintragungen vornehmen zu lassen.

    Ich bezog mich nur auf Ratschreiber mit bestandener Rechtspflegerprüfung.

  • Farnon hat recht, wurde bereits bei der Info-Veranstaltung für Mitglieder der staatl. GBÄ und Bereisungsrechtspfleger am 25.10.2011 in Freiburg verkündet, dass Ratschreiber mit Rechtspflegerbefähigung gleich zu Beginn bei den künftigen GBÄ dabei sein werden.

  • zu Nr. 706:
    Was für ein Standesdünkel der Rechtspfleger!
    Wiese sollen die Grundbuchratschreiber - mit Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst - , welche jahre- und jahrzehntelang Grundbucheintragungen gemacht haben (mit Ausnahme der Unterschrift darunter) dies plötzlich nicht mehr können und dürfen? Und dies gerade jetzt zu den Zeiten des Umbruchs, wo sie doch so dringend - als erfahrene Hasen - gebraucht würden?

  • zu # 705:
    Ich kann mir das nicht vorstellen, da ich es für sehr gewagt halte, Ratschreiber ohne Rechtspflegerstudium und ohne jegliche Zusatzausbildung Grundbucheintragungen vornehmen zu lassen.

    Ich bezog mich nur auf Ratschreiber mit bestandener Rechtspflegerprüfung.

    Und die gibt es? Oder sollen die die Prüfung noch ablegen?

    Ratsschreiber mit Rechtspflegerprüfung - warum sollte so jemand derzeit noch als Ratsschreiber tätig sein?


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • #710:

    Die Frage verstehe ich nicht so ganz. Die Möglichkeit des Wechsels gibt es ja jetzt erst im Rahmen der Grundbuchreform ab April 2012.

    Ratschreiber mit Rechtspflegerprüfung gibt es, weil es in Baden-Württemberg immer mal wieder eine Welle gab, wo das Land nur sehr wenige Prüfungsabsolventen übernahm und das schon in Zeiten, wo es in anderen Bundesländern stets noch Übernahmequoten von 100% gab. Das Ratschreiberamt war da eine Möglichkeit unterzukommen, ohne das Bundesland wechseln zu müssen, arbeitslos zu werden oder umzuschulen. Dann gab es immer mal wieder Rechtspfleger bei staatl. GBÄ, denen die Arbeitsweise, Arbeitsatmosphäre, Arbeitsbelastung beim kommunalen GBA viel mehr zusagte, als die Arbeit im staatlichen GBA oder Bereisungsrechtspfleger. Wieder andere wurden durch die schnelleren und besseren Beförderungsaussichten, Karrieremöglichkeiten bei den Kommunen gelockt. Bisher war nur der Wechsel vom Land zur Kommune praktisch möglich, eine Rückkehrmöglichkeit zum Land gab es nicht. Nun ergibt sich erstmals die Möglichkeit wieder zum Land zu wechseln, ob gezwungenermaßen (weil die Kommune keine Aufgabe oder freie Planstelle zur Weiterbeschäftigung hat) oder freiwillig, sei dahingestellt.

    #709:
    Ich komme nicht umhin, Dir im Prinzip zuzustimmen.:2sorry:

  • Versteh nicht so recht, was das mit Standesdünkel der Rechtspfleger zu tun haben soll.
    Selbstverständlich wären - gerade in der Umbruchphase - die Berufserfahrungen langjähriger Ratschreiber ohne Rechtspflegerprüfung willkommen.

    Die Schranke zieht jedoch bisher für Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes das Rechtspflegergesetz.
    Was eine gesetzliche Schranke mit Standesdünkel zu tun haben soll.:gruebel:

  • Auch Ratschreiber des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes sollen als Rechtspfleger in die Grundbuch führenden Amtsgerichte übernommen werden. (BWGZ 20/2011).

    ... und was sollen die dort tun?
    (Vgl. § 2 RPflG) :confused:

    Versteh nicht so recht, was das mit Standesdünkel der Rechtspfleger zu tun haben soll.
    Selbstverständlich wären - gerade in der Umbruchphase - die Berufserfahrungen langjähriger Ratschreiber ohne Rechtspflegerprüfung willkommen.

    Die Schranke zieht jedoch bisher für Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes das Rechtspflegergesetz.
    Was eine gesetzliche Schranke mit Standesdünkel zu tun haben soll.:gruebel:

    Sehe ich genauso (siehe oben).
    Das hat nichts mit Standesdünkel zu tun.
    Beamte des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes (frühere "Dipl.-Verwaltungswirt (FH)") dürfen ohne Änderung des RPflG (= Bundesrecht) keine Rechtspflegertätigkeiten wahrnehmen.
    - Egal, wie gut sie in der Praxis waren und wie lange sie schon Grundbuchratschreiber waren -.

  • zu Nr. 706:
    Wieso sollen die Grundbuchratschreiber - mit Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst - , welche jahre- und jahrzehntelang Grundbucheintragungen gemacht haben (mit Ausnahme der Unterschrift darunter) ...

    Wenn ich das richtig verstehe, haben sie also gerade nicht eingetragen.

    Als Rechtspflegeranwärter haben wir im Loseblattgrundbuch auch fleißig "eingetragen" - auch mit Ausnahme der Unterschrift darunter. Dadurch wurden die Anwärter aber nicht zu Rechtspflegern.

  • zu Nr. 706:
    Was für ein Standesdünkel der Rechtspfleger!
    Wiese sollen die Grundbuchratschreiber - mit Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst - , welche jahre- und jahrzehntelang Grundbucheintragungen gemacht haben (mit Ausnahme der Unterschrift darunter) dies plötzlich nicht mehr können und dürfen? Und dies gerade jetzt zu den Zeiten des Umbruchs, wo sie doch so dringend - als erfahrene Hasen - gebraucht würden?


    Viele Ratschreiber leisten hervorragende Arbeit. Ohne Frage. Aber es ist ein kleiner Unterschied, ob ich Eintragungen vorbereite oder diese verantwortlich im Grundbuch zu unterschreiben habe. Nach dieser Logik könnte man nun auch alle Sachbearbeiter bei staatlichen Grundbuchämtern, welche dort über Jahre Eintragungen vorbereitet haben, als Rechtspfleger zulassen. Auch könnte man dieser Logik folgend alle Ratschreiber als Notare zulassen. Denn Sie haben ja jahrelang die Verträge für die Notartage auf ihren Grundbuchämtern vorbereitet.

  • Auch könnte man dieser Logik folgend alle Ratschreiber als Notare zulassen. Denn Sie haben ja jahrelang die Verträge für die Notartage auf ihren Grundbuchämtern vorbereitet.

    So ist es aber in der Tat !
    Die Ratschreiber in Baden-Württemberg sind u.a. befugt, Kauf- und Tauschverträge zu beurkunden, Auflassungen, Bewilligungen, Zustimmungen und Anträge zur Eintraguung oder Löschung von dinglichen Rechten. (§ 32 LFGG).

  • Zitat


    So ist es aber in der Tat !
    Die Ratschreiber in Baden-Württemberg sind u.a. befugt, Kauf- und Tauschverträge zu beurkunden, Auflassungen, Bewilligungen, Zustimmungen und Anträge zur Eintraguung oder Löschung von dinglichen Rechten. (§ 32 LFGG).

    ...und er soll nur in einfach gelagerten Fällen tätig werden. Auch § 32 LFGG. Und ohne Rechtspflegerprüfung sehe ich für den nichttechnischen Verwaltungsdienst beim Zentralen GBA schwarz.

  • Zitat


    So ist es aber in der Tat !
    Die Ratschreiber in Baden-Württemberg sind u.a. befugt, Kauf- und Tauschverträge zu beurkunden, Auflassungen, Bewilligungen, Zustimmungen und Anträge zur Eintraguung oder Löschung von dinglichen Rechten. (§ 32 LFGG).

    ...und er soll nur in einfach gelagerten Fällen tätig werden. Auch § 32 LFGG. Und ohne Rechtspflegerprüfung sehe ich für den nichttechnischen Verwaltungsdienst beim Zentralen GBA schwarz.

    ... und nur für den eigenen Bezirk sowie nur in den in § 32 III LFGG genannten Fällen. Ein Notar beurkundet aber auch Vfg. v. Todeswegen, Eheverträge, E.V., Angelegenheiten in Handelssachen uvm. und das unabhängig von der rechtlichen Schwierigkeit.

  • Die Rechtspfleger - Ratschreiber - Diskussion hängt mir langsam zum Halse raus.

    Ratschreiber mit Verwaltungsausbildung können als Rechtspfleger selbstverständlich nur tätig werden, wenn der Bundestag ein entsprechendes Änderungsgesetz (Bereichsrechtspfleger) auf Gesetzesinitiative des Bundesrats beschließt. Die Landesregierung will dies tun. Wird aber im Bundestag scheitern.

    So, dann wäre noch das Personal für die Serviceeinheiten (ist aber mittlerer Dienst). Da gibt es ja mittlerweile auch Ratschreiber die im mittleren Dienst sind und daher schon in einer Serviceeinheit arbeiten könnten. Oder bei der Grundbuchdatenzentrale, dort gäbe es noch am ehesten Aufgaben, die dem gehobenen Dienst zuzuordnen wären, ohne dass dies Aufgaben sein müssten, die dem Rechtspflegergesetz unterfallen. Da gibt es aber natürlich jede Menge Notariatsmitarbeiter, die ebenfalls künftig untergebracht werden müssen. Also auch das wenig wahrscheinlich.

    Daher wirds wohl bei den ca. 10 Ratschreibern im Land mit bestandener Rechtspflegerprüfung bleiben.

  • ... ob ich Eintragungen vorbereite oder diese verantwortlich im Grundbuch zu unterschreiben habe. Nach dieser Logik könnte man nun auch alle Sachbearbeiter bei staatlichen Grundbuchämtern, welche dort über Jahre Eintragungen vorbereitet haben, als Rechtspfleger zulassen....

    Naja, da gibt es schon einen gravierenden Unterschied, die Beschließer bereiten die Eintragungen vor, nachdem der Rechtspfleger den Antrag geprüft hat. Zwischenverfügungen und Zurückweisungsbeschlüsse schreibt der Rechtspfleger selbst. Beim kommunalen GBA prüft der Ratschreiber aber die Anträge selbstständig und entscheidet selbstständig -ohne einen Rechtspfleger oder Notar zuvor zu fragen - was und wie er es vorbereitet. Außerdem entwirft der Ratschreiber ebenfalls selbstständig und ohne Anleitung Zwischenverfügungen und Zurückweisungen. Außerdem hilft er Eintragungshindernisse zu beseitigen auch das selbstständig ohne Nachfrage beim Grundbuchbeamten. Außerdem verfügt er in der Regel über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium. Dann nimmt er in der Regel jährlich an einer einwöchigen Fortbildung teil, deren Niveau dem an der FH Schwetzingen durchaus entspricht (davon könnte sich die Justiz übrigens mal ein paar Scheiben abschneiden).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!