Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Kannst Du mit deiner Rolle in ForumStar Akten neu anlegen?

    Jeder Nutzer soll doch in ForumStar eine Rolle haben. Richter, Rechtspfleger und Serviceeinheit.

    Hilft Dir jemand, wenn Du mit Deinem Pensum nicht klar kommst? Der Richter? Die Serviceeinheit?

    Hast Du genügend Kapazitäten frei, um auszuhelfen?

  • Mit anderen Worten: Sie erhalten keine "Schulung", die diesen Namen auch nur ansatzweise verdient.


    Woher nimmst du die Kompetenz bzw. Sachkenntnis, dies zu beurteilen? Hast du mal an einer forumSTAR/Folia-Schulung teilgenommen?

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Kannst Du mit deiner Rolle in ForumStar Akten neu anlegen?
    Jeder Nutzer soll doch in ForumStar eine Rolle haben. Richter, Rechtspfleger und Serviceeinheit.
    Hast Du genügend Kapazitäten frei, um auszuhelfen?

    Erstens mal dürfte man keine Kapazitäten als Rpfl. frei haben, wenn z.B. bereits am 03.01.2018 das erste "Ausschlagungspublikum" bei der neuen Gerichtsabteilung aufschlagen könnte.
    Und zweitens bin ich mir noch nicht sicher , ob die neuen Leutz vom Notariat am 03.01.2018 bereits eine Akte mit forumSTAR für eine Ausschlagungserklärung anlegen können.
    Ob man eine Erbausschlagung zunächst ohne Aktenzeichen protokolieren kann ?:confused: Im BGB steht zumindest nichts von einem Aktenzeichen.:)

    Im übrigen kann man mit der Rolle Rechtspfleger in fS in der Tat selbst keine Akte anlegen.

  • Kannst Du mit deiner Rolle in ForumStar Akten neu anlegen?
    Jeder Nutzer soll doch in ForumStar eine Rolle haben. Richter, Rechtspfleger und Serviceeinheit.
    Hast Du genügend Kapazitäten frei, um auszuhelfen?

    Erstens mal dürfte man keine Kapazitäten als Rpfl. frei haben, wenn z.B. bereits am 03.01.2018 das erste "Ausschlagungspublikum" bei der neuen Gerichtsabteilung aufschlagen könnte.
    Und zweitens bin ich mir noch nicht sicher , ob die neuen Leutz vom Notariat am 03.01.2018 bereits eine Akte mit forumSTAR für eine Ausschlagungserklärung anlegen können.
    Ob man eine Erbausschlagung zunächst ohne Aktenzeichen protokolieren kann ?:confused: Im BGB steht zumindest nichts von einem Aktenzeichen.:)

    Im übrigen kann man mit der Rolle Rechtspfleger in fS in der Tat selbst keine Akte anlegen.

    Auf der Rechtsantragstelle kann mit dem Programm RASYS (NRW) ohne Aktenzeichen die Ausschlagung protokolliert werden. Wäre dem Bürger auch schlecht zu verkaufen: "Kommen Sie morgen wieder, ich kann heute kein Aktenzeichen anlegen." :gruebel:

  • Mit anderen Worten: Sie erhalten keine "Schulung", die diesen Namen auch nur ansatzweise verdient.


    Woher nimmst du die Kompetenz bzw. Sachkenntnis, dies zu beurteilen? Hast du mal an einer forumSTAR/Folia-Schulung teilgenommen?

    :daumenrau

    Bei 3+2 Tagen, vgl. #2436, ist man danach mit Informationen voll bis zum gehtnichtmehr. Für forumSTAR bzw. Folia kann ich das natürlich nicht unmittelbar beurteilen, habe aber diverse andere Schulungen besucht, in denen es um Anwendungen ging oder die anwendungslastig waren. Der genannte Effekt dürfte derselbe sein, unabhängig von der Anwendung.

  • Auf der Rechtsantragstelle kann mit dem Programm RASYS (NRW) ohne Aktenzeichen die Ausschlagung protokolliert werden. Wäre dem Bürger auch schlecht zu verkaufen: "Kommen Sie morgen wieder, ich kann heute kein Aktenzeichen anlegen." :gruebel:


    Das wird sich weitflächig gut verkaufen. Mindestens in Bayern in RASYS Geschichte.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Auf der Rechtsantragstelle kann mit dem Programm RASYS (NRW) ohne Aktenzeichen die Ausschlagung protokolliert werden. Wäre dem Bürger auch schlecht zu verkaufen: "Kommen Sie morgen wieder, ich kann heute kein Aktenzeichen anlegen." :gruebel:

    Warum gibt es dann keinen Zugang zur Fachanwendung für Nachlassverfahren?

  • Auf der Rechtsantragstelle kann mit dem Programm RASYS (NRW) ohne Aktenzeichen die Ausschlagung protokolliert werden. Wäre dem Bürger auch schlecht zu verkaufen: "Kommen Sie morgen wieder, ich kann heute kein Aktenzeichen anlegen." :gruebel:

    Warum gibt es dann keinen Zugang zur Fachanwendung für Nachlassverfahren?

    Gibt es zusätzlich. Ist aber nicht jeder für freigeschaltet.. Kann ja aber mal sein, dass jemand kurzfristig vertritt, der nicht für die Fachanwendung freigeschaltet ist, aber mit RASYS dennoch die Ausschlagung aufnehmen kann.

  • Jetzt ist die Bombe ( zu diesem Zeitpunkt von mir nicht erwartet ! ) geplatzt:eek::

    Mit VO vom 07.07.2017 des JM Ba-Wü ( veröffentlicht im GBl. von Ba-Wü Nr. 16 vom heutigen Tag ) wurden die umfangreichen Richtervorbehalte des § 16 RpflG in Nachlasssachen ab 01.01.2018 aufgehoben .
    U.a. Testamentsvollstreckerzeugs und Erbscheine bei gewillkürter Erbfolge sind also ab 01.01.2018 auch beim Rechtspfleger angesiedelt.

  • Willkommen..... bei uns hatte sich damals nicht viel geändert dadurch, da wir eh schon bis zur Unterschriftsreife vorbereiten mussten, nicht mal die Pensen wurden angepasst:teufel:

    Übrigens wurde RASYS mir Einführung FS bei uns abgeschalten.
    Es ist alles über FS aufzunehmen.

  • Die "Bombe" besteht wohl darin, dass Nachlasssachen in BaWü dort, wo bislang das Notariat als Nachlassgericht zuständig war, am 01.01.2018 überhaupt - und erstmals - zu den Nachlassgerichten gelangen und dass die dort tätigen Rechtspfleger nunmehr die "volle Breitseite" abbekommen. Dass die "neuen" Nachlassgerichte voraussichtlich auch ohne diese erweiterte Zuständigkeit "absaufen" würden, macht die Sache nicht besser. Das Absaufen erreicht dann eben eine noch höhere "Qualität".

    Mich würde interessieren, ob der Verband in die betreffenden Bestrebungen eingebunden wurde.

  • Jetzt ist die Bombe ( zu diesem Zeitpunkt von mir nicht erwartet ! ) geplatzt:eek::

    Mit VO vom 07.07.2017 des JM Ba-Wü ( veröffentlicht im GBl. von Ba-Wü Nr. 16 vom heutigen Tag ) wurden die umfangreichen Richtervorbehalte des § 16 RpflG in Nachlasssachen ab 01.01.2018 aufgehoben .
    U.a. Testamentsvollstreckerzeugs und Erbscheine bei gewillkürter Erbfolge sind also ab 01.01.2018 auch beim Rechtspfleger angesiedelt.

    Ich hab damit gerechnet. Es fehlen einfach Bezirksnotare und Richter, da musste man zwangsläufig von der Möglichkeit Gebrauch machen.
    Mich wundert sowieso, dass hier bislang die Notariatsreform kaum Beachtung findet. Ich sehe es so: Wehe dem, der 2018 einen Erbschein oder das Betreuungsgericht (in Württemberg) braucht. Bis die ganzen Bezirksnotariate eingegliedert und das Personal das für sie neue Programm gelernt hat, läuft nichts.

  • Mich wundert es auch, dass die ab 2018 bestehende Problematik bei Betreuungs- und Nachlassachen offenbar noch nicht vollständig verinnerlicht wurde. Und wenn dann - wie hierzulande bei kleineren Gerichten üblich - auch noch derselbe Rechtspfleger für Betreuungs- und Nachlasssachen zuständig ist, ist das Chaos vollends vorprogrammiert. Aber wer weiß: Vielleicht wollte man damit auch die Grundbuchämter entlasten, weil dann voraussichtlich lange Zeit nichts mehr von den Betreuungs- und Nachlassgerichten kommt, das im Grundbuch zu vollziehen wäre. Oder es dauert beim Grundbuchamt dann erneut gefühlte Ewigkeiten, bis die Dinge, die in gleichermaßen gefühlten Ewigkeiten von den Betreuungs- und Nachlassgerichten erledigt wurden, dann auch im Grundbuch vollzogen werden?

  • Wehe dem, der 2018 einen Erbschein oder das Betreuungsgericht (in Württemberg) braucht. Bis die ganzen Bezirksnotariate eingegliedert und das Personal das für sie neue Programm gelernt hat, läuft nichts.

    Und wenn dann auch noch ein total überforderter Notar (der bisher als Nachlassrichter nur über seine eigenen Anträge entschieden hat oder als Betreuungsrichter nur seine eigenen General- und Vorsorgevollmachten gesehen oder nur seine eigenen Verträge als Betreuungsgericht genehmigt hat) hinzukommt: dann wird's lustig. Und man sieht an einem großen Gericht tagtäglich so manchen Blödsinn. 6 Monate nach Beurkundung beanstandet dann das Nachlassgericht. Nach weiteren 6 Monaten kommt dann der Erbschein. Es wird nun dem Grundbuchamt die Urkunde vorgelegt. Nach weiteren 4 Monaten kommt die Zwischenverfügung. Usw.

    Und allein ein die schiere Zahl der durch die Notare zu beurkundenden Vorgänge wird die künftigen Notare (über-) fordern. Denn es gibt insgesamt zu wenig Notare. Und genügend Personal für die künftigen Notariate gibt es auf dem Markt auch nicht. Die Personaldecke ist augenscheinlich eher dünn. Wohl auch aus Kostengründen. In fast jeder Fachzeitung sind Stellenanzeigen geschaltet. Es wird gesucht, gesucht und gesucht. Bezirksnotare, Notarvertreter, Rechtspfleger, Volljuristen, ... . Pensionäre, Ruheständler in Voll- und Teilzeit. Aber auch Fachangestellte werden für die Notariate gesucht. Es wird fast alles genommen, was sich anbietet. Und man wird von verzweifelten künftigen Notaren auch schon direkt angesprochen, ob man nicht eine Nebentätigkeit annehmen möchte, da die ausgeschriebene Stelle nicht in Vollzeit besetzt werden kann.

    Mal sehen, wie das Ministerium es mit den Nebentätigkeitsgenehmigungen handhaben wird.

  • Oder es dauert beim Grundbuchamt dann erneut gefühlte Ewigkeiten, bis die Dinge, die in gleichermaßen gefühlten Ewigkeiten von den Betreuungs- und Nachlassgerichten erledigt wurden, dann auch im Grundbuch vollzogen werden?


    Diese Einschätzung mag ich für Württemberg ( ! ) nicht teilen , dort ist man nach meinen Informationen dabei , den Deckungsgrad beim Amtsgericht zugunsten der Grundbuchämter auf 85 % im gD zu senken.
    In meinem eigenen OLG-Bezirk gibt es diese Bestrebungen so noch nicht.

  • Denn es gibt insgesamt zu wenig Notare. Und genügend Personal für die künftigen Notariate gibt es auf dem Markt auch nicht. Die Personaldecke ist augenscheinlich eher dünn. Wohl auch aus Kostengründen. In fast jeder Fachzeitung sind Stellenanzeigen geschaltet. Es wird gesucht, gesucht und gesucht. Bezirksnotare, Notarvertreter, Rechtspfleger, Volljuristen, ... . Pensionäre, Ruheständler in Voll- und Teilzeit. Aber auch Fachangestellte werden für die Notariate gesucht. Es wird fast alles genommen, was sich anbietet.


    So auch mein Eindruck. :daumenrau
    Die zwei freien Notare ( ab 2018 ehemalige Bezirksnotare ) , die künftig für meinen Wohnsitz "zuständig" sind, haben sich bereits eine ( dann ebenfalls ehemalige ) Rechtspflegerin als Mitarbeiterin gekrallt.
    Wenn die Kohle stimmt , kann man auch Fachangestellte von der Justiz weglocken.
    Ob da tatsächlich soviel Personalüberhang von den Notariaten zu den Amtsgerichten rüberschwappt, bleibt noch abzuwarten.

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