Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Wo bitte findet man eine E8 oder 9 Angestellte auf dem AG? Ich kenne keine und die für meine Begriffe gut ausgebildeten Angestellten der Notariate- hat man mehr oder weniger abgebaut - die fehlen jetzt wohl bitter. Wenn dem Direx in der Praxis seine Geschäftsstellen ausfallen, weil sie nunmal krank werden, bringt das Dir wohl auch nichts. (

    Und wenn ich als Entscheider wegen Überarbeitung ausfalle, bringt das auch niemand etwas.

    vgl.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…091#post1132091

  • Ich fände es deutlich wichtiger, Teamfähigkeit zu beweisen - alles offenzulegen, anzusprechen und versuchen gemeinsam Lösungskonzepte -zumindest für "seine" Dienststelle zu erarbeiten (und falls das nicht funktioniert, wenigstens fürs eigene Referat..)


    So ist es !:daumenrau Teamfähigkeit erscheint mir allemal wichtiger , als der ( sofortige ! ) Ruf nach vorbereitender Tätigkeit , die es - in der Breite wie zu Notariatszeiten - sowieso nicht mehr geben wird.
    Abgesehen davon, haben die Mitarbeiter des Serviceteams genug mit der Erfassung offener Notariatsakten zu tun .......


  • Abgesehen davon, haben die Mitarbeiter des Serviceteams genug mit der Erfassung offener Notariatsakten zu tun .......

    Ich denke, momentan ist in den Serviceeinheiten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Altdatenerfassung, Neudatenerfassung und Abarbeiten der Verfügungen der Entscheider erforderlich. Und allein dies fordert schon mehr als 100 % der Kapazitäten der Serviceeinheiten.

    Jede Mehrbelastung (sei es durch Vorbereiten der dem Entscheider obliegenden Aufgaben, wozu auch die Prüfung der Rechnungslegung gehört) ist derzeit mehr als kontraproduktiv.

    Momentan funktioniert nur ein „wir“ zwischen Serviceeinheiten und Entscheidern. Nur gemeinsam kann die Sache gestemmt werden. Was aber nicht heißt, dass Entscheider -auf Dauer- Servicearbeiten übernehmen. Wenn jeder seinen Teil erledigt, müsste es zum Schluss funktionieren. Zum Schluss! Aber bis dahin wird es hakeln. Und bis dahin ist auch noch ein langer Weg. Ungeduld ist fehl am Platz. Zumal wir morgen erst in der 3. Woche nach der Reform sind. Rom wurde auch nicht ...

  • OK, aber diese E8/9er dürften wohl überwiegend in großen Behörden bedienstet sein und die Ex-Notariatler hat man ja mehr, oder weniger zumindest in Teilen
    "hinausbefördert". Ich weiß das von 2 Damen, welche ich über einen Kollegen kennengelernt habe. Da haben die vielen Dienstjahre nichts mehr gezählt und weite Fahrtzeiten sollten in Kauf genommen werden.

    Natürlich sollte nicht dauerhaft ein Mißverhältnis zwischen den Zuständigkeiten bestehen, aber was bringt es derzeit nur nach der Theorie zu gehen? Davon werden sich die Probleme auch nicht von heute auf morgen lösen. Ihr solltet mal schauen, das man da regelmässig Dienstbesprechungen macht und alle Beteiligten zu Wort kommen lässt. Wenn ich bei der letzten Reform -und da sind richtig viele untergegangen- nur nach den Zuständigkeiten und der "Theorie" gegangen wäre, wäre ich abgesoffen und hätte vermutlich auch Schiffbruch erlitten. Da die meisten Vorschriften interpretierbar waren, Rechtsprechung fehlte und von Oben auch in Teilen nichts konkretes kam, habe ich so entschieden, wie ich es für richtig hielt und auch gerne auf 766 verwiesen. Im Kostenbereich gab es dann schon recht viele Entscheidungen, die auch in unterschiedliche Richtungen gingen. Ich denke für die meisten Notare wird es am Anfang ein Problem sein, innerhalb einer Behördenstruktur und eines "Hauses" zu arbeiten. Die Selbstständigkeit im stillen Kämmerlein 10 km auswärts war vermutlich schon etwas anderes. Das gibt sich aber sicherlich. Die gewissen Freiheiten wurden ja im RpflG. gegeben und die sachliche Unabhängigkeit besteht. Zumindest bei uns wurden die Leute herzlich aufgenommen und dürfen -sogar- zimmermäßig neben den Richtern sitzen - das liegt aber sicherlich auch an der Leitung; der Direx ist Teamplayer. Finde ich gut, davon habe ich zuwenig kennenlernen dürfen. Er hat auch für den nicht-richterlichen Bereich ein Ohr offen.

    Manly: Natürlich hat man nichts davon, wenn Du ausfällst, nur ist der Ausfall einer Geschäftsstelle für "oben" deutlich mehr problematisch. Da bleibt dann auch anderes liegen, insbesondere Rpfl. und Ri.tätigkeiten und das dürfte dann insbesondere ein Problem darstellen, wenn überwiegend nur noch Teilzeitler im Haus sitzen... soll heißen, so etwas kann eine Kettenreaktion auslösen.

  • vgl.


    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…152#post1132152

    1. Zitat von BREamter




    Die
    Geschäftsstellenanordnungfür BaWü scheint online nicht frei verfügbar zu sein.
    Doch die gibts, recht aktuell undüberraschend spartanisch - im Vergleich zu VwV anderer Länder - ausgestaltet:

    VwV d. JuM vom 4. Juli 2001 (2350/0145) - Die Justiz S. 371 -,
    geändert durch VwV d. JuM vom 22. März 2007 (2325/0145)
    - Die Justiz S. 209 -

    Eingangspräambel:

    Gemäß § 12 FGO, § 153 Abs. 1 GVG, § 4 Satz 2 SGB i.V.m. § 10AGSGG, § 13VwGO und § 7 Abs. 1 ArbGG wird angeordnet:

    1.1.Die Aufgaben der Geschäftsstelle einschließlich der Aufgaben des Urkundsbeamtender Geschäftsstelle werden von Beamten des mittleren Dienstes, Justizfachangestelltenund sonstigen geeigneten Angestellten wahrgenommen, soweit sie nicht nachanderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Beamten des gehobenen Dienstesvorbehalten sind. Die Übertragung der in Satz 1 genannten Aufgaben auf sonstigegeeignete Angestellte obliegt dem Behördenleiter. Die Beamten des mittlerenDienstes und die Angestellten erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben imRahmen ganzheitlicher Fallbearbeitung, soweit Sonderfunktionen nicht vorhandenoder vorgesehen sind.

    Dass es auch der gehobene Dienst über einen längeren Zeitraum sein darf sagt1.3:

    1.3 Der Behördenleiter kann die in Nummer 1.1 genannten Aufgaben bei zwingenderdienstlicher Notwendigkeit und nur vorübergehend bis längstens drei MonateBeamten des gehobenen Dienstes übertragen, wenn andere geeignete Bedienstetenicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Bei längerer Dauer ist dieZustimmung des Präsidenten des Oberlandesgerichts - gegebenenfalls imEinvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt -, des Landessozialgerichts, desVerwaltungsgerichtshofes bzw. des Landesarbeitsgerichts einzuholen.

    Und hier die alles entscheidende Weisungsvorschrift:

    2.Die mit den Aufgaben der Geschäftsstelle betrauten Beschäftigten legen dievon ihnen wahrzunehmenden Geschäfte einem Richter, Staatsanwalt oder Beamtendes gehobenen Dienstes vor, wenn dies mit Rücksicht auf rechtliche oder tatsächlicheSchwierigkeiten oder im Sinne einer ganzheitlichen Fallbearbeitung erforderlichund geboten erscheint.


    Der Richter, Staatsanwalt oder Beamte des gehobenen Dienstes kann die Bearbeitungselbst übernehmen oder Weisungen über die Art der Bearbeitung geben, soweitandere Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht entgegenstehen.

    Und dann hat man wohl die ehemaligen Notariatsmitarbeiter mit ihren "Sonderaufgaben"anscheinend nicht vergessen:

    3.1Haben Beamte des mittleren Dienstes vor Inkrafttreten dieser Anordnungnicht nur vorübergehend Aufgaben wahrgenommen, die nach anderen Verwaltungsvorschriftenzur Zuständigkeit der Beamten des gehobenen Dienstes gehören, so behalten siedie Befugnis zur Wahrnehmung dieser Aufgaben.
    3.2
    Haben Angestellte vor Inkrafttreten dieser Anordnung nicht nur vorübergehendAufgaben wahrgenommen, die nach anderen Verwaltungsvorschriften zur Zuständigkeitder Beamten des gehobenen oder des mittleren Dienstes gehören, so behalten siedie Befugnis zur Wahrnehmung dieser Aufgaben, sofern die § 153 Abs. 5 GVG entsprechenden Voraussetzungenerfüllt sind.
    3.3
    Haben Beamte des gehobenen Dienstes vor Inkrafttreten dieser Anordnung nichtnur vorübergehend Aufgaben wahrgenommen, die nach anderen Verwaltungsvorschriftenzur Zuständigkeit der Beamten des mittleren Dienstes oder der Angestelltengehören, so behalten sie die Befugnis zur Wahrnehmung dieser Aufgaben, solangehierfür eine zwingende dienstliche Notwendigkeit besteht.

    Damit ist m.E. die Ausgangsfrage des Threadstarters - spartanisch - beantwortet,die Folge hieraus ist tarifrechtlich aber eine Frage:



    Zitat von BREamter

    An den sog. schwierigen Tätigkeiten hängt übrigens auch die Eingruppierung: EG5 keine, EG 6 mindestens 1/5, EG 8 mindestens 1/3, EG 9 nur schwierige Tätigkeiten.Wenn das für den Einsatz des ehemaligen Notariatspersonals bei den Gerichtennicht umgesetzt wird, könnte das eines Tages dazu führen, dass der Landesrechnungshofsich der Angelegenheit annimmt.



    Eben, und das sollte gerade nicht erst denLandesrechnungshof auf den Plan rufen, sondern als Erstes die Behördenleitungbzw. personalführende Stelle zur Eingruppierung der ggf. übernommenenBeschäftigten, die sich hinterfragen müssen, ob die Beschäftigten dennüberhaupt aufgrund der ihnen übertragenen Geschäften überhaupt noch richtig eingruppiertsind.

  • Wer war von den Bezirksnotaren schon auf einer forumStar-Betreuungsgericht - Schulung ? Sind die Schulungen gut ?

    Ich war zwar nicht auf einer forumSTAR-Schulung bzgl. Betreuung- / Nachlassachen, allerdings kann ich, wie hier bereits erwähnt, die Skripte des IuK-Fachzentrums im Intranet sehr empfehlen!

    Bis zu einer Schulung kann man damit m.E. nach sehr gut arbeiten, da sämtliche Punkte Schritt für Schritt erklärt werden. Dauert natürlich seine Zeit, aber absolut machbar.

  • Es kann keinen Stillstand der Rechtspflege geben, nur weil die EDV entweder noch nicht installiert ist oder weil man (noch) nicht mit ihr umzugehen weiß. Dann muss man eben einstweilen ohne EDV arbeiten. Oder was meint ihr, wie das früher (ohne EDV) gemacht wurde?

  • So so.

    Ich kann mich noch gut erinnern, als die EDV bei den Gerichten eingeführt wurde. Da musste man auch flexibel sein und ggf. auf beiden Hochzeiten tanzen. Aber wer sich an die EDV schon gewöhnt hat, soll auf einmal unfähig sein, "herkömmlich" zu arbeiten? Sehr interessante These, aber ich sehe schon, um Ausreden ist man nicht verlegen.

  • Du wirst mir sympathisch.:D
    Sehe ich genauso. Man muss auch über den Tellerrand schauen.
    Wenn man dann nichts arbeitet, hat man später nur wieder (höhere) Berge, die einem das Leben zusätzlich schwer machen - aber
    die Erfahrung muss man vielleicht auch erst einmal gemacht haben.. und bis die EDV wieder läuft, dauert es zumeist. Ich kann mich da noch an die
    unzähligen Telefonate mit der DV-Stelle erinnern, wenn überhaupt mal jemand ans Telefon ging, da kamen dann immer die lustigen Fragen, wie
    -haben Sie auch eingeschaltet (nö, natürlich nicht) oder
    -steckt das Kabel auch richtig und haben Sie sich richtig angemeldet... (neeinn natürlich auch nicht)

    Paulus: Da werdet ihr Euch -leider- daran gewöhnen müssen; ist halt ein Amt. (Ich dachte vor vielen Jahren auch einmal, ich könne manches ändern - bis
    ich irgendwann festgestellt hatte, das die große breite Masse es gar nicht anders möchte... seit diesem Tag ist mir auch das meiste egal...)

  • Es geht auch ohne Schreibmaschine. Man nehme Papier und Stift und schreibe in lesbarer Schrift seinen Beschluss oder was auch immer. Dauert halt länger, vor allem wenn man sich nicht überlegt, was man eigentlich schreiben will. Aber es geht auch.

    Nur in den Registerverfahren ist ohne EDV Schicht im Schacht. Aber das könnte ich dann auch nicht ändern. Und da muss man sich auch nicht sorgen, weil es bei einem Stillstand im Registerbereich nur eine Frage der Zeit ist, wann die Notare laut werden.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Richtig, die alte (nicht-elektrische!) Schreibmaschine war stets "auf Vorrat im Schrank. Nebst Durchschreibepapier und Tipp-ex. Und wenn die Technik ausfiel, guckten alle, die derlei nicht bevorratet hatten, dumm aus der Wäsche.


    Genau deshalb habe ich neben dem Auto in der Tiefgarage auch noch ein Pferd nebst Kutsche stehen. Man weiß ja nie ... :cool:

    Ich kann mich da noch an die unzähligen Telefonate mit der DV-Stelle erinnern, wenn überhaupt mal jemand ans Telefon ging, da kamen dann immer die lustigen Fragen, wie
    -haben Sie auch eingeschaltet (nö, natürlich nicht) oder
    -steckt das Kabel auch richtig und haben Sie sich richtig angemeldet... (neeinn natürlich auch nicht)


    Leider sind genau diese Fragen öfters durchaus berechtigt bzw. lösen das Problem. Je nach Eifer und Engagement der Putzfrau sind lockere Kabel gar nicht so unwahrscheinlich.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Gar nichts zu arbeiten geht nicht. Mit meinen Word-Vorlagen kann ich eigentlich - fast - alle Fälle abdecken. Große Probleme bereitet für uns Notariatler die ungemein umständliche Arbeitsweise auf dem Amtsgericht.

    Und wenn’s schon bei der Erfassung des Riesenbergs an täglich neuem Posteingang klemmt, weil die EDV muckt und in der Folge aufgrund der Turnusverteilung die Zuständigkeit der Entscheider nur mit zeitlicher Verzögerung feststeht?

    Ein Problem der Wordbearbeitung außerhalb von forumSTAR dürfte auch die statistische Auswertung sein, die bei forumSTAR offensichtlich im Hintergrund läuft. Hier dürften dann wieder die nicht vorhandenen bzw. eh schon überlasteten Serviceeinheiten gefordert sein. Und die Statistik ist wichtig (siehe Erfassungsstichtag).

    Ich glaube auch nicht, dass die tatsächliche Arbeit der Entscheider mit forumSTAR (auch ohne Schulung) das Problem ist. Ich sehe das große Problem in der Verfahrenserfassung durch die Serviceeinheiten bzw. der Verfahrenserfassung durch unsere Eingangsgeschäftsstellen, ohne deren Vorarbeiten ein sinnvolles Arbeiten der Entscheider fast nicht möglich ist.

    Und die ganzheitliche Aktenbearbeitung durch die Serviceeinheiten kennt der Gerichtsbetrieb eben auch nicht. Er wird nicht gelebt und ist m.E. auch nicht wirklich gewollt. Die Serviceeinheiten der anderen Gerichtsabteilungen haben hieran auch kein Interesse. Sie wollen nicht noch zusätzliche Tätigkeiten der Richter/Rechtspfleger übernehmen.

    Zur Arbeitsweise bei den Gerichten:
    Die ganze Justiz der Republik arbeitet mit forumSTAR. Glaubst du wirklich, dass uns in der 3 Woche schon Gehör geschenkt wird und die ganze Justiz der Republik künftig nach Muster abgeschafftes Notariat BW arbeitet? Ich glaube nicht, zumal wenn die im Forum an anderer Stelle beschriebenen Altlasten jetzt Tag für Tag mehr zum Vorschein kommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Manly (16. Januar 2018 um 21:54)

  • Richtig, die alte (nicht-elektrische!) Schreibmaschine war stets "auf Vorrat im Schrank. Nebst Durchschreibepapier und Tipp-ex. Und wenn die Technik ausfiel, guckten alle, die derlei nicht bevorratet hatten, dumm aus der Wäsche.


    Genau deshalb habe ich neben dem Auto in der Tiefgarage auch noch ein Pferd nebst Kutsche stehen. Man weiß ja nie ... :cool:.

    Ehrlich gesagt, ich habe auch in der Zeit, als ich ein Auto mein Eigen nannte, nie mein geliebtes Fahrrad aufgegeben. Inzwischen ist das Auto abgeschafft, weil es mir das Leben nicht leichter noch günstiger machte; das Fahrrad hat einen moderneren Nachfolger, aber ich kann auch jederzeit auf Bus, Zug, Taxi ausweichen und bin nicht zwanghaft auf den angeblich unentbehrlichen fahrbaren Untersatz angewiesen. Diese Freiheit wünschte ich mir im Umgang mit ForumSTAR auch ...

    Zur Arbeitsweise bei den Gerichten: Die ganze Justiz der Republik arbeitet mit forumSTAR.

    Nein, das stimmt im Moment nicht, das gemeinsame Fachverfahren für alle Gerichte aller Gerichtsbarkeiten ist derzeit Zukunftsmusik. In einigen Ländern arbeitet die ordentliche Gerichtsbarkeit mit ForumSTAR; in anderen Ländern (e²-Verbund) gibt es eine andere Lösung - vielleicht ja mit anderen Schwächen; in der Fachgerichtsbarkeit hat man auch ein anderes System, und an den Grundbuch- und Registergerichten sieht der Status quo wieder anders aus. Im Übrigen ist auch heute schon ForumSTAR nicht gleich ForumSTAR; was in Baden-Württemberg an Möglichkeiten besteht, lässt sich in Sachsen mit den hiesigen Eigengewächsen nicht nachmachen.

    Aber Du wolltest wohl darauf hinaus, dass sich ForumSTAR um der Bezirksnotare willen jetzt nicht verändern werde, wenn es sich doch auf die bisher formulierten Bedürfnisse der Praxis nicht eingestellt hat.

    Ich wüsste gern genauer, welche Abläufe bei Gericht derzeit so viel schlechter sind als ehedem in den Notariaten. Verstanden hab ich nur, dass bisher viele Zuarbeiten vom Servicebereich geleistet worden sind. Dafür dürfte es bei Gericht keine Kapazitäten geben. Ungeachtet dessen ist es aber gewiss nicht schlecht, wenn Ihr Eure Erfahrungen einbringt, um Unsinniges und Hemmendes in den Abläufen über Bord zu werfen (etwa unnötigen Aktenumlauf).

  • In forumSTAR hast du halt Nutzerbeschränkungen. Nicht jeder kann bzw. darf alles. Und voll unverständlich ist, dass nur die Serviceeinheit manches kann und darf, was der Entscheider ggf. schnell selbst machen würde. Und so wandert die Akte hin und her.

    Auch dass die Serviceeinheit mehr Rechte hat und in der Folge der Entscheider manches nicht kann ist fremd. und dass ich als Richter keine Festsetzungen machen kann und zuerst einen Rollenwechsel machen muss auch.

    Ist z.B. zu einem Eilantrag noch keine Akte angelegt, muss der Entscheider warten, bis dies über die Eingangsgeschäftsstelle erfolgt ist. Und hat die Serviceeinheit z.B. den Verfahrenspfleger oder den Betreuer vergessen, muss die Akte zurück, wenn man z.B. ein Anschreiben nicht nur verfügen, sondern sofort versenden und die Nacherfassung durch die Serviceeinheit vermeiden möchte.

    Fremd ist auch die Gerichtsstruktur an sich. Und wir Bezirksnotare müssen auch noch lernen, dass wir nicht für alles, was bei Gericht so passiert, die Verantwortung haben. Im Notariat hatten wir die Organisationshoheit und die Verantwortung für unser Notariat. Bei Gericht nur noch die Verantwortung für unser eigenes Handeln.

    Auch die Serviceeinheiten müssen erst noch lernen, sich selbst zu organisieren und im Gerichtsbetrieb zu arbeiten. Und die Arbeitsabläufe mit forumSTAR sind eben ganz anders. Man arbeitet für mehrere Entscheider. Auch die Verantwortlichkeit der Geschäftstelle für die eigene Zuständigkeit ist neu (z.B. aktenführung, Aktenkontrolle, Wiedervorlage, Schlussbehandlung, ...).

    Und letztendlich, dass Abends nicht der tägliche Anfall abgearbeitet ist, sondern u.U. noch mehr unerledigte Fälle im Fach liegen, als am Morgen.

  • Die Nutzereinstellungen in F*Star lassen sich allerdings auch ändern ... da würde ich mal bei der IT nachfragen, was da geht.

    Die Geschäftsstellen in meinen beiden Abteilungen arbeiten ganzheitlich. Aber vielleicht verstehst Du etwas anderes darunter. Hier heißt "ganzheitlich", dass kein Unterschied gemacht wird, wer ein Diktat schreibt, wer die Akten verwaltet oder verschickt, wer die Post einsortiert oder wer den Gutachter auszahlt. Das alles macht dieselbe Hand. Einzig die Kostenbehandlung ist auf zwei Kollegen konzentriert, das liegt aber "nur" am Können und Kenntnisstand dieser zwei (bzw. dem Nichtkönnen und Nichtwissen der anderen), wäre also kein Zustand für die Ewigkeit, wenn denn alle wollten ...

    Zitat

    Und hat die Serviceeinheit z.B. den Verfahrenspfleger oder den Betreuer vergessen, muss die Akte zurück, wenn man z.B. ein Anschreiben nicht nur verfügen, sondern sofort versenden und die Nacherfassung durch die Serviceeinheit vermeiden möchte.


    Es kommt darauf an. Hier können wir bei F*Star noch im Schreiben Empfänger nacherfassen, so dass die das Schreiben bekommen. Sie sind dann halt nicht im Fall, aber der Geschäftsstelle ist es egal, ob sie die Leute vorher oder - wenn verfügt - nachher erfasst, das bedeutet für sie die gleiche Arbeit.
    Da ist eher ein Problem, dass es Bausteine gibt, die gewisse Eintragungen voraussetzen. Diverse Dinge funktionieren z. B. nicht, wenn das Programm nicht mehrfach gesagt bekommt, dass das Kind ein Kind ist. Wenn ich das weiß, bessere ich so etwas oft gleich selbst aus - diese Berechtigung hat bei uns jeder Sachbearbeiter (ob er sie nutzt, ist eine andere Frage). Wobei es manchmal aus Lerngründen ja auch sinnvoll sein kann, es die Geschäftsstelle machen zu lassen, aber das dürfte für Euch momentan Zukunftsmusik sein.

    Im übrigen meine ich, auch wenn der Berg am Abend größer ist als am Morgen und alles zäh läuft: Gerade dann zählt jede Akte, die gemacht ist. Insofern möchte ich Euch im Rahmen des Möglichen ein wenig ermutigen dranzubleiben.

    Und ... wir der 15. Meridian schon sagte: Auch bei Gericht kann ich Dinge steuern und ggf. ändern. Es liegt an mir als Sachbearbeiter, ob ich die familiengerichtliche Genehmigung mache und die Kostenentscheidung und Wertfestsetzung vier Wochen später in einem Extrabeschluss (oder auch in zwei Extrabeschlüssen) mache, oder ob ich uns allen ein bis zwei Aktenumläufe erspare und diese beiden Dinge gleich im Genehmigungsbeschluss mit mache. Gerade an solchen Kleinigkeiten hängt in der Masse viel.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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