Notariatsreform in Baden-Württemberg

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    90 % der Termine läuft über vorherige Terminvergabe ; nur der Rest ist Laufkundschaft.
    Von der Laufkundschaft ist aber ein großer Teil nur da , um einen Termin zu vereinbaren.;)
    Das mag bei einem Großgericht sicher anders laufen.
    Hier in einem Flächenbezirk kann das mit der Terminssteuerung nicht anders laufen.
    Wer 60 km einfach zum Nachlassgericht fahren muss, wird sich in der Regel vorher überlegen, ob er ohne Termin einfach hier aufschlägt.


    Mit der Entfernung hat das weniger zu tun, sondern wie die Handhabung beim NLG ist.

    Wenn dort generell ohne Termin ausgeschlagen werden kann, reisen die Leute eben auch so an.


  • Wenn dort generell ohne Termin ausgeschlagen werden kann, reisen die Leute eben auch so an.

    Beim Großstadtgericht mag das zutreffen. Da nutzt man doch eher mal den vorhandenen ÖPNV für einen Spontanbesuch beim Nachlassgericht.
    In der Tat ist das aber auch von der Handhabung beim Nachlassgericht abhängig.
    Da wir bei Reg.zeichen VI grs. vorher Datenblätter versenden , kann man darüber die Vorerfassung der Beteiligten und die Terminvergabe durch den Rechtspfleger ( oft telefonisch oder über forumSTAR ) gut steuern.
    Von der Übersendung von Datenblättern sehen wir nur bei den ganz eiligen Erbausschlagungen ab.

  • Da muss ich den Wolf mal fragen, ihr macht aus jeder Sterbefallsmitteilung eine AR?
    Und was meinst du mit 1500 - 1800 Sterbefällen.
    Meinst du alle Versterbenden oder nur die, die es zu einer IV und/oder VI bringen, denn nicht jeder hat ein TES und nicht jeder braucht einen ES

  • Da muss ich den Wolf mal fragen, ihr macht aus jeder Sterbefallsmitteilung eine AR?
    Und was meinst du mit 1500 - 1800 Sterbefällen.
    Meinst du alle Versterbenden oder nur die, die es zu einer IV und/oder VI bringen, denn nicht jeder hat ein TES und nicht jeder braucht einen ES

    Tatsächlich meine ich alle Versterbenden.
    Wir machen aus jeder Sterbefallsanzeige ein AR-Verfahren, z.B. um Datenblätter bei Grundbesitz zu versenden.
    Zählen tun die eh nichts ; für die Neuanlage von VI oder evtl. IV hat man aber ein Vorverfahren.

  • Wieso zählen AR-Verfahren nichts ? Das suchen z.B. alter Erbverträge, Erbverzichte usw. nimmt enorm viel Zeit in Anspruch, da laut JuMi bei jedem Sterbefall die Urkunden aller Referate zu durchsuchen sind.

    Wer sucht? Du oder die Serviceeinheit?

    AR zählt bei Gericht leider nie was. Ist halt so.

  • Wieso zählen AR-Verfahren nichts ? Das suchen z.B. alter Erbverträge, Erbverzichte usw. nimmt enorm viel Zeit in Anspruch, da laut JuMi bei jedem Sterbefall die Urkunden aller Referate zu durchsuchen sind.

    Wer sucht? Du oder die Serviceeinheit?

    AR zählt bei Gericht leider nie was. Ist halt so.


    Ichhelfe beim Suchen natürlich mit. Meine Serviceeinheit, eine Angestellte, frischvon der Ausbildung, hat von UR., Not.Reg., VB usw. und den Urkunden und deren -teilweise chaotischer - Ablage dank der gründlichen Ausbildung wenig Ahnung,z.B. was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Erbverzichtsvertrag ?

    Das Ablagesystem mancherwürtt. Notare ist eine Wissenschaft für sich. Ein Notar hat für dieUrkundenrolle 4 verschiedene Karteikarten angelegt, andere für die Urkunden ab1951 keine Karteikarten, keine Namenslisten und keine Mitteilungen an dasGeburtsstandesamt.

  • Prüfungsbeamte ? Das warenVorsitzende Richter am Landgericht, die solche Dinge wie Aktenführung usw.nicht interessierte. Zudem kann man bei Prüfungen alle 2 bis 3 Jahre mit jeweils 1-2Tagen nicht viel prüfen, zumal, wenn man sich in der Materie nicht auskennt.


    Mir ist immer noch nichtklar, was beim Betreuungsgericht und der urkundenverwahrenden Stelle wie zählt.
    Alles von derurkundenverwahrenden Stelle (Beglaubigung von Abschriften, Umschreibung vonVollstreckungsklauseln, Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen usw.)kommt bei uns ins AR ebenso Sterbefälle. Ist das alles für die Katz ?


  • Alles von derurkundenverwahrenden Stelle (Beglaubigung von Abschriften, Umschreibung vonVollstreckungsklauseln, Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen usw.)kommt bei uns ins AR ebenso Sterbefälle. Ist das alles für die Katz ?

    Falsch.

    Muss separat in Untergruppe UR und dann differenziert nach SE und Rpfl eingetragen werden. Bei uns eine Untergruppe im Modul NACH. Wird im Turnus den Servicemitarbeitern zugewiesen.

    Müsste aber die Eingangsgeschäftsstelle wissen.

    Näheres in der Wissensdatenbank.

    Ob es aber dort registriert etwas zählt?
    Ich glaube künftig ja.

  • Danke Manly ! Wie lange arbeitest Du eigentlich am Freitag nachmittag ?

    Bei Noah wurden Anordnung einer Betreuung, Prüfung Vermögensverzeichnis bzw. Rechnung in der Statistik jeweils mit bestimmten Punktzahlen bewertet. Wie ist das bei forumStar / PEBB§Y ?

  • Danke Manly ! Wie lange arbeitest Du eigentlich am Freitag nachmittag ?

    Bei Noah wurden Anordnung einer Betreuung, Prüfung Vermögensverzeichnis bzw. Rechnung in der Statistik jeweils mit bestimmten Punktzahlen bewertet. Wie ist das bei forumStar / PEBB§Y ?

    Nobody knows it genau. Anscheinend nur die Statusentscheidungen (Anordnung vorläufige Betreuung/Anordnung endgültige Betreuung/Aufgabenkreiserweiterung). Ob der ganze Rest und ggf. wieviel zählt, kann bzw. will uns derzeit niemand sagen.

    Ist eigentlich ja auch nicht so interessant. Wichtig ist nur: alles, was man registrieren kann auch zu registrieren.


  • Ist eigentlich ja auch nicht so interessant. Wichtig ist nur: alles, was man registrieren kann auch zu registrieren.


    :daumenrau
    Eben ! Gilt auch für Nachlass.
    Wieso soll ich nicht alle Sterbefallsmiteilungen - die nicht zu Reg.zeichen IV oder VI führen - im AR erfassen ?
    Wie soll ich sonst in forumSTAR den Sterbefall finden , wenn nach 3 Jahren dann doch ein Erbscheinsantrag kommt ?
    Alles was nicht IV und VI ist , zählt zwar nichts ; so what ?

  • Ich weiß nicht, ob man Sterbefälle auch ohne Aktenzeichen in forumSTAR registrieren kann (etwa als Todesanzeige oder Sterbefallanzeige). Solange es noch Sterbefallanzeigen oder Todesanzeigen (so nennt man sie gemeinhin in Bayern) gibt, werden sie in Jahresmappen nach Monat und Sterbetag zur Sammlung genommen und können dort bei Bedarf wieder "herausgefischt" werden. Allerdings muss man dazu oft ins Archiv (sprich: meist in den Keller), weil man aus Platzgründen meist nur die letzten Jahrgänge in der Geschäftsstelle aufgewahrt.

    Wenn es dafür in forumSTAR keine Registriermöglichkeit gibt, ist das eine Schwäche des Programms und dann muss man insoweit eben auf die händische Bearbeitung und Suche ausweichen. Unter AR ist es sicher nicht zu registrieren und das macht im Ergebnis auch nur Sinn, wenn es durchgängig über Jahre hinweg von jedem so gehandhabt wird. Denn sonst findet man wieder nichts oder man gaukelt sich eine Vollständigkeit vor, die es in Wahrheit nicht gibt.

    M.W. gibt es Sterbefall- und Todesanzeigen an die Nachlassgerichte nur in Bayern und in BaWü. Bei Hessen bin ich mir nicht ganz sicher, ob es dort nicht zumindest etwas Ähnliches gibt.

  • Ich weiß nicht, ob man Sterbefälle auch ohne Aktenzeichen in forumSTAR registrieren kann (etwa als Todesanzeige oder Sterbefallanzeige). Solange es noch Sterbefallanzeigen oder Todesanzeigen (so nennt man sie gemeinhin in Bayern) gibt, werden sie in Jahresmappen nach Monat und Sterbetag zur Sammlung genommen und können dort bei Bedarf wieder "herausgefischt" werden. Allerdings muss man dazu oft ins Archiv (sprich: meist in den Keller), weil man aus Platzgründen meist nur die letzten Jahrgänge in der Geschäftsstelle aufgewahrt.

    Wenn es dafür in forumSTAR keine Registriermöglichkeit gibt, ist das eine Schwäche des Programms und dann muss man insoweit eben auf die händische Bearbeitung und Suche ausweichen. Unter AR ist es sicher nicht zu registrieren und das macht im Ergebnis auch nur Sinn, wenn es durchgängig über Jahre hinweg von jedem so gehandhabt wird. Denn sonst findet man wieder nichts oder man gaukelt sich eine Vollständigkeit vor, die es in Wahrheit nicht gibt.

    M.W. gibt es Sterbefall- und Todesanzeigen an die Nachlassgerichte nur in Bayern und in BaWü. Bei Hessen bin ich mir nicht ganz sicher, ob es dort nicht zumindest etwas Ähnliches gibt.

    Sterbefallanzeigen werden nach unserer jetzigen Aktenordnung als AR-Verfahren registriert und ohne Aktenanlage nach Aktenzeichen im Sammelordner weggelegt. Kommt eine Testamentseröffnung oder eine Ausschlagung, ein Erbscheinsverfahren, ein Testamentsvollstreckungsverfahren oder ein Nachlasspflegschaftsverfahren hinzu wird ein IV-er oder ein VI-er Verfahren verknüpft. Die Sterbefallanzeige kommt dann ins entsprechende Aktenstück.

    Ansonsten erfolgt nach Aktenordnung nach entsprechender Frist die Aussonderung (in den Aktenvernichter).

  • Ich weiß nicht, ob man Sterbefälle auch ohne Aktenzeichen in forumSTAR registrieren kann (etwa als Todesanzeige oder Sterbefallanzeige). Solange es noch Sterbefallanzeigen oder Todesanzeigen (so nennt man sie gemeinhin in Bayern) gibt, werden sie in Jahresmappen nach Monat und Sterbetag zur Sammlung genommen und können dort bei Bedarf wieder "herausgefischt" werden. Allerdings muss man dazu oft ins Archiv (sprich: meist in den Keller), weil man aus Platzgründen meist nur die letzten Jahrgänge in der Geschäftsstelle aufgewahrt. Wenn es dafür in forumSTAR keine Registriermöglichkeit gibt, ist das eine Schwäche des Programms und dann muss man insoweit eben auf die händische Bearbeitung und Suche ausweichen. Unter AR ist es sicher nicht zu registrieren und das macht im Ergebnis auch nur Sinn, wenn es durchgängig über Jahre hinweg von jedem so gehandhabt wird. Denn sonst findet man wieder nichts oder man gaukelt sich eine Vollständigkeit vor, die es in Wahrheit nicht gibt. M.W. gibt es Sterbefall- und Todesanzeigen an die Nachlassgerichte nur in Bayern und in BaWü. Bei Hessen bin ich mir nicht ganz sicher, ob es dort nicht zumindest etwas Ähnliches gibt.

    Genauso wird es gemacht. Sterbefallmitteilungen sind KEINE AR-Sachen.
    Bei uns - in RLP gibt es auch Sterbefallmitteilungen an die NL-Gerichte - werden diese in Sammelordner genommen und bei Bedarf rausgefischt.


  • Alles von derurkundenverwahrenden Stelle (Beglaubigung von Abschriften, Umschreibung vonVollstreckungsklauseln, Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen usw.)kommt bei uns ins AR ebenso Sterbefälle. Ist das alles für die Katz ?

    Falsch.

    Muss separat in Untergruppe UR und dann differenziert nach SE und Rpfl eingetragen werden. Bei uns eine Untergruppe im Modul NACH. Wird im Turnus den Servicemitarbeitern zugewiesen.

    Ob es aber dort registriert etwas zählt?
    Ich glaube künftig ja.

    LautCON-INFO 05/2017 sind begl. Abschriften und Umschreibung Vollstreckungsklauselnauch im AR einzutragen, nur sollen die Aktenzeichenvorsätze
    U Rpfl Rechtspflegergeschäfte
    U SE Serviceeinheitengeschäfte - begl. Abschriften, Ausfertigung -

    hierzu vergeben werden.Das würde ja bedeuten, dass die Geschäfte auch wieder nichts zählen.


  • hierzu vergeben werden.Das würde ja bedeuten, dass die Geschäfte auch wieder nichts zählen.


    Vielleicht solltest du die Info mal richtig lesen. Da steht doch drin, dass genau diese Geschäfte "zählen", deshalb muss man ja die Anzahl (= Bezugsgröße für Pebb§y) ermitteln.
    Grundsätzlich zählt AR zwar nichts, das stimmt soweit, aber die hier genannten Aufgaben sind genau darum mit den vorgegebenen Vorsätzen zu versehen, damit man die Anzahl herausbekommt, um sie bei der Personalbedarfsberechnung der Nachlassgerichte zu berücksichtigen.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ich weiß nicht, ob man Sterbefälle auch ohne Aktenzeichen in forumSTAR registrieren kann (etwa als Todesanzeige oder Sterbefallanzeige). Solange es noch Sterbefallanzeigen oder Todesanzeigen (so nennt man sie gemeinhin in Bayern) gibt, werden sie in Jahresmappen nach Monat und Sterbetag zur Sammlung genommen und können dort bei Bedarf wieder "herausgefischt" werden. Allerdings muss man dazu oft ins Archiv (sprich: meist in den Keller), weil man aus Platzgründen meist nur die letzten Jahrgänge in der Geschäftsstelle aufgewahrt. Wenn es dafür in forumSTAR keine Registriermöglichkeit gibt, ist das eine Schwäche des Programms und dann muss man insoweit eben auf die händische Bearbeitung und Suche ausweichen. Unter AR ist es sicher nicht zu registrieren und das macht im Ergebnis auch nur Sinn, wenn es durchgängig über Jahre hinweg von jedem so gehandhabt wird. Denn sonst findet man wieder nichts oder man gaukelt sich eine Vollständigkeit vor, die es in Wahrheit nicht gibt. M.W. gibt es Sterbefall- und Todesanzeigen an die Nachlassgerichte nur in Bayern und in BaWü. Bei Hessen bin ich mir nicht ganz sicher, ob es dort nicht zumindest etwas Ähnliches gibt.

    Genauso wird es gemacht. Sterbefallmitteilungen sind KEINE AR-Sachen.
    Bei uns - in RLP gibt es auch Sterbefallmitteilungen an die NL-Gerichte - werden diese in Sammelordner genommen und bei Bedarf rausgefischt.

    Und wenn man künftigen Generationen von Rechtspflegern und Nachlasspflegern etwas Gutes tun will, sollte man die Sterbefallmitteilungen/Todesanzeigen auch nicht ausscheiden. Aus dem gleichen Grund habe ich auch Nachlassakten nie ausgeschieden, sondern stets deren dauernde Aufbewahrung verfügt.

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