Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Aber auf jeden Fall, man öffnet ja nur eine weitere Baustelle bis eine vorherige geschlossen ist. Von den vielen Verwerfungen die sich ergeben wenn jemand nach 10 Jahren Notariat plötzlich wieder ins Strafprotokoll muss und sonstigen Problemen gar zu schweigen.

    Strafprotokoll? Wie geht das? Viele Notariatsmitarbeiterinnen haben keine Justizausbildung. Da ist alles vertreten: Kindergärtnerin, Arzthelferin, Dogistin, Lehrerin, ...


    Das soll es in den noch nicht zu alten Bundesländern auch geben...

  • Natürlich geht es, die Frage ist nur, wie es geht.

    Die aus rechtlichem Unwissen gelegten Zeitbomben gehen gemeinhin erst später hoch.

    Das ist aus naheliegenden Gründen kein erstrebenswerter Zustand, obwohl es zugegebenermaßen seit jeher ein beliebtes Argument der Verwaltung ist, dass man sich über Mängel nicht beschweren solle, weil sie anderenorts noch größer seien. Im Übrigen wundere ich mich über einige auch im vorliegenden Thread durchscheinende "Mutationen", die manchmal eintreten, wenn Kollegen aus dem Rechtspflegerbereich in die Verwaltung wechseln. Einmal dort angekommen, scheint es furchtbar schwierig zu sein, ein der Rechtspflegerschaft aufgedrücktes Versagen höherer Stellen einzuräumen.

    Der Kritiker ist den Kritisierten keine Rechenschaft schuldig, sondern die (zu Recht) Kritisierten haben darüber Rechenschaft abzulegen, weshalb sie es nicht besser gemacht haben.


  • Der Kritiker ist den Kritisierten keine Rechenschaft schuldig, sondern die (zu Recht) Kritisierten haben darüber Rechenschaft abzulegen, weshalb sie es nicht besser gemacht haben.

    :daumenrau :daumenrau

  • Ich will weder Kritik üben - dazu fehlen mir genauere Kenntnisse, noch alles schön reden - ich bin sicher es gäbe weniger Sorgen bei besserer Planung. Wollte nur sagen Jammern hilft nicht. Und dass es viele andere gab, die sich vlt. durch noch schwierigere Zeiten durchkämpfen mussten.

    Was mich aber erstaunt ist die Tatsache, dass man in Kenntnis der Personaldecke, der baulichen Möglichkeiten und der Ziele so scheinbar planlos vorgeht. Oktober 90 - kam sozusagen über Nacht - es wurden einfach Tatsachen geschaffen.
    Aber das hier geht ja nun schon über Jahreee.

  • Das ist wohl immanent. Man gewinnt ja auch immer wieder den Eindruck, die Verwaltungen würden von der Pensionierung eines Kollegen vollkommen überrascht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • ...
    Wenn dem also so ist, dann müssten doch durch die Reform immense Ressourcen freigesetzt werden. Wohin fließen die, wenn nicht darein, die Übergangszeit zwischen dem Zerschlagen einer funktionierenden Struktur und dem Aufbau einer neuen Struktur abzufedern?

    ...

    Hier tritt eines der großen Missverständnisse zu Tage. Bis zum 31.12.2017 bleibt der Betrieb aller Notariate aufrecht erhalten, weil dort die sachlichen Zuständigkeiten für Nachlass und Betreuung liegen, die erst zum 01.01.2018 auf die Amtsgerichte übergehen. Beurkundet werden muss auch weiterhin, bis die neuen freien Notare ebenfalls zum 01.01.2018 an den Start gehen.

    D.h. unter Beibehaltung der Ausgangsstruktur wurden zusätzlich die neuen zentralen Grundbuchämter errichtet und in Betrieb gesetzt. Es wurden 13 zentrale GBÄ aus dem Boden gestampft, die größenmäßig durchaus jeweils mit einem neuen Amtsgericht vergleichbar sind.

    Danke für Deine erklärenden Worte! :daumenrau

    Darf ich, die ich 650 km von Karlsruhe entfernt bin, trotzdem nachfragen? Mir sind schon die Grenzen zwischen Baden und Württemberg nicht präsent, erst recht nicht die unterschiedlichen Gegebenheiten im Badischen im Vergleich zum Württembergischen.
    Ich hatte es so verstanden, dass im Badischen die Grundbuchämter bei den Kommunen angesiedelt waren. Wie ist das im württembergischen Landesteil? Sind die Grundbuchämter dort Teil der Notariate?

  • Ja, dort sind die Notariate zugleich Grundbuchamt, Betreuungsgericht und Nachlassgericht, sodass zum Stichtag 31.12.2017 nicht nur die Grundbuchämter sondern wie in Baden auch die Nachlassgerichte und zusätzlich noch die Betreuungsgerichte in die Amtsgerichte eingegliedert werden müssen.

  • Ist bekannt, ob die Datenbanken in NOAH für Betreuungs- und Nachlasssachen und die Urkundenrolle ab 01.01.2018 von dem dann verwendeten Programm ForumStar auf den Amtsgerichten gelesen werden können ? Oder wie will man sonst die betr. Akten bzw. Urkunden finden ?
    Wer macht ab 01.01.2018 die Verwaltung der Urkunden der Bezirksnotare ?
    Wird hierzu zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt oder müssen das dann die Bezirksnotare innerhalb des ohnehin knapp bemessenen Personalschlüssels einfach mit erledigen ?

  • Ist bekannt, ob die Datenbanken in NOAH für Betreuungs- und Nachlasssachen und die Urkundenrolle ab 01.01.2018 von dem dann verwendeten Programm ForumStar auf den Amtsgerichten gelesen werden können ? Oder wie will man sonst die betr. Akten bzw. Urkunden finden ? Wer macht ab 01.01.2018 die Verwaltung der Urkunden der Bezirksnotare ? Wird hierzu zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt oder müssen das dann die Bezirksnotare innerhalb des ohnehin knapp bemessenen Personalschlüssels einfach mit erledigen ?

    Nach meinem Wissensstand nein. Nachlass- und Betreuungsakten werden wohl im jeweils ersten Arbeitsschritt neu erfasst werden. Hierzu sind ja die Register aus NOAH am letzten Arbeitstag 2017 auszudrucken. Die Alturkunden gehen zu den AGs -wie bisher auch-. Namensverzeichnisse sind zu übergeben (Kartei) bzw. auszudrucken. Noch aktuelle Urkunden gehen zu den Abwicklern.

  • Der jetzt vom JuMi versandte Eingliederungsleitfaden für Nachlass-, Betreuungs- und Urkundsbereich erschlägt einen fast.
    Wie ist das mit den Namensverzeichnissen. Müssen diese für jeden Jahrgang, seit NOAH in Betrieb ist, Ende 2017 getrennt ausgedruckt werden ?
    Wie ist das bei den Notariaten, die vor dem 01.01.2018 aufgelöst werden ? Wann werden in diesen Fällen die Namensverzeichnisse ausgedruckt ?

    Interessant ist auch, dass mit den den Betreuungsgerichten zugedachten AKA auch noch die Urkundsverwaltung bewältigt werden soll.

  • Müssen diese für jeden Jahrgang, seit NOAH in Betrieb ist, Ende 2017 getrennt ausgedruckt werden ?


    In nichtstaatlichen Notariaten müssen diese Listen (Namensliste, Erbvertragsliste) jedes Jahr zum Jahresabschluss ausgedruckt werden.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Müssen diese für jeden Jahrgang, seit NOAH in Betrieb ist, Ende 2017 getrennt ausgedruckt werden ?


    In nichtstaatlichen Notariaten müssen diese Listen (Namensliste, Erbvertragsliste) jedes Jahr zum Jahresabschluss ausgedruckt werden.

    Ist hier bei den staatlichen Notariaten genauso, wenn man nicht das Namensverzeichnis oldstyle in Karteiform führt.

    Da ab 2018 auf die in NOAH gespeicherten Daten nicht mehr zugegriffen werden kann, müssen vorher alle Daten ausgedruckt werden. Das gibt ne riesige Papierflut. 15 Jahrgänge Namensverzeichnis = mehrere Tausend Seiten.

  • Neu ausgedruckt werden muss aber doch nur das Jahr 2017? Alle anderen sind doch schon ausgedruckt.

    Oder als Karteikarte vorhanden. Hoffentlich.

    Ich habe Urkunden eines Vorgänger-Kollegen in Verwahrung, da gibt es außer den Urkunden nichts (mehr). Keine Karteikarten, kein Ausdruck und keine Urkundenrolle.

    Auf Anfrage: suchet, so werdet ihr (vielleicht) finden.

    Ich denke deshalb graut es den Oberen und daher auch die Aufforderung sicherheitshalber alles (nochmals) auszudrücken.

  • Ja, so ist es: Wenn die Dienstaufsicht über Jahre Versäumnisse begeht. Aber was stört daran, dass es jetzt ggfs. mehrere tausend Seiten Papier sind? So ist das halt im papiergeführten Amt. Bei Gericht können wir uns ja künftig aufs elektronische (Akten-)Zeitalter freuen :)

  • Der jetzt vom JuMi versandte Eingliederungsleitfaden für Nachlass-, Betreuungs- und Urkundsbereich erschlägt einen fast.
    Wie ist das mit den Namensverzeichnissen. Müssen diese für jeden Jahrgang, seit NOAH in Betrieb ist, Ende 2017 getrennt ausgedruckt werden ?
    Wie ist das bei den Notariaten, die vor dem 01.01.2018 aufgelöst werden ? Wann werden in diesen Fällen die Namensverzeichnisse ausgedruckt ?

    Interessant ist auch, dass mit den den Betreuungsgerichten zugedachten AKA auch noch die Urkundsverwaltung bewältigt werden soll.

    Es gibt Notariate, die vor dem 01.01.2018 aufgelöst werden sollen? :confused:

  • Oder als Karteikarte vorhanden. Hoffentlich.

    Ich habe Urkunden eines Vorgänger-Kollegen in Verwahrung, da gibt es außer den Urkunden nichts (mehr). Keine Karteikarten, kein Ausdruck und keine Urkundenrolle.

    Auf Anfrage: suchet, so werdet ihr (vielleicht) finden.


    :eek:
    Nur rein Interessehalber: wie prüft ihr denn dann die 30 Jahre bei Erbverträgen? Oder wird das alles beim der Abteilung Nachlassgericht verwahrt?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Urkunde für Urkunde. Zum Glück sind es pro Jahrgang nur wenige Erbverträge und das Erbrecht beeinflussende Urkunden. Und auch nur noch ein Durchgang. Und ansonsten auf die Erfassung im ZTR hoffen.

    Ansonsten ist in NOAH ja so manches erfasst, es fehlt aber an den papiernen Ausdrucken. Wird dann Ende 2017 nachgeholt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!