Notariatsreform in Baden-Württemberg


  • Ich denke eher, dass bei den Nachlass- und Betreuungsgerichten im OLG Bezirk Stuttgart kein Platz für Rechtspfleger sein wird.


    Woher Du wisse ?
    Die sich derzeit im Studium I befindlichen Anwärter des OLG Stuttgart von Stückers ca. 140 werden sicher nicht nur bei den ZGÄ aufschlagen.

    Vom Verband hörte man es jedenfalls so. Bei der letzten Gesamtvorstandssitzung hätten sich die Vertreter des JuM (oder der OLGs?) so geäußert. Mit den zur Verfügung stehenden Notaren wird der Erstbedarf wohl komplett gedeckt werden können. Die Studies werden sich wohl trotzdem keine Sorgen machen müssen, der Gesamtbedarf an Rpfln ist angeblich nochmals erheblich größer als zunächst gedacht. Wer hätte das auch ahnen können :cool:.


    Werden die Stellen im Nachlass und in Betreuung eigentlich ausgeschrieben? Ich glaube nein. Bei den ZGAs ja auch nicht.


    Selbstverständlich müssen die Stellen in Zeiten der Dienstpostenbewertung ausgeschrieben werden .

    Mir ist bisher nicht bekannt, dass die aktuell ausgeschriebenen Stellen bei den ZGA ausgeschrieben wurden. Oder hat es mich nur nicht interessiert?

    Notare/Notarinnen sind nach A13/14 besoldet, Notarvertreter/Notarvertreterinnen nach A12. Für die gibt's in der Justiz nicht allzuviele Stellen und alle sind Beamte auf Lebenszeit, müssen weierbeschäftigt werden und bisher schon in der Materie drin.

    Und jetzt?

    Hm, die Stellen sind doch alle in der Justiz. Und für diejenigen, die nicht ins freie Notariat gehen bzw. in Ruhestand bleibt das auch so. Versteh ich nicht.
    Ausschreibungen wird es in Baden geben, in Württemberg wird das über ein Interessenbekundungsverfahren gelöst.


  • Ich denke eher, dass bei den Nachlass- und Betreuungsgerichten im OLG Bezirk Stuttgart kein Platz für Rechtspfleger sein wird.


    Woher Du wisse ?
    Die sich derzeit im Studium I befindlichen Anwärter des OLG Stuttgart von Stückers ca. 140 werden sicher nicht nur bei den ZGÄ aufschlagen.

    Der riesige Jahrgang ist aber ja auch erst fertig wenn die Reform "über die Bühne" ist im November 2018..

    Notare/Notarinnen sind nach A13/14 besoldet, [...]

    Und jetzt?

    Wenn du danach gehst, dürften Notare nur am ZGBA beschäftigt werden, da nur dort A13 und A14 (als Gruppenleiter) möglich ist. Nachlass- und Betreuungsstellen sind "nur" A12 Stellen [size=-2](bisher..)[/size]

    Und insbs. die Rechtspfleger die derzeit bei den ZGBA's eingesetzt sind, sind sehr häufig nur dorthin abgeordnet. Es wird gemunkelt, dass diese dann ihren Posten räumen dürfen, wenn ab 2018 die Notare dorthin wechseln / versetzt werden die bisher noch fleißig am beurkunden sind..


  • Vom Verband hörte man es jedenfalls so. Bei der letzten Gesamtvorstandssitzung hätten sich die Vertreter des JuM (oder der OLGs?) so geäußert. Mit den zur Verfügung stehenden Notaren wird der Erstbedarf wohl komplett gedeckt werden können.


    Wenn der Verband das schon selber sagt .........:confused:.
    Kann er aber auch nur für den württembergischen Landesteil so gemeint haben.

  • Der jetzt veröffentliche Personalmehrbedarf bei den künftigen Betreuungs- und Nachlassgerichten ist ja unglaublich gering. Wie man mit so wenig Personal diese Aufgaben bewältigen will ist nicht zu fassen.

    Da ollik die Fundstelle für den Personalmehrbedarf in Nachlasssachen bisher schuldig geblieben ist , habe ich mir die Liste selbst über Umwege "besorgen" müssen.
    Wenn ich Durchschnittswerte bilde , komme ich bei den allermeisten künftigen Nachlassstandorten auf ein Verhältnis gehobener Dienst zur Serviceeinheit von 1:2 .
    Natürlich zugunsten der Serviceteams.;)

    Kommt das in den anderen Bundesländern auch so hin ?

  • Der jetzt veröffentliche Personalmehrbedarf bei den künftigen Betreuungs- und Nachlassgerichten ist ja unglaublich gering. Wie man mit so wenig Personal diese Aufgaben bewältigen will ist nicht zu fassen.

    Da ollik die Fundstelle für den Personalmehrbedarf in Nachlasssachen bisher schuldig geblieben ist , habe ich mir die Liste selbst über Umwege "besorgen" müssen.
    Wenn ich Durchschnittswerte bilde , komme ich bei den allermeisten künftigen Nachlassstandorten auf ein Verhältnis gehobener Dienst zur Serviceeinheit von 1:2 .
    Natürlich zugunsten der Serviceteams.;)

    Kommt das in den anderen Bundesländern auch so hin ?

    Sind Dir die Zahlen im höheren Dienst (Richterstellen) aufgefallen?

    Sie liegen bei den einzelnen Amtsgerichten zwischen 0,0 und 0,1. Selbst beim AG Stuttgart mit 4,1 Stellen im gehobenen Dienst nur 0,1 Stellen im höheren Dienst.

    Heißt das ab 2018: Vollübertragung von Nachlass auf den gehobenen Dienst (vor allem auf die Rechtspfleger)?


  • Sind Dir die Zahlen im höheren Dienst (Richterstellen) aufgefallen?

    Sie liegen bei den einzelnen Amtsgerichten zwischen 0,0 und 0,1. Selbst beim AG Stuttgart mit 4,1 Stellen im gehobenen Dienst nur 0,1 Stellen im höheren Dienst.

    Heißt das ab 2018: Vollübertragung von Nachlass auf den gehobenen Dienst (vor allem auf die Rechtspfleger)?

    Yepp; ist mir aufgefallen.
    Vor allem aber ist mir aufgefallen , dass in den meisten LG-Bezirken überhaupt kein Pensum für den höheren Dienst vorgesehen ist.
    Nur bei ein paar großen wie Stuttgart; Karlsruhe oder Mannheim, werden da 0,X AKA ausgewiesen.
    Wenn kaum was für den höheren Dienst an Stellen ausgewiesen wird, spricht das eher dafür , dass § 19 RpflG noch mit Leben erfüllt wird.

  • Für Bezirksnotare, die künftig auf Rechtspflegerstellen eingesetzt werden, gilt ab 01.01.2018 § 33 Abs. 3 RPflG n.F. mit dem weitgehenden Ausschluss von Richtervorbehalten. Daher braucht man insoweit möglicherweise keine Richterstellen auszuweisen (und auch nicht auf eine Übertragung zu hoffen).

    Ich habe darauf (in anderem Zusammenhang) schon vor einem halben Jahr aufmerksam gemacht: § 33 Abs. 3 RPflG n.F. und Quereinsteiger nach § 2 Abs. 3 RpflG.

  • Für Bezirksnotare, die künftig auf Rechtspflegerstellen eingesetzt werden, gilt ab 01.01.2018 § 33 Abs. 3 RPflG n.F. mit dem weitgehenden Ausschluss von Richtervorbehalten. Daher braucht man insoweit möglicherweise keine Richterstellen auszuweisen (und auch nicht auf eine Übertragung zu hoffen).


    :daumenrau Ändert aber nichts an der Tatsache , dass für den badischen Landesteil genauso wenig Stellen für den höheren Dienst ausgewiesen werden, als im Württembergischen.
    Von daher ändert sich meine Einschätzung nicht.

  • Für Bezirksnotare, die künftig auf Rechtspflegerstellen eingesetzt werden, gilt ab 01.01.2018 § 33 Abs. 3 RPflG n.F. mit dem weitgehenden Ausschluss von Richtervorbehalten. Daher braucht man insoweit möglicherweise keine Richterstellen auszuweisen (und auch nicht auf eine Übertragung zu hoffen).

    Ich habe darauf (in anderem Zusammenhang) schon vor einem halben Jahr aufmerksam gemacht: § 33 Abs. 3 RPflG n.F. und Quereinsteiger nach § 2 Abs. 3 RpflG.

    Und der erste in Nachlass eingesetzte Rechtspfleger braucht nach der jetzigen Rechtslage in BW seinen Richter.

    Was mich noch interessieren würde:
    Wer entscheidet aktuell im OLG-Bezirk Stuttgart über Rechtspflegererinnerungen im Nachlass und in Betreuung?

    Der Notar/Notarvertreter? Ein Richter?


  • Und der erste in Nachlass eingesetzte Rechtspfleger braucht nach der jetzigen Rechtslage in BW seinen Richter.


    Tja ; das siehst du mal.
    Ich gehe angesichts der Zahlen , die auf dem Tisch liegen davon aus , dass sich die Rechtslage zum 01.01.2018 noch ändern wird.

  • Wurde vom JuMi an alle Notariate in BW per Email versandt am 15./16.12.15, frag einfach mal Deinen DA-Notar.
    AZ des JuMi 3800.A/0083 und 5226/0149.

  • Immerhin lädt jetzt mit Schreiben vom 12.02.2016 das hiesige JM sämtliche Rechtspfleger des badischen Rechtsgebietes ein, an einem Interessenbekundungsverfahren zur Verwendung an ein württembergisches zentrales Grundbuchamt teilzunehmen.
    Offenbar ist die Not groß dort ........

  • Immerhin lädt jetzt mit Schreiben vom 12.02.2016 das hiesige JM sämtliche Rechtspfleger des badischen Rechtsgebietes ein, an einem Interessenbekundungsverfahren zur Verwendung an ein württembergisches zentrales Grundbuchamt teilzunehmen.
    Offenbar ist die Not groß dort ........

    Die Württemberger dürfen ja jetzt erst mal die badischen Grundbücher i. O. bringen (so in den Erfassungszentren)

    "Das Beste gegen Unglücklichsein ist Glücklichsein, und es ist mir egal, was die anderen sagen."
    Elizabeth McCracken, "Niagara Falls All Over Again"

  • Immerhin lädt jetzt mit Schreiben vom 12.02.2016 das hiesige JM sämtliche Rechtspfleger des badischen Rechtsgebietes ein, an einem Interessenbekundungsverfahren zur Verwendung an ein württembergisches zentrales Grundbuchamt teilzunehmen.
    Offenbar ist die Not groß dort ........

    Große Not? Kann ich mir nicht vorstellen. Ob das nicht eher was mit der Dienstpostenbewertung der Stellen am Grundbuchamt zu tun hat?


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Wieso so denn das ?
    In Baden gibt es auch so genug Dienstposten.
    Und wegen der nicht seltenen Personalwechsel bei den ZGÄ immer wieder auch A 13 er Stellen.

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