Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Das wird wohl bei allen 13 ZGÄ unterschiedlich ausfallen von zweistelliger Fallzahl bis dreistelliger Fallzahl im mittleren Bereich
    Auf die Problematik der Rückstände in Emmendingen, Achern u. Böblingen wurde hier mehrfach hingewiesen.
    Umkehrschluss daraus :
    Bei den anderen 10 Ämtern muss es ( zum Teil erheblich ) besser laufen.

  • Das wird wohl bei allen 13 ZGÄ unterschiedlich ausfallen von zweistelliger Fallzahl bis dreistelliger Fallzahl im mittleren Bereich
    Auf die Problematik der Rückstände in Emmendingen, Achern u. Böblingen wurde hier mehrfach hingewiesen.
    Umkehrschluss daraus :
    Bei den anderen 10 Ämtern muss es ( zum Teil erheblich ) besser laufen.

    Vor dieser Schlussfolgerung kann ich nur warnen, weil sie den „Finger-Zeig-Effekt“ zur Folge hat („Seht Ihr, da läuft´s doch, also macht mal“). Darüber würde sich dann „Nicolus“, der auch auf seinen Urlaub verzichtet, besonders freuen.

    Es gelangt auch nicht alles an die Öffentlichkeit.

    Ich darf daran erinnern, dass der Notar „einnotar“ noch am 09.02.2015 gepostet hat
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1003489
    „Warum funktioniert Achern deutlich besser als Emmendingen? AKA sind vergleichbar“

    und dann kurz darauf, nämlich am 13.06.2015 in der Badischen Zeitung
    http://www.badische-zeitung.de/offenburg/wart…-106150679.html
    und in einem Leserbrief („Lächerlich die Aussage, dass bei nicht eiligen Vorgängen Verzögerungen bis zu drei Monaten möglich sind“)
    http://www.badische-zeitung.de/leserbriefe-or…riefe-xmg5gphyx

    die schleppende Bearbeitung angesprochen wurde. Es ist also keineswegs so, dass die langen Bearbeitungszeiten beim GBA Achern erst im Jahre 2017 zutage getreten sind, obgleich sie selbst dem Notar verborgen geblieben sind.

    Auch ist mir nicht bekannt, dass bei dem von Dir nicht genannten GBA Villingen die Rückstände
    http://www.nq-online.de/nq_50_37579_Gr…-Wartezeit.html
    inzwischen abgebaut sind.

    Ich meine, dass Cromwell mit der Aussage „In gewisser Weise sind Teile von BaWü heute genauso grundbuchrechtliches Entwicklungsland, wie dies die neuen Länder nach der Wende waren. Was dort bezahlt wurde, kann daher hier nicht umsonst zu haben sein“ Recht hat. Anstatt auf die Zuarbeit durch andere GBÄ, die ihrerseits ja auch nicht im Leerlauf arbeiten, oder auf den Zuwachs an erst noch auszubildenden Rechtspflegern zu setzen, sollte man sich mE einmal überlegen, ob der Rückstandproblematik nicht mit finanziellen Anreizen, wie sie seinerzeit für die Mithilfe beim „Aufbau Ost“ geboten wurden, begegnen kann.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Die finanziellen Anreize müßt Ihr dann aber auch konsequent so setzen, wie sie bei uns gesetzt wurden: Die ausgeliehenen Leute aus den gebrauchten Ländern wurden (nach dem Gefühl der Mitarbeiter vor Ort fürstlich) entlohnt. Die angestammten Mitarbeiter vor Ort durften zum Ausgleich unbezahlte Mehrarbeit leisten. Ich kenne da Leute, denen kommt bei dem Gedanken an diese Zeit heute noch der Kaffee hoch.
    Ein wenig erinnern mich die Schilderungen hier daran...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die finanziellen Anreize müßt Ihr dann aber auch konsequent so setzen, wie sie bei uns gesetzt wurden: Die ausgeliehenen Leute aus den gebrauchten Ländern wurden (nach dem Gefühl der Mitarbeiter vor Ort fürstlich) entlohnt. Die angestammten Mitarbeiter vor Ort durften zum Ausgleich unbezahlte Mehrarbeit leisten. Ich kenne da Leute, denen kommt bei dem Gedanken an diese Zeit heute noch der Kaffee hoch.
    Ein wenig erinnern mich die Schilderungen hier daran...

    Das würde aber überhaupt nicht die Leute von damals treffen. Vermutlich weder auf der "positiven" noch auf der "negativen" Seite!
    Oder geht es einfach ums Prinzip? :(

  • Es geht mir nicht ums Prinzip ("Auge um Auge" träfe heute in der Tat ohnehin die falschen Leute), es scheint mir vielmehr ein Prinzip zu sein. Diejenigen, die ohnehin da sind, dürfen den sog. "überobligatorischen Einsatz" an den Tag legen (mit verfallenden Überstunden etc. wie hier schon geschrieben wurde) und Leute von außen haben für die gleiche Arbeit (eventuell) die Chance, den Hintern gezuckert zu bekommen. Persönlich wäre es mir lieb, ich irrte mich. Allerdings beschleicht mich beim Lesen hier doch immer öfter das gegenteilige Gefühl.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wer den Mangel geschaffen hat, muss ihn auch beseitigen und dafür muss er eben Geld in die Hand nehmen, wenn er dafür eine weit überobligationsmäßige Arbeitsleistung fordert. Wer das Geld dann bekommt, ist dafür ohne Belang, denn wenn X etwas bekommt, nimmt er dadurch Y nichts weg. Y ist bereits damit geholfen, dass Dritte seine - wenn auch von ihm unverschuldeten - Rückstände aufarbeiten.

    Das grundsätzliche Problem ist also immer wieder das gleiche: Jeder soll das gleiche Geld bekommen, egal ob er ein Genie oder eine Flasche ist und unabhängig davon, ob jemand ein fauler Hund ist oder ob sich jemand weit über das hinaus engagiert, was er an sich zu leisten hätte. Damit wären dann gleichzeitig auch die Nachwuchsprobleme des öffentlichen Dienstes skizziert. Wer nicht leistungsgerecht bezahlen möchte, braucht sich nicht zu wundern, wenn sich diejenigen, die stetig überobligationsmäßige Leistungen erbringen würden, gegen den öffentlichen Dienst entscheiden und sich einen Job suchen, bei dem das auch angemessen honoriert wird.

  • Das wird wohl bei allen 13 ZGÄ unterschiedlich ausfallen von zweistelliger Fallzahl bis dreistelliger Fallzahl im mittleren Bereich
    Auf die Problematik der Rückstände in Emmendingen, Achern u. Böblingen wurde hier mehrfach hingewiesen.
    Umkehrschluss daraus :
    Bei den anderen 10 Ämtern muss es ( zum Teil erheblich ) besser laufen.

    Vor dieser Schlussfolgerung kann ich nur warnen, weil sie den „Finger-Zeig-Effekt“ zur Folge hat („Seht Ihr, da läuft´s doch, also macht mal“). Darüber würde sich dann „Nicolus“, der auch auf seinen Urlaub verzichtet, besonders freuen.


    :daumenrau
    Vielen "Frischlingen" an den ZGÄ fehlt mE leider auch das nötige Rüstzeug, um selbstständige Entscheidungen zu treffen. Wenn dann noch von der Teamleitung/Verwaltung Druck ausgeübt wird, ist das Chaos vorprogrammiert und die junge Kollegen werden einfach nur verheizt.

  • Druck? Wird dort auf einen in seinen Entscheidungen rechtlich unabhängigen "Richter" Druck ausgeübt? Jeder arbeitet doch seine 8 Stunden. Und das so gut, wie er kann. Und mehr ist nicht zu erwarten. Überstunden, die dann auch noch verfallen, auch nicht. Und wenn mehr Anträge kommen, als man abarbeiten kann, dann ist es halt so. Systemmeldungen gewollt. Und in die Entscheidungen des "Richters" nach dem Motto 'dann Trag halt ein' "eingreifen" geht schon gar nicht. Da muss der "Richter" so viel Rückgrat haben, um sich das zu verbieten. Auch gegen die Teamleitung und die Verwaltung. In seinen Entscheidungen haben Teamleitung bzw. Verwaltung nämlich gar nichts zu sagen. Das muss denen eigentlich klar sein.

  • Druck? Wird dort auf einen in seinen Entscheidungen rechtlich unabhängigen "Richter" Druck ausgeübt? Jeder arbeitet doch seine 8 Stunden. Und das so gut, wie er kann. Und mehr ist nicht zu erwarten. Überstunden, die dann auch noch verfallen, auch nicht. Und wenn mehr Anträge kommen, als man abarbeiten kann, dann ist es halt so. Systemmeldungen gewollt. Und in die Entscheidungen des "Richters" nach dem Motto 'dann Trag halt ein' "eingreifen" geht schon gar nicht. Da muss der "Richter" so viel Rückgrat haben, um sich das zu verbieten. Auch gegen die Teamleitung und die Verwaltung. In seinen Entscheidungen haben Teamleitung bzw. Verwaltung nämlich gar nichts zu sagen. Das muss denen eigentlich klar sein.

    Du wirst hier niemanden von den angesprochenen ZGÄ finden der dir nur ansatzweise Details darüber erzählt, was für eine Art Druck von oben ausgeübt wird. Für solche Informationen müsste diese Diskussion für die Öffentlichkeit unzugänglich sein. Wenn man nämlich nur der Hälfte der Erzählungen Glauben schenkt, dann ist es schon traurig und schockierend genug.

    „Zwischen dem, was wir denken, was wir sagen wollen,was wir denken, zu sagen, was wir sagen, was wir hören wollen, was wir hören,was wir hören möchten, was wir denken, zu verstehen, und was wir wirklichverstehen, bestehen neun verschiedene Möglichkeiten, nicht verstanden zuwerden.“

  • Ich bin im Austausch mit einigen Kollegen von BB. Es wurde noch nie über Druck von außen bzw. oben gejammert. Das Betriebsklima ist gut. Problem der Kollegen dort ist, dass sie zügig arbeiten und trotzdem noch mehr Rückstände aufgebaut werden. Das macht viele fertig. Abhilfe ist nicht in Sicht, denn es fehlen einfach die Leute. Und wenn man noch mehr von den Notariaten abzieht, wird die jetzt anstehende Eingliederung noch schwieriger.

  • Ich bin im Austausch mit einigen Kollegen von BB. Es wurde noch nie über Druck von außen bzw. oben gejammert. Das Betriebsklima ist gut. Problem der Kollegen dort ist, dass sie zügig arbeiten und trotzdem noch mehr Rückstände aufgebaut werden. Das macht viele fertig. Abhilfe ist nicht in Sicht, denn es fehlen einfach die Leute. Und wenn man noch mehr von den Notariaten abzieht, wird die jetzt anstehende Eingliederung noch schwieriger.

    So kenne ich es von den umliegenden ZGBA eigentlich auch. Und ich denke, dass ab 1.01.2018 -wenn alle Eingliederungen erfolgt sind- die Neueingänge hinter den täglich erledigten Fällen zurückbleiben wird und somit die Anzahl der Rückstände pro Sachbearbeiter stetig zurückgehen wird.

    Das Problem ist tatsächlich, dass es die meisten der Sachbearbeiter bei den ZGBA es bisher nicht gewohnt waren, soviel Rückstände vor sich herzuschieben. Viele der Sachbearbeiter hatten früher den täglichen Eingang am Abend (fast) abgearbeitet. Nur die ganz schwierigen Fälle schlummerten in einer stillen Ecke vor sich hin. Und jetzt schafft man nicht einmal die dringlichsten Anträge.

  • Ich bin im Austausch mit einigen Kollegen von BB. ...

    Mit BB wäre ich vor Jahrzehnten auch gern im Austausch gewesen, oder meinst Du gar nicht Brigitte Bardot ?

    Ich wage mal zu behaupten, dass deutlich mehr Rechtspfleger für ihre Aufgaben zur Verfügung stünden, wenn sie ihrer Funktion entsprechend eingesetzt wären.

    Das setzt voraus, dass an der ganzheitlichen Bearbeitung in der bisherigen Form nicht festgehalten wird.

    Das Problem lässt sich auch nicht mit der Hoffnung auf den Nachwuchs aus der nächsten Prüfung lösen. Diese Hoffnung hat sich auch nach dem Einsatz von Rechtspflegern, die ihre Qualifikation nach §§ 35 a Absatz 1 und 2 RPflG erworben haben, nicht erfüllt

    Seinerzeit wurde zur Begründung der Verordnung des Justizministeriums über die Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes und Ratschreiberinnen und Ratschreibern für die Aufgaben einer Rechtspflegerin oder eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen ausgeführt:

    „Es handelt sich um eine einmalige Qualifizierungsmaßnahme für einen überschaubaren Mitarbeiterkreis, durch die vorhandenes Fachwissen genutzt werden kann, um kurzfristig den akuten Personalmangel im gehobenen Justizdienst bei den im Zuge der Grundbuchamtsreform zentralisierten Grundbuchämtern zu mildern. Sie bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im mittleren Justizdienst mit Bereitschaft zur Weiterbildung und Flexibilität eine attraktive Aufstiegsmöglichkeit. Bei den kommunalen Grundbuchämtern tätige oder tätig gewesene Ratschreiberinnen und Ratschreiber können in den Landesdienst wechseln und von einer hochwertigen Fortbildung im Grundbuchrecht profitieren…“

    Die dort geschilderte Situation hat sich eher noch verschlimmert. Die Belastungsgrenze ist bei vielen Rechtspflegern längst überschritten. Der Ministeriumssprecher Robin Schray wird in den Stuttgarter Nachrichten vom 11.05.2017
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.reform-…2309cbb111.html
    wie folgt zitiert:

    „Am Amtsgericht Emmendingen zum Beispiel musste ein Mitarbeiter laut einer Landtagsanfrage zeitweise fast doppelt so viele Verfahren wie üblich bearbeiten. „Es war bei allen Amtsgerichten nicht einfach“, räumt Schray ein…“

    Und wenn es bei allen Amtsgerichten nicht einfach war und man schlicht in Kauf nimmt, dass beim GBA Emmendingen ein Mitarbeiter doppelt so viele Verfahren wie üblich bearbeiten muss, dann ist das mE eine bewusste Verletzung der Fürsorgepflicht.

    Was ist zu tun ?

    Laut Robin Schray soll die Zahl der Landesbeschäftigten im Grundbuchwesen von ursprünglich 1300 auf künftig 860 sinken.

    Also benötigt man für einen begrenzten Zeitraum zusätzliches Personal. Das kann aber nur effektiv eingesetzt werden, wenn es nicht anderes Personal durch etwa erforderliche Einarbeitung bindet.

    Also muss es sich um Personal handeln, das mit dem Arbeiten mit dem System Folia-EGB vertraut ist.

    Dazu fallen mir derzeit lediglich pensionierte Rechtspfleger, Rechtspfleger aus Schleswig-Holstein, die ebenfalls mit Folia-EGB arbeiten, oder Ratschreiber ein.

    Letztere haben auch bislang die Eintragungen vorbereitet. Man muss sie auch nicht zu Rechtspflegern qualifizieren wollen, zumal es sich nach der o. a. VO-Begründung seinerzeit um eine einmalige Maßnahme handeln sollte.

    Gewiss: Mittlerweile sind in den Kommunen die Aufgaben anderweitig verteilt. Viele ehedem in GB-sachen tätige Ratschreiber sind nun anderweitig (Standesamt/Bauabteilung etc.) eingesetzt. Wenn man die Meldungen im Internet verfolgt, gibt es jedoch eine ganze Anzahl, die vorzeitig in Pension gegangen ist oder das Deputat verringert hat. Stünden genügend finanzielle Anreize zur Verfügung, könnten sie in die Vorbereitung der GB-eintragungen einbezogen werden und würden so kurzfristig die Rechtspfleger in der Weise entlasten, dass an die Aufarbeitung der Rückstände herangegangen werden kann.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Prinz (31. Juli 2017 um 15:57) aus folgendem Grund: Schreibweise -Schray- korrigiert

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