Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Das mit dem bösen Blut glaube ich auch.
    Vielleicht ist das sogar Absicht... Böses Blut verschlechtert das Betriebsklima, steigert den Blutdruck, schwächt das Herz --> die Staatsbediensteten werden krank, sterben früh und kosten nicht so viel Pension.
    Irgendwo muss ich solch negatives Gedankengut aufgeschnappt haben. :teufel:
    Und dass ich um die halbe Weltgeschichte gurken müsste, wenn ich Grundbuchsachen bearbeiten wollen würde, finde ich auch doof. *schmoll*


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Tja die Standortwahl für die neuen Grundbuchämter führt sicher noch zu erheblichen Verwerfungen unter den Rpfl.s im Land.
    In der Tat darf man sich auf Versetzungsgesuche "gestandener" Grundbuchkollegen zu anderen Behörden derJustiz ( vorwiegend Amtsgerichte ) einstellen.
    Das Ende vom Lied wird sein , dass an den neuen Grundbuchgerichten vorrangig die früheren Bereisungsrechtspfleger der jeweiligen Provinz und Berufsstarter ihren Dienst aufnehmen werden.

  • Ich denke nicht, daß die GB-Gerichte sooo begehrt sein werden. Warum? - Weil die Notarvertreter und NOtare bzw. Notare mit Dienstaufsicht (hab da mal rumgegoogelt) in A12 - A14 eingruppiert werden und somit einige Stellen ab Amtmann aufwärts wahrscdheinlich auf Jahre hinweg blockiert sind; das dürfte bei einer Abschaffung der GV auch -vom mD aus gesehen- genauso sein. (Also für die NIcht-wechselwilligen)

  • Kollege Rellermeyer beschäftigt sich in einem Aufsatz im neuen Rechtspflegerblatt des BDR intensiv mit den ( erheblichen ) Auswirkungen der Notariatsreform in Ba-Wü auf das Rechtspflegerrecht.
    Betroffen wären insbes. §§ 14,16,19,33,35-36 RpflG.

    Insbesondere spricht er sich dagegen aus , dass für die Bezirksnotare , die ab 2018 im Landesdienst verbleiben , bestimmte Richtervorbehalte der §§ 14 u. 16 RpflG nicht gelten sollen gem. künftigem § 33 III-RpflG-E.

    M.E. mit überzeugenden Gründen , zumal das Land Ba-Wü über die Öffnungsklauseln in § 19 RpflG die Möglichkeit hätte , bestimmte Richtervorbehalte ( für alle Rechtspfleger in allen Landesteilen sowie für Bezirksnotare "als Rechtspfleger") aufzuheben.
    Bisher wurde ja davon , zum Leidwesen der hiesigen Kollegen im Gegensatz zu einer Vielzahl anderer Bundesländer , nicht davon Gebrauch gemacht.



  • Ganz meine Meinung. Dann wären die ehem. Bezirksnotare "Rechtspfleger 1. Klasse" und die übrigen wären :mad:

  • Interessant, Interessant! Und niemand löst die eigentlichen Probleme in Ba-Wü!
    1. 108 Amtsgerichte !!!(vom Mini-AG(1-Richter-AG) bis zum Riesen-AG). Strukturreform notwendig!! Pssst, aber nicht weiter sagen, sonst kommt man noch auf die richtige Lösung. Mittelgroße noch steuerbare Einheiten, z.B. je Landkreis 1 AG, bei hoher Einwohnerzahl auch weitere, z.B. 2 AGs.
    2. Und dann entscheiden, wo die Grundbuchämter ihren Sitz haben sollen (nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten -zu was hat man denn hier NSI!).

    Und jetzt wieder vergessen, es sind ja Problemchen im Musterländle!



    Ich versteh nicht, warum man das nicht so machen kann, wie zB in Bayern: de facto für 1 kreisfreie Stadt plus nächstem Landkreis ein Amtsgericht und beim AG das GBA etc... Ist das zu einfach?

  • Mittlerweile haben beinahe alle, die mit der Grundbuchamtsreform befasst sind gegen die Standortwahl geschossen, anscheinend wohl beide OLG-Präsidenten, der BDR (Landesverband Ba.-Wü.) und wohl auch der Württ. Notarverein.

  • Mittlerweile haben beinahe alle, die mit der Grundbuchamtsreform befasst sind gegen die Standortwahl geschossen, anscheinend wohl beide OLG-Präsidenten, der BDR (Landesverband Ba.-Wü.) und wohl auch der Württ. Notarverein.



    Der OB von Emmendingen fand die Entscheidung der Landesregierung aber richtig :strecker

  • Mittlerweile haben beinahe alle, die mit der Grundbuchamtsreform befasst sind gegen die Standortwahl geschossen, anscheinend wohl beide OLG-Präsidenten, der BDR (Landesverband Ba.-Wü.) und wohl auch der Württ. Notarverein.

    Die Stellungnahme des BDR habe ich gelesen und fand sie sehr vernünftig. Ich bin aber nach wie vor der Ansicht, dass man nicht unbedingt die großen Justizstandorte noch weiter aufblasen muss.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Mittlerweile haben beinahe alle, die mit der Grundbuchamtsreform befasst sind gegen die Standortwahl geschossen, anscheinend wohl beide OLG-Präsidenten, der BDR (Landesverband Ba.-Wü.) und wohl auch der Württ. Notarverein.

    Die Stellungnahme des BDR habe ich gelesen und fand sie sehr vernünftig. Ich bin aber nach wie vor der Ansicht, dass man nicht unbedingt die großen Justizstandorte noch weiter aufblasen muss.

    Die Stellungnahme klingt nicht sonderlich wohldurchdacht und ausformuliert. Auch wenn sie inhaltlich zutreffend ist, ist sie doch viel zu dünn und weder fundiert noch strukturiert.

    Es sollte der Regierung zu denken geben, wenn wirklich alle, die es betrifft (und die davon auch eine Ahnung haben) dagegen sind. Diese Gutsherrenart von oben herab, teilweise ohne Sinn und ohne Verstand, kotzt mich an.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Mir gings mit der Stellungnahme des BDR genauso !
    Offenbar befindet sich die neue Vorstandschaft im Landesverband noch in der Trainingsphase , die ihr gelichwohl zugestanden werden muss.;)

  • "Baden: Erster freiberuflicher Notar ernannt
    Baden kann seinen ersten freien Notar begrüßen. Mit Wirkung zum 01.06.2008 ernannte der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) am 29.05.2008 Colin Becker zum Notar zur hauptberuflichen Amtsausübung mit dem Amtssitz Bruchsal. Becker wird auf seinen Antrag aus dem Landesdienst entlassen und künftig als freier Nurnotar tätig sein. Damit ist die erste von insgesamt 25 freiberuflichen Notarstellen im badischen Rechtsgebiet besetzt. Bislang waren in Baden ausschließlich beamtete Notare im Einsatz."

    Quelle: beck-aktuell vom 30.05.08

  • Meine Rede.

    Wie hat es einer der früheren Landesvorsitzenden des BDR ( singemäß) genannt ?

    Mit der Wahl der Standorte drohe die "Versteppung" der Grundbuchlandschaft in Ba-Wü , weil die Großstädte samt u. sonders ihre Grundbuchämter ( mit wenigen) Ausnahmen durch die Verlagerung in die Provinz verlieren.

    Das ist mal ein gelungener Ausdruck in Zeichen des Klimawandels.:D
    Wusste gar nicht dass uns jetzt schon südspanische Verhältnisse bevorstehen.:eek:

  • In der Erklärung des Justizministeriums Ba-Wü heißt es :
    "Zudem werden an den elf Standorten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Auskünfte auch aus den Grundakten auch ohne eine Fahrt zum Grundbuchamt zeitnah erteilt werden können."
    :gruebel: Ist schon bekannt, auf welche Weise das geschehen soll ?? Werden alle Grundakten - mit allen ihren Vorbänden - etwa eingescannt ? Oder wie sonst soll das geschehen ??:gruebel:

  • Wenn die Registratur gut und das Personal nicht zu knapp bemessen ist, dürfte sich das auch in herkömmlicher Weise (schriftlicher Antrag, schriftliche Antwort, ggf. mit Kopien) bewerkstelligen lassen, so dass da nicht unbedingt etwas zum Hineininterpretieren bleibt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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