Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Zitat

    Insbesondere jetzert bei den neuen zentralen GBA.
    Habe den Eindruck , dass es den mittleren Dienst dort nur noch für Grundbuchabschriften und fürs Schneeschippen gibt.
    Gut; ist ja auch bald wieder Winter.:teufel:

    Schneeschippen ist im ORG-Handbuch nicht vorgesehen und daher streng verboten. Auch wenn mir ein, zwei Standorte mit viel Winter und noch mehr Schnee einfallen...

    Spaß bei Seite. Der mD erfasst und scant die ganzen Posteingänge und trägt ab und an mal noch Inso- oder ZVG-Vermerke ein und erklärt dem aufbrausenden Bürger am Telefon, warum denn seit neustem alles so lange geht.

  • zu #998:

    Auf einer solchen Geschäftsstelle ohne jegliches selbständiges arbeiten möchte ich auch sein.

    Das kann man so nicht sagen. Die Geschäftsstelle hat als selbstständige Arbeiten das Fallerfassen, den Parteiverkehr mit allen Einsichten, Grundbuchauszügen, Urkundenkopien usw., die Beschriebsberichtigungen, das Anfertigen/Ergänzen der Briefe ... Es wird sich mit Eurem Quantum nicht messen können, aber dass die hier nicht nachdenken müssten, was sie tun, stimmt nicht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Bevor man darüber nachdenkt, den „Rechtspfleger-light“ einzuführen, sollte man sich vielleicht erst einmal mit den Alternativen befassen. Die gibt es nämlich. Anders als in den neuen Bundesländern, wo die Strukturen völlig neu aufgebaut werden mussten, stehen dem Land Baden-Württemberg nämlich im Grundbuchbereich ausgebildete Kräfte zur Verfügung. Und zwar im Unterbau. Im badischen Landesteil kämen dafür die im Zuge der Zentralisierung der Grundbuchämter frei gesetzten Beschlussfertiger, im württembergischen Landesteil die Notariatsangestellten, die mit vorbereitenden Tätigkeiten betraut sind, in Betracht. Würden sie die Rechtspfleger entlasten, stünden im Rechtspflegerbereich Kapazitäten zur Übernahme der Grundbuchtätigkeit der Notare im Landesdienst zur Verfügung. Schließlich entfallen auf die vor- (und nach-) bereitenden Tätigkeiten, die dem Rechtspfleger nach dem ORG-Handbuch obliegen, rd. 80 bis 85 % der gesamten Tätigkeit. Der Umstand, dass die Beschlussfertiger nun als „Bereichsrechtspfleger“ reaktiviert werden sollen, beruht offenbar darauf, dass sie zahlenmäßig nicht ausreichen würden, um den Unterbau so abzufedern, dass genügend Kapazitäten im Rechtspflegerbereich geschaffen werden. Ratschreiber lassen sich dafür aber auch nicht gewinnen, weil sie besoldungsmäßig zumeist jenseits von A 10 angesiedelt sind. Der Rechtspflegerbereich selbst wird jedoch auch nicht mit Bezirksnotaren aufgestockt werden können, weil es unterhalb von A 13 keine in den Grundbuchbereich wechselwilligen Bezirksnotare geben wird. Andererseits ist jedoch schon seit Jahren zu beobachten, dass ausgebildete Rechtspfleger aus anderen Bundesländern nicht in den Landesdienst übernommen werden. Darauf ist hier:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post327806
    bereits hingewiesen worden.

    Wenn es also das Land Baden-Württemberg trotz frühzeitiger Erkenntnis, dass mehr Rechtspfleger ausgebildet werden müssen

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post234987
    an dieser Ausbildung hat fehlen lassen, dann kann die Konsequenz nicht diejenige sein, dass qualitative Abstriche in der Bearbeitung der Grundbuchsachen vorgenommen werden: Oder will jemand ernsthaft behaupten, dass sich das wissenschaftliche Studium an der Fachhochschulde durch einen 3-monatigen Lehrgang ersetzen lasse ? Vielmehr sind zunächst einmal die vorhandenen Rechtspfleger von den vorbereitenden Tätigkeiten zu entlasten und die fehlenden Kapazitäten können dann durch Rechtspfleger, die von anderen Bundesländern nicht übernommen wurden, ersetzt werden. Das setzt voraus, dass zunächst einmal von der ganzheitlichen Bearbeitung der Grundbuchsachen durch den Rechtspfleger Abstand genommen wird. Diese ganzheitliche Bearbeitung kann man dann einführen, wenn das System als solches funktioniert. Und das war weder in der Vergangenheit der Fall, wie der Justizminister in der Badischen Zeitung vom 31.07.2013 selbst einräumt

    http://www.badische-zeitung.de/emmendingen/el…--74051692.html.,

    noch ist das angesichts der immensen Rückstände in der Bearbeitung aktueller und der zahlreichen, für nicht dringlich erachteten weiteren Vorgänge der Fall.
    Ich frage mich auch, warum man den Beschlussfertigern, die zum 1.1.2018 schon 4-5 Jahre anderweitige Tätigkeiten verrichtet haben werden, nahegelegt hat, sich nach anderen Arbeitsplätzen umzusehen

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post607357 ,

    wenn doch bereits 2007 (s. obigen Link) abzusehen war, dass sie wieder benötigt werden, weil es an der Ausbildung der erforderlichen Rechtspfleger fehlt ?
    Im Übrigen besteht bis 2018 noch Zeit, verstärkt die Ausbildung von Rechtspflegern zu betreiben.

    Jedenfalls kann es nicht angehen, dass eine Reform zu Lasten der Rechtssicherheit von statten gehen soll, wie dies hier allerdings bereits vorhergesehen wurde:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post690151
    oder aber auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen wird. Notfalls muss man halt in Gottes Namen mehr Geld in die Hand nehmen. Schließlich geht es ja um ein Jahrhundertwerk, und zwar nicht nur im Notariatsbereich.

    Ich sehe daher auch die anderen Bundesländer (Bundesrat) in der Pflicht, dem Vorstoß Baden-Württembergs entgegen zu treten. Wenn dies Schule machen sollte, könnte man auch für die anderen anstehenden Aufgaben, etwa aus Anlass der Einführung des Datenbankgrundbuchs, Personal aus anderen Verwaltungsbereichen akquirieren oder ganz den Grundbuchbereich auf nicht entsprechend ausgebildetes Personal übertragen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • DAS ist doch mal eine gute Zusammenfassung und Begründung! Wenn wir die nun dem BDR und dem BDR BaWü zukommen lassen, haben die schon mal ordentlich Fakten auf dem Tisch und können auch etwas Ordentliches schreiben. Wenn sie dann noch einen versierten Ansprechpartner hätten ... ;)

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Prinz, man muss es mal sagen, Du schreibst super Postings.
    :daumenrau


    Der Rechtspflegerbereich selbst wird jedoch auch nicht mit Bezirksnotaren aufgestockt werden können, weil es unterhalb von A 13 keine in den Grundbuchbereich wechselwilligen Bezirksnotare geben wird

    Diesen Satz verstehe ich nicht, vielleicht fehlt es mir an Hintergrundwissen. Klar ist, dass es für Notare mit erheblichen Einkommenseinbußen gegenüber dem jetzigen Zustand bedeutet, wenn sie nach Abschaffung der Bezirksnotariate im Staatsdienst bleiben, weil die Gebühreneinnahmen wegfallen.

    Aber was meinst Du mit Deinem Satz? Es könnte ja kein Notar oder Notarvertreter in seiner Besoldung herabgestuft werden, wenn er am zentralen Grundbuchamt arbeiten und also Grundbuchsachen bearbeiten würde?

    Ich glaube schon, dass etliche Notare und Notarvertreter nach Abschaffung der Bezirksnotariate im Staatsdienst bleiben werden, sei es aus Altersgründen oder weil sie keine Stelle als öffentlicher Notar bekommen oder weil es ihnen wichtig ist, am Wohnort zu bleiben oder was auch immer. Ich glaube nicht, dass die alle weglaufen werden, z. B. als Notarvertreter bei anderen öffentlichen Notaren oder zu Banken oder wer sonst noch gern ausgebildete Bezirksnotare einstellt. Siehst Du das anders?


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Den Bezirksnotar gibt es nur im württembergischen Landesteil. Er gehört zum gehobenen Justizdienst. Hier

    http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1153280/index.html
    findest Du die:
    „Allgemeine Informationen über die Ausbildung zum Bezirksnotar (gehobener Justizdienst)
    Nachdem die politische Entscheidung für die Umsetzung der Notariatsreform gefallen ist, wird seit 1. September 2008 kein neuer Ausbildungsgang für Notaranwärter/-innen zum/r Bezirksnotar/-in mehr angeboten. In einem 5-jährigen wissenschaftlich- und praxisorientierten Studium können Abiturienten die Befähigung zum Notar erlangen. Während im übrigen Bundesgebiet der erfolgreiche Abschluss der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung Voraussetzung für die Tätigkeit als Notar ist, bietet sich im württembergischen Landesteil die Möglichkeit, den Beruf des Notars ohne Jurastudium auszuüben…“

    Nach seiner 5-jährigen Ausbildung wird der Bezirsknotar als Notarvertreter tätig und nach A 12 besoldet. Wird er Bezirksnotar, kommt er in die Besoldungsgruppe nach A 12/A13; siehe:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post265936
    und hier:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post584115

    Für einen Bezirksnotar aus dem württembergischen Landesteil wäre daher ein Wechsel jedenfalls in den badischen Grundbuchbereich, in dem kaum eine A 13-er Stelle, geschweige denn eine Stelle nach A 14 vorhanden ist, unattraktiv.

    Die Notare in Baden gehören dem höheren Dienst an (Volljuristen mit Abschluss der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung) und waren zuvor zumeist als Richter oder Staatsanwalt tätig. Von der Seite ist also kein Zuwachs im Rechtspflegerbereich zu erwarten…

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Ich wohne in Württemberg. :) Davon, dass württembergische Notare nach Baden wechseln könnten, war ja auch nicht die Rede.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Darin, dass Rechtspflegeranwärter noch ein paar andere Fächer haben in der Ausbildungszeit. ;) 247 Stunden geteilt durch 3 Monate bedeutet übrigens über 80 Stunden pro Monat. :teufel: Die Beamten, die das überleben, zeig uns mal.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Na ja, ca. 20 Wochenstunden, wenn man eigentlich eine 40-Stunden-Arbeitswoche hätte, sollten auch für Beamte im Ländle auszuhalten sein.:teufel:
    Unabhängig davon hielte ich von dieser Schnellbesohlung aber auch nichts. Den Beitrag von Prinz hinsichtlich der Alternativen finde ich gut.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • "Wo liegt da der Unterschied zu einer dreimonatigen Unterweisung für Ratschreiber/Beschlussfertiger?"

    Der Unterschied dürfte wohl darin liegen, dass man als Rechtspflegeranwärter neben der GBO, WEG und Immob auch intensiv mit den Rechtsgebieten des Nachlass-, Familien-, Betreuungs-, Zwangsvollstreckungs-, Inso-, Vereins- und Handelsrecht, sowie auch mit dem UmwG, der ZPO, BGB-AT, mit Verfahrenskostenhilfe, Auslandszustellungen und dem RpflG zu tun hat.

    Ohne ein fundiertes Wissen in diesen und noch weiteren Rechtsgebieten, würde ich mir eine Grundbuchsachbearbeitung nicht zutrauen. Zumindest nicht bei meiner derzeitigen Haftpflichtversicherung. Dieses Fachwissen fehlt sowohl einem Ratschreiber als auch einem Beschlussfertiger. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man diesen Stoff und vor allem die Bearbeitungsmethoden in 3 Monaten erlernen kann.

  • Zitat von BREamter: „Laut Studienplan der FH Schwetzingen (siehe hier: http://www.olg-stuttgart.de/servlet/...20Aug%2011.pdf) ist der Unterricht im Grundbuchrecht mit 247 Unterrichtsstunden plus Klausuren veranschlagt. Wo liegt da der Unterschied zu einer dreimonatigen Unterweisung für Ratschreiber/Beschlussfertiger?“

    BREamter: Wenn Du meinst, mit den im Lehrplan für den Grundbuchbereich angesetzten Stunden in der Praxis auszukommen, dann passiert genau das, was mir vor Jahren von einem Ratschreiber vorbereitet wurde: Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zu Lasten des Eigentums einer Privatperson, obgleich sich der Titel gegen eine juristische Person richtete. Begründung: Aber das ist doch sowieso der Geschäftsführer.
    Oder meinst Du, die dem GBA auferlegten Entscheidungen im Nachlassbereich lassen sich ohne genaue Kenntnis des Erbrechts bewältigen ? In der Praxis kommt es doch zum Beispiel immer wieder vor, dass Notare gegenständlich beschränkte Erbteilsübertragungen beurkunden. Meinst Du, die Problematik kann ohne Kenntnisse, die über den Kern des Grundbuchrechts hinausreichen, bewältigt werden ? Oder etwa der Surrogationserwerb. Oder die Beurteilung von Rück- und Weiterverweisungen im ausländischen Recht. Vom ausländischen Gesellschaftsrecht (Sitz- und Gründungstheorien) ganz zu schweigen. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Dazu braucht man sich nur die hier eingestellten Entscheidungen anzusehen:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…weise-Grundbuch

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Wie sind denn seinerzeit die Bereichsrechtspfleger ausgebildet worden?

    Für BRB: Unterschiedlich. Es gab Leute, die bereits im Dienst waren und übernommen wurden, sei es im Gericht oder im Liegenschaftsdienst (=GBA+Katsteramt). Die mußten nach meiner Erinnerung an die Fachhochschule, um sog. Module zu besuchen. Das zog sich tlw. Monate hin - für ein einzelnes Modul. Je nach bestandener Prüfung (!) für das jew. Modul wurde ihnen dann für bestimmte Fachbereiche die Unterschriftsberechtigung zuerkannt. In Grundbuchsachen gab es noch Quereinsteiger, die in einem Lehrgang in Borkheide ausgebildet wurden. Dauer 6 Monate plus einem einmonatigen Vorbereitungskurs mit einem Monat Versatz davor in der landeseigenen Justizakademie.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Man stelle sich nur einmal ansatzweise vor, es würde jemand auf die Idee kommen, nach einem - meinetwegen auch 1-jährigen Crashkurs - irgendwelche Leute per Gesetzesänderung zur Entlastung von Richtern einsetzen zu wollen, die zwar in gewisser Weise juristisch vorgebildet sind, aber in keiner Weise in der Sache die Befähigung zum Richteramt besitzen. Richterverbände und Anwaltsvertretungen würden - völlig zu Recht - Zeter und Mordio schreien.

    Was ich damit sagen will: Man muss versuchen, auch die Richter- und Anwaltschaft in den zu artikulierenden Protest einzubeziehen. Denn bei objektiver Betrachtungsweise kann niemand ein Interesse daran haben, dass im Grundbuchbereich - gemessen an den Ansprüchen - fachlich ungeeignete Leute zu haftungsträchtigen Entscheidungen über Millionenwerte berufen sind.

    Das ganze Vorhaben ist dermaßen absurd, dass man darüber überhaupt nicht diskutieren muss.

  • Zitat

    Das ganze Vorhaben ist dermaßen absurd, dass man darüber überhaupt nicht diskutieren muss.

    Das Vorhaben ist nach Aussage der baden- württembergischen Regierung vor allem eins: "Alternativlos"
    (man lese sich nur nochmal das offizielle Papier, welches letzte Woche hier verlinkt wurde, durch)

    Ist ja auch kein Wunder: ich kenne viele Rpfl., die derzeit zwar noch im GB- Bereich arbeiten, sich aber später nicht in irgend einem Zentral- GBA als "ganzheitliche Sachbearbeiter", die "stereo" auf 2 Bildschirme gleichzeitig starren dürfen, verheizen lassen wollen....

    Und von den Berufsanfängern, die man nach der Prüfung in ein gewisses baden- württembergisches Zentral- GBA geschickt hat, haben wohl schon etliche ihre Versetzungs- Anträge eingereicht....

    Die begrenzte Anzahl an Standorten spielt hier sicher auch noch eine große Rolle....

    Insofern: Null Bock auf (Zentral-) GBA im Ländle ?! :confused:

    Ich plädiere angesichts dessen für die verstärkte Einführung von Tele- Arbeit (die elektronische Akte ist sowieso schon beschlossene Sache) oder für deutliche finanzielle Anreize....
    ( und möchte andererseits nicht wissen, wie groß das Geschrei bei der übrigen Rechtspflegerschaft wäre, wenn man den GB- Leuten tatsächlich mehr bezahlte....)

  • "Ist ja auch kein Wunder: ich kenne viele Rpfl., die derzeit zwar noch im GB- Bereich arbeiten, sich aber später nicht in irgend einem Zentral- GBA als "ganzheitliche Sachbearbeiter", die "stereo" auf 2 Bildschirme gleichzeitig starren dürfen, verheizen lassen wollen...."

    Dem kann ich nur zustimmen. Es müsste durchaus über Anreize (monetäre Anreize und vor allem verbesserte Arbeitsbedingungen) und Karriereperspektiven nachgedacht werden. Die Arbeitsbelastung muss mittelfristig wieder auf ein Normalniveau sinken. Schließlich steht und fällt die Reform mit einem motivierten/demotivierten und gesunden/kranken Sachbearbeiter.

  • Das Einzige, was die Landesregierung von Baden-Württemberg versucht, ist, die Idiotie des Zentralgrundbuchs der Vorgängerregierung mit einer weiteren Idiotie noch zu übertreffen.

    Und mit der Alternativlosigkeit ist das natürlich auch so eine Sache. Wenn sich der rechtliche Sachverstand gewisser Leute im Rahmen einer von 1 bis 100 reichenden Zahlenskala auf den Bereich zwischen O und 1 reduziert, ist alles, was jenseits von 1 liegt, für diese Leute schon aus intellektuellen Gründen nicht mehr vorstellbar. Die vorgebliche Alternativlosigkeit ist somit nur Ausdruck der Beschränktheit der subjektiven intellektuellen Vorstellungskraft.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!